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Studiengebühren: NRW: Bonussemester für Studienkonten beantragen!
Das erste Studiengebühren-Semester in Nordrhein-Westfalen geht dem Ende entgegen. Wer im aktuellen Semester (oder vorher) länger krank war, in offiziellen Gremien der Hochschule tätig oder wegen Kindererziehung eingeschränkt, sollte nicht vergessen, diese Tatsachen dem Studierendensekretariat mitzuteilen. Denn später - wenn dann vielleicht mal eine Gebührenpflicht eintritt, weil das Studium doch so lange dauert - kann man das nicht mehr vorbringen.
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