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BaWü: Rückmeldegebühren von 1997/98 werden zurückgezahlt
Was manche befürchtet haben, tritt nicht ein: Die Landesregierung von Baden-Württemberg macht keine Zicken und zahlt allen Studierenden, die 1997/98 Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM gezahlt haben, das Geld zurück. Es werden sogar die Immatrikulationsgebühren zurückgezahlt.
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