Studienwahl

Studienabschlüsse / Akademische Grade

Inzwischen hat man oft keine Wahl mehr - fast alle Studiengänge gibt es für Studienanfänger_innen nur noch mir Bachelor-Abschluss, darauf aufbauend gibt es den Master. Einige Uni-Studiengänge sind weiterhin nur mit Staatsexamen möglich (Human-/Tier-/Zahn-Medizin und Pharmazie). Diplom und Magister gibt es kaum noch (für Studienanfänger_innen). Was genau hinter den einzelnen Abschlüssen steckt, wird in diesem Artikel erläutert.

Alle aufgeführten Abschlüsse sind berufsqualifizierend. Eine Doktorarbeit kann man aber nur mit einigen davon anschließen. Neben dem Abschluss ist aber auch die Hochschulart wichtig, an der man studiert. Eine Besonderheit stellt das Lehramtsstudium dar - dazu gibt es eine gesonderte Info-Seite Lehramtsstudium.

Hinweis: Wir gehen hier nur auf staatlich anerkannte Hochschulabschlüsse ein.



Inhalt dieser Seite
  1. Bachelor (mit weiterführenden Links zum Thema und Buchtipp) »
  2. Master » (viele der Linktipps beim Bachelor sind hierfür ebenfalls passend)
  3. Staatsexamen / Staatsprüfung »
  4. Diplom »
  5. Magister »


1. Bachelor

Früher vor allem im englischsprachigem Ausland, wird der Bachelor seit Ende der 1990er-Jahre auch in Deutschland eingeführt. Bis 2010 sollen alle Diplom- und Magister-Studiengänge durch solche mit Bachelor/Master-Abschluss ersetzt werden (sogenannter Bologna-Prozess).

Der Bachelor soll - so jedenfalls die Idee - in einem Kurzstudiengang insbesondere für einen Beruf außerhalb der Hochschule qualifizieren, also "praxisnah" sein. In der Realität ist das aber nicht immer so. Vorteil ist auf jeden Fall, dass man bereits nach kürzerer Zeit Berufserfahrung sammeln kann und dann nochmal mit einem Master speziell vertiefen könnte. Zwangsweise kann aber ein Bachelor nicht so viel Wissen vermitteln wie ein Diplom - und an vielen Stellen wird der Bachelor eher als Sparmaßnahme gesehen (Bachelor für alle, Master nur noch für eine wie auch immer geartete / definierte Elite - also mit harten Zugangsbeschränkungen).

Bachelor, die frühere Diplomstudiengänge ersetzt haben, sind meist 1-Fach-Bachelor (wird nicht überall so bezeichnet), d.h. in der Hauptsache studiert man ein klar abgegrenztes Fach. Daneben gibt es aber auch Bachelor-Studiengänge, die frühere Magister-Studiengänge ersetzen sollen. Hier studiert man dann i.a. zwei gleichwertige Fächer (2-Fach-Bachelor, manchmal auch "fächerübergreifender Bachelor" oder "Joint-Bachelor") oder teilweise ein Bachelor-Hauptfach und ein oder (sehr selten) zwei Bachelor-Nebenfächer.

Problematisch an einem "2-Fach-Bachelor" (oder Bachelor mit Haupt/Nebenfach) kann sein, dass man darauf aufbauend eingeschränkter bei der Wahl eines Masters ist bzw. nur die Master studieren kann, die die jeweilige Hochschule dazu passend anbietet. Diverse Master gehen eher von einem 1-Fach-Bachelor aus.

Andererseits hat man bei einem 1-Fach-Bachelor nur genau ein Fach, das man vertiefen kann, bei einem 2-Fach-Bachelor kann man sich erst später entscheiden, welches Fach man vertieft (oder evt. auch beide; es gibt auch 2-Fach-Master, meist allerdings nur mit dem Ziel Lehramt). Auch wenn man eben nicht jeden Master machen kann, der zu einem der Fächer sich passend anhört.

Man sollte sich also genau informieren, welche Voraussetzungen die Master der Wahl haben, wenn man das schon vor dem Bachelor absehen kann und den Bachelor entsprechend wählen.

Manche Hochschulen sprechen - gegen den englisch-sprachigen Trend ;-) - vom "Baccalaureus Artium" oder einfach dem "Bakkalaureus". Formal vergeben aber auch sie am Ende einen Bachelor.

Als akademischer Grad wird dem Bachelor noch die (sehr grobe) fachliche Ausrichtung angefügt (vgl. KMK-Vorgabe, Seite 7). Man macht somit einen Bachelor of Arts (B.A. - meist geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge), einen Bachelor of Science (B.Sc., BS in den USA - meist naturwissenschaftliche Studiengänge), einen Bachelor of Engineering (B.Eng. - in den Ingenieurwissenschaften, wobei es von der Fakultät abhängt, ob sie sich für den B.Sc. oder den B.Eng entscheidet) oder einen Bachelor of Laws (LL.B.). Bei den Wirtschaftswissenschaften soll abhängig von der inhaltichen Ausrichtung ein B.A. oder B.Sc. vergeben werden.

Die Anerkennung (und Bekanntheit) des Bachelor-Abschlusses in der Wirtschaft war Anfang 2000 zwangsweise gering. Dies ändert sich langsam, ist aber selbst 2010 gelegentlich noch ein Problem. Gerade im Bereich der technischen Studiengänge könnte es noch länger dauern, bis der Bachelor voll anerkannt wird. Insofern kein Wunder, dass nach wie vor sehr viele Studierenden auch einen Master anstreben.

Regelstudienzeit: 6 Semester, gelegentlich auch 7, selten 8 (die längere Variante ist aber im Kommen)

Keine Promotionsmöglichkeit, dazu muss erst noch ein passendes Master-Studium angeschlossen und bestanden werden. Vorsicht: Man sollte sich immer schon vor Beginn des Bachelor-Studiums informieren, welche Master angeschlossen werden können. Leider werden gerade an Universitäten Bachelor von Fachhochschulen oder Berufsakademien nicht unbedingt als ausreichend für bestimmte Master-Studiengang angesehen.

Artikel zum Thema Bachelor / Master bei Studis Online

Buchtipp (für Fachleute und engagierte Studierende in Fachschaften/ASten)

Denkanstöße zum Bologna-Prozess (Jahrbuch Hochschule gestalten), herausgegeben von Frauke Gützkow und Gunter Quaißer, ISBN 3-937026-41-X.

In den letzten Jahren hat die Hochschulpolitik angestoßen durch den Bologna-Prozess eine ungeahnte Dynamik entwickelt. Das Buch liefert handfeste Informationen zum Stand der Umsetzung, aber auch eine kritische Reflexion des Prozesses im internationalen Vergleich.

2. Master

Allen Masterstudiengängen ist gemeinsam, dass sie einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen. Dies ist regelmäßig ein Bachelor (vereinzelt werden auch andere Abschlüsse zugelassen; ein entsprechendes Diplom ist ebenso ausreichend). Der Master ist also niemals der erste, sondern immer ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss.

