Wahlprüfsteine HochschulpolitikWahlen in Hamburg: Was die Parteien vertreten
Aktuell sind in der Hamburgischen Bürgerschaft vier Parteien vertreten: CDU (42,6% der Stimmen bei der Wahl 2008), SPD (34,1%), Grüne/GAL (9,6%) und DIE LINKE (6,4%). Die FDP hatte bei der Bürgerschaftswahl 2008 den Einzug mit 4,8% der Stimmen knapp verfehlt, von den restlichen Parteien kam keine über 1%.
Da 2008 weder CDU noch SPD oder GAL mit der LINKEN koalieren wollte, konnte es nur zu einer großen Koalition oder zu "schwarz-grün" kommen. Und tatsächlich gab es in Hamburg die Premiere eines solchen Bündnisses auf Landesebene.
Erster Bürgermeister war zunächst weiter Ole von Beust (der schon mit der Schill-Partei, später dann mit absoluter Mehrheit der CDU regiert hatte), mit dem die Grünen offenbar recht gut konnten, obwohl sie so manches schlucken mussten (u.a. die Beibehaltung der Studiengebühren). Spätestens mit der, vor allem aus Sicht der Grünen, bitteren Niederlage beim Volksbegehren gegen die längere Grundschulzeit und dem Rücktritt Ole von Beusts im August 2010 schien die Koalition keine Zukunft mehr zu haben. Zum endgültigen Bruch kam es jedoch erst im Dezember, zu diesem Zeitpunkt eher überraschend.
Was vertreten CDU, SPD, GRÜNE und LINKE?
Den Hamburger Landesverbänden der auch im Bundestag vertretenen Parteien legten wir Ende Dezember insgesamt zehn Fragen zu den Politikfeldern Hochschul- und Wissenschaftspolitik vorgelegt. Im Folgenden haben wir versucht, ihre zentralen Aussagen zusammenzufassen und diese kommentiert. Jeden Abschnitt führen wir mit einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustandes ein.
Wer die vollständigen Antworten der Parteien lesen möchte, für den hier die Auflistung der Detail-Artikel:
- Antworten der SPD (14.01.2011)
- Antworten der GAL (27.01.2011)
- Antworten der CDU (31.01.2011)
- Antworten der LINKEN (31.01.2011)
Ausführliche Wahlprogramme der Parteien:
(Die FDP Hamburg hat uns bis heute leider nicht geantwortet.)
Welche Parteien und EinzelbewerberInnen sonst noch kandidieren, erfährt man bspw. in dieser Pressemeldung des Landeswahlausschusses.
Thema Studienfinanzierung (BAföG, Stipendienprogramm)
Ökonomische Sicherheit ist ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für ein Studium. Das BAföG und die Regelungen im Unterhaltsrecht spielen eine wichtige Rolle bei der finanziellen Unterstützung von Studierenden und Schüler_innen. Wir haben nach den Vorhaben der Parteien zur Weiterentwicklung der bestehenden rechtlichen Grundlagen gefragt und ob sie anstreben, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Unterhaltsrecht in Richtung einer vom Einkommen der Eltern unabhängigen Förderung geändert wird.
In diesem Zusammenhang haben wir auch nach der Haltung der Parteien zu leistungