Hochschullexikon + Glossar
Allgemeiner Studierendenausschuss / StudentInnenausschuss (AStA)
Selbstverwaltetes Organ (
»Verfasste Studierendenschaft«), das die Interessen der Studierenden an
Hochschulen vertritt. Der AStA befasst sich mit Hochschulpolitik, aber auch z. B. mit sozialen Fragen und dem kulturellen Angebot an der Hochschule. Die VertreterInnen werden jedes Jahr vom
Studierendenparlament gewählt. Zur Finanzierung der Tätigkeiten des AStA wird ein
Semesterbeitrag von allen Studierenden erhoben.
In den ostdeutschen Bundesländern hat sich für den AStA die Bezeichnung
Studierendenrat (StuRa) gehalten, an der HU Berlin nimmt der RefRat (ReferentInnenrat) die Aufgaben des AStA wahr.
In Bayern gibt es keine
Verfasste Studierendenschaft. Meist wird die (politische) Arbeit von unabhängigen Gremien übernommen. Gleiches galt viele Jahre lang für Baden-Württemberg. Schließlich gibt es an manchen Hochschulen zwar formal den AStA, die Studierenden haben ihm aber einen anderen Namen und eine andere Organisationsform gegeben als offiziell vom
Hochschulgesetz vorgesehen.
Mehr dazu: Artikel
Rückkehr nach 35 Jahren: Baden-Württemberg führt Verfasste Studierendenschaft (wieder) ein