Zwei Typen von Masterstudiengängen werden unterschieden:  
  1. Konsekutive Studiengänge
    Hier baut der Masterstudiengang entweder inhaltlich auf einem Bachelorstudiengang auf, führt diesen fachlich fort und vertieft ihn oder erweitert ihn fachübergreifend, wobei der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt. Er kann auch fachübergreifend oder sogar als "fachlich anderer Studiengang" ausgestaltet sein. Letzteres wurde früher als nicht-konsekutiver Master bezeichnet. Ein Beispiel dafür wäre ein "Master of Business Administration" für Informatiker mit Bachelor (oder auch Diplom-/Master-Abschlus) ohne wirtschaftwissenschaftliche Vorbildung.
    Bachelor und Master können an unterschiedlichen Hochschulen bzw. Hochschultypen erworben werden. Auch müssen sie nicht unmittelbar zeitlich aufeinander folgen. Die maximale Studienzeit darf insgesamt fünf Jahre nicht übersteigen (an Kunst- und Musikhochschulen sechs Jahre).
  2. Weiterbildende Studiengänge
    Der Masterstudiengang setzt neben einem Bachelorabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr voraus. Es gibt keine Begrenzung der Gesamtstudiendauer.
Masterstudiengänge können anwendungsorientiert oder forschungsorientiert sein. Sie schließen in beiden Fällen mit einer Abschlussarbeit ab und berechtigen auch in beiden Fällen zur Promotion. Der akademische Grad »Master« wird um die grobe fachliche Ausrichtung ergänzt, offiziell (siehe KMK-Vorgabe, Seite 7) sind Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.) oder Master of Laws (LL.M.). Bei weiterbildenden Studiengängen darf die genaue Bezeichnung des akademischen Mastergrades auch von den genannten Vorgaben abweichen (z.B. ist auch ein MBA möglich).

Bei Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich staatlich geregelter Studiengänge (insbes. Medizin, Rechtswissenschaft und Lehramt) sowie bei den Studiengängen mit kirchlichem Abschluss gelten Besonderheiten.

Regelstudienzeit: 2-4 Semester (bei aufeinander aufbauenden Bachelor-Master-Studiengängen max. 5 Jahre Gesamtstudiendauer; an Kunst- und Musikhochschulen max. 6 Jahre) bei Vollzeitstudium

Promotionsmöglichkeit (Bei Masterabschlüssen an Kunst- und Musikhochschulen nur eingeschränkt).

Vorsicht: Die Bedeutung von Bachelor und Master wie hier definiert gilt nur für Deutschland.



3. Staatsexamen (auch: Staatsprüfung)

Ein Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die vom Staat abgenommen wird. Im Gegensatz dazu werden Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Master-Prüfungen an der besuchten Hochschule abgelegt. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen. Staatsprüfungen gibt es beispielsweise im Fach Medizin und beim Lehramt.

  Auch im Fach Rechtswissenschaft war das erste Examen lange Zeit ein reines Staatsexamen. Dies hat sich allerdings mit der Studienreform von 2003 geändert. Studierende, die ihr Studium zum WS 03/04 oder später aufgenommen haben, legen einen Teil der Abschlussprüfung nunmehr regulär an der Hochschule ab. Man spricht deshalb nicht mehr vom ersten Staatsexamen, sondern von der »ersten juristischen Prüfung« oder auch einfach nur vom »ersten Examen«.

Alle Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen, haben gemeinsam, dass zwischen erstem und zweitem Staatsexamen eine praxisnahe Phase stattfindet, i.a. ein Referendariat (bei Lehrern und Juristen – mit der o.g. Einschränkung). Obwohl das erste Staatsexamen ein regulärer Hochschulabschluss ist, sind die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt allein mit diesem Abschluss gering. Erst das Bestehen des zweiten Staatsexamens ist der wirklich berufsqualifizierende Abschluss. So kann beispielsweise eine typische juristische Tätigkeit (Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsdienst) nur von sog. Volljuristen (mit zweitem Staatsexamen) wahrgenommen werden.

Regelstudienzeit (bis zum ersten Staatsexamen): Lehramt 6-9 Semester, Medizin 10-12 Semester, Jura 9 Semester

Promotionsmöglichkeit.



4. Diplom

Dieser Abschluss war in Deutschland bis Ende der 1990er der Standard in fast allen Fächern. Nur bei Geisteswissenschaften an den Universitäten wurde in der Regel ein Magister vergeben. Inzwischen wird das Diplom mehr und mehr durch Bachelor/Master-Studiengänge verdrängt. Die Umstellung soll bis 2010 abgeschlossen sein. Insbesondere die technischen Universitäten taten sich etwas schwer mit der Umstellung, da sie ihren Dipl.Ing als Markenzeichen betrachten, das sie nur ungern gegen die "Massenware" Bachelor/Master eintauschen wollen.

