24.02.2011

Weitere Gebührenbastion gefallen
NRW schafft Studiengebühren ab

Alle GegnerInnen von Studiengebühren können sich mit den knapp 500.000 Studierenden in Nordrhein-Westfalen freuen. Heute hat der Landtag die Abschaffung der Studiengebühren zum kommenden Wintersemester beschlossen. Somit werden allgemeine Studiengebühren nur noch in vier der 16 Bundesländer erhoben. Bald könnten es noch weniger sein.

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Zumindest in Bezug auf Studiengebühren ist NRW zukünftig gebührenfrei.
Heute kurz nach 16 Uhr (das Ergebnis wurde genau um 16:23 Uhr bekannt gegeben) wurden die allgemeinen Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen durch einen Beschluss des Landtags mit den Stimmen von SPD, Grünen und der LINKEN zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft. Die LINKE hatte eine sofortige Abschaffung der Gebühren noch zum Sommersemester 2011 einschließlich einer Kompensationszahlung in Höhe von 500 EUR pro Studierendem gefordert, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen.

Der von der rot-grünen Minderheitsregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen (zum Gesetzestext) sieht vor, dass Kompensationszahlungen in Höhe von mindestens 249 Millionen EUR pro Jahr an die Hochschulen erfolgen werden. Diese Zahlungen sollen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sein und nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen führen. So können aus den Kompensationsmittel auch etwa neue, zusätzliche Professuren finanziert werden. Bei der Verteilung der Mittel sollen Studierende stärker als bisher beteiligt werden. In § 4 Abs. 2 des Gesetzes wird festgeschrieben, dass die dafür zuständigen "Qualitätsverbesserungskommissionen" an den Hochschulen zu mehr als der Hälfte mit Studierenden besetzt sein sollen.

Studiengebühren werden bundesweit zum Auslaufmodell

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Ein Gebührenland nach dem anderen fällt: Nach Hessen und dem Saarland hat nun auch NRW allgemeine Studiengebühren abgeschafft.
Der Bundes-Trend geht mit dieser Entscheidung weiter in eine Richtung: Es werden immer weniger allgemeine Studiengebühren erhoben. Durch den Beschluss des Landtags in NRW verringert sich die Zahl der Bundesländer in denen allgemeine Studiengebühren erhoben werden weiter: von ursprünglich sieben auf nur noch vier von 16. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen bleiben noch übrig als einzige Bundesländer mit allgemeinen Studiengebühren. In Hessen und im Saarland waren sie in den letzten Jahren wieder abgeschafft worden. (So genannte Langzeitstudiengebühren werden darüber hinaus in Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhoben. Für eine Übersicht über die aktuelle Studiengebührensituation in Deutschland siehe hier.)

Nach der Bürgerschaftswahl in Hamburg, aus der am vergangenen Sonntag die SPD mit einer knappen absoluten Mehrheit der Sitze als Siegerin hervorgegangen ist, haben jetzt auch in Hamburg die mehr oder weniger vehementen Gebührengegner eine deutliche Mehrheit im Parlament. Eine Abschaffung der Studiengebühren zumindest im Laufe der Legislaturperiode ist auch in der Hansestadt wahrscheinlich. Damit hätten dann mehr als die Hälfte der Länder, in denen seit 2006 allgemeine Studiengebühren eingeführt worden waren, sie wieder zurückgenommen.

Ob sich auch bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März die Parteien durchsetzen, die für die Abschaffung der Studiengebühren eintreten, wird sich zeigen. Derzeit sieht es noch relativ eng aus.

Übrig bleiben - jedenfalls bis zu den nächsten Landtagswahlen dort, die aber erst 2013 anstehen - noch Bayern und Niedersachsen. Bayern widersteht übrigens dem Trend und hat gerade diesen Monat den Hochschulen höhere Studiengebühren ermöglicht (bis zu 2.000 Euro je Semester ist zunächst gedacht), wenn auch "nur" für berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge.

Kleiner Rückblick der Entwicklung in NRW

Die allgemeinen Studiengebühren waren in NRW von der CDU-geführten Landesregierung zusammen mit dem Koalitionspartner FDP zum Wintersemester 2006/2007 eingeführt worden. Eine bundesweite Besonderheit (die insbesondere auf Drängen der FDP eingeführt wurde) war, dass es den Hochschulen freigestellt worden war, ob sie von den Studierenden Gebühren verlangen (und in welcher Höhe) oder nicht. Im Grunde wurde damit aber nur der schwarze Peter an die Hochschulen weitergereicht. Kaum eine Hochschule wollte letztlich auf diese Einnahmequelle verzichten. Fast alle der öffentlichen Hochschulen – insgesamt 32 von 37 – erhoben zuletzt den Höchstsatz von 500 EUR pro Semester (siehe unseren Detailartikel).

Nicht vergessen sollte man allerdings auch, dass SPD und Grüne selbst vorher Studiengebühren eingeführt hatten. Zwar "nur" für Langzeitstudierende und in Form von Studienkonten. Aber trotzdem: Es waren Gebühren, die fast noch mehr als allgemeine gerade diejenigen treffen, die aus finanziellen Gründen nebenbei arbeiten müssen und deren Studium sich deswegen verlängert. Offenbar haben das SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen inzwischen eingesehen – sicherlich hat auch die Einstellung der LINKEN dazu beigetragen, auf deren Unterstützung die Minderheitenregierung angewiesen ist. Verantwortliche Ministerin für die Studienkonten war Hannelore Kraft - die heutige Ministerpräsidentin.



Gesetzesentwürfe und weitere Materialien zum Thema


Kommentare zu diesem Artikel

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1. jense007 kommentierte am 26.02.2011 um 00:34:59 Uhr

grrrr

Und was ist mit den armen Studis die jetzt ein paar Semester zahlen durften?

Hätte mein Geld gerne zurück!!

Frechheit!




2. MARIO aus Werne kommentierte am 26.02.2011 um 09:58:37 Uhr

Gezahlte Studiengebühren einklagen?

Hallo, mal im ernst, können nicht die jenigen, die Ihr Studium ohne Gebühren begonnen haben und und jetzt noch Studieren, Ihre geleisteten Zahlungen zurückverlangen?

Diese Studenten haben doch Ihr Studium unter anderen Umständen begonnen, hieß es schon bei der Einführung, da jetzt aber die Gebühren wieder abgeschafft wurden, rückt diese Aussage doch in ein ganz anderes Licht. Was meint Ihr dazu?




3. Oli (Studis Online) kommentierte am 26.02.2011 um 15:04:01 Uhr

Gezahlte Gebühren zurück / einklagen ...

... ist beides chancenlos.

Bisher sind im Grunde alle Klagen gegen allgemeine Studiengebühren spätestens in höherer Instanz gescheitert. Die Gerichte sehen also die Gebühren an sich nicht als problematisch an, die Übergangsfristen wurden ebenfalls nicht in Frage gestellt. Und in einigen Ländern wurden Gebühren bereits abgeschafft, mir wäre nicht bekannt, dass das irgendwelche Auswirkungen auf die bereits gezahlten Gebühren gehabt hätte. Man sollte letztlich auch nicht zu viel erwarten und sich lieber freuen, dass zukünftig nicht mehr gezahlt werden muss.





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