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Kurz berichtet: Studienbeiträge erhöhen nicht den BAföG-Anspruch
Studiengebühren an privaten Hochschulen können auf Antrag dazu führen, dass man mehr Jobben darf, ohne BAföG-Kürzungen hinnehmen zu müssen. So mancheR dachte, dass müsse auch bei den Studienbeiträgen (also den staatlichen Studiengebühren) so sein. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das nun verneint - und keine Revision zugelassen.
Bisherige Kommentare
1. AlterVerwalter kommentierte am 30.08.2010 um 12:03:37 Uhr
Lobbyismus auch in VG?
Vielleicht hätte der Petent besser vor einem OVG klagen sollen, was in einem sozialdemokratisch geführten Bundesland liegt. Es wäre mit Sicherheit eine andere Entscheidung herausgekommen.
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.08.2010 um 14:00:34 Uhr
@AlterVerwalter
Der Kläger hatte ja keine Wahl, er muss dort klagen, wo er BAföG bezieht.
Darüber hinaus glaube ich nicht, dass ein Gericht in einem anderen Bundesland anders entschieden hätte. BAföG soll gerade auch aus Sicht der SPD NICHT die Studiengebühren eines Bundeslandes finanzieren, da die SPD sich ja gegen (allgemeine) Studiengebühren ausspricht und daher auch nicht über das BAföG diese indirekt "fördern" möchte.
3. huba kommentierte am 02.09.2010 um 08:27:48 Uhr
Geht nicht um sozial gerecht.
Es geht ja nicht darum ob Studiengebühren sozial gerecht sind. Es geht einzig darum ob der Gesetzestext und der sich darin spiegelnde Wille des Gesetzgebers (in § 23 Abs. 5 BAföG) richtig umgesetzt wurde (aus Sicht des jeweils zuständigen Richters)
Also im Kern um die Frage ob eine Regelung für Ausnahmefälle (unbillige Härte...) greifen kann, wenn von diesem Ausnahmefall in der in Frage kommenden Gruppen alle Personen betroffen sind. Und es zur Abmilderung einer in der eigenen Person liegenden Härte möglich und zumutbar ist ist ein Darlehn (mit besonderen Kondititionen) aufzunehmen.
Dabei sei daran erinnert. dass es im Unterhaltsrecht als zumutbar gilt vorrangig auf ein unverzinstes Teildarlehn (nämlich BAföG) zurückzugreifen.
Und nur darüber würden die Gerichte urteilen. Egal in welchem Bundesland.
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