Ein Diplom ohne Zusatz der Hochschulart bezeichnet ein Diplom an einer Universität, Pädagogischen Hochschule (PH) oder Kunst/Musikhochschule. Fachhochschulen müssen ihr Diplom mit (FH) kennzeichnen, Berufsakademien mit (BA).

Regelstudienzeit: 6 Semester (Berufsakademie), 8 Semester (FH), 9 Semester (Uni, PH, Kunst/Musikhochschule), gelegentlich auch 10 Semester

Mit einem Diplom einer Universität, PH oder Kunst/Musikhochschule kann in der Regel eine Promotion angeschlossen werden, nicht jedoch (oder nur erschwert) mit einem Diplom der FH oder Berufsakademie.

Wichtig: Wir reden hier ausschliesslich vom Diplom von staatlich anerkannten Hochschulen (bei Unis ohne Zusatz, bei Fachhochschulen mit (FH), bei Berufsakademien mit (BA) in Klammern). Es gibt einige private Einrichtungen, die ein Diplom mit anderen Zusätzen vergeben. Diese Abschlüssen sind unter Umständen nicht allgemein anerkannt.



5. Magister

Bei Geisteswissenschaften war der Magister (oft "Magister Artrium") der übliche Abschluss. Meist werden dazu ein Hauptfach und zwei Nebenfächer studiert (z.B. Politikwissenschaften, Philosophie und Geschichte). Inzwischen wird auch der Magister mehr und mehr durch Bachelor/Master ersetzt. Meist wird dann nur noch ein Fach schwerpunktmäßig studiert, an manchen Hochschulen wird aber auch mit Bachelor-Haupt- und -Nebenfächern gearbeitet.

Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnet sich das Magisterstudium durch eine breite wissenschaftliche Orientierung aus. Hierbei können die Studierenden die Zusammenstellung der Fächer aus dem Angebot einer Universität weitgehend selbst bestimmen. Das Magisterstudium eröffnet die Möglichkeit der Kombination künstlerischer Fächer z.B. mit Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächern sowie auch Fächern anderer Fakultäten als Nebenfach. Das Magisterstudium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Studierenden haben jedoch durch die Wahl der Fächer die Möglichkeit, auf ein angestrebtes Einsatzgebiet hinzuarbeiten. Neben einer Tätigkeit im Hochschulwesen sowie in der Kultur ist ein Einsatz im Verlags- und Bibliothekswesen, im Freizeit- und Medienbereich sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung möglich. Auch die Wirtschaft bietet im wachsendem Ma§e Einstiegschancen. Den Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich somit verschiedene berufliche Perspektiven, nicht zuletzt dank der möglichen breiten Fächerung und der eventuell im Studium erworbenen Sprachkenntnisse.

Als akademischer Grad muss man genaugenommen vom "Magister Artium (M.A.)" sprechen, umgangssprachlich wird aber fast nur vom Magister gesprochen.

Regelstudienzeit: 9 Semester

Mit einem Magister kann eine Promotion in einem der gewählten Fächer angeschlossen werden.



« (Zurück) zur Studienführer-Tour

» Noch Fragen? Foren rund ums Studium






Diese Seite verlinken »

Studienwahl »



Das richtige Studium finden
In unserer Studiensuche findet Ihr alle Studienfächer und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

Ihr könnt auch ein Studienfach oder eine Abschlussart und eine Stadt eingeben ("Soziale Arbeit Hamburg" / "Master Köln").





Hochschulen stellen ihre Studienfächer vor »
An der FH Erfurt:
Bilder Pfeil hoch

 

Logo von Studis Online  Die schlauen Seiten rund ums Studium