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Zweite Instanz lehnt Steuer ab: Zweitwohnungssteuer für Studierende könnte fallen
Wer bei seinen Eltern während des Studiums seinen Hauptwohnsitz beibehalten will und die Studi-Wohnung am Ort der Hochschule nur als Zweitwohnsitz anmeldet, wird von vielen Städten zu einer Zweitwohnungssteuer herangezogen. Nun wurde in zweiter Instanz vom OVG Koblenz eine Klage eines Studenten gegen die Stadt Mainz zugunsten des Studenten entschieden (Aktenzeichen 6 A 11354/07.OVG). Die Stadt will nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Bisherige Kommentare
1. Eva123 kommentierte am 05.06.2008 um 10:36:14 Uhr
Zweitwohnungssteuer - wie vorgehen?
Wäre echt spitze, wenn das für Studenten abgeschafft würde!Bei mir ist vor drei Wochen auch eine Rechnung von über 300 Euro Zweitwohnungssteuer ins Haus geflattert. Hat man ja mal so eben... hab zwar jetzt noch keinen Antrag auf Ruhen und Widerspruch eingelegt, kann ich das jetzt noch machen? Und wo finde ich einen solchen Antrag bzw. wie lege ich Widerspruch ein? Viele Grüße, Eva
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 05.06.2008 um 14:42:14 Uhr
@Eva123
In der Regel kann man gegen einen amtlichen Bescheid 4 Wochen Widerspruch einlegen. Muss übrigens auch auf dem Bescheid stehen. Falls Du noch Fragen hast, wende Dich am besten an die Sozialberatung des AStAs der Uni Mainz.
3. Ulilein kommentierte am 11.06.2008 um 03:22:10 Uhr
Geld zurück?
Die Debatte über die Zweitwohnungsteuer interessiert mich sehr, schließlich wurde mir als Studentin in Berlin über Jahre hinweg deswegen viel Geld abgeknöpft. Mich würde mal interessieren, ob man sich das bereits gezahlte Geld vom Finanzamt zurückholen kann. Hat jemand von euch eine Ahnung?
Grüße, Ulilein
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 11.06.2008 um 07:37:50 Uhr
Re: Geld zurück?
Nach allem, was mir bekannt ist, gibt es kein Geld zurück, selbst wenn in höchster Instanz entschieden würde, dass die Zweitwohnungssteuer nicht okay ist. Nur wer Widerspruch eingelegt hat bzw. bei dem das Verfahren noch ruht, würde dann davon profitieren.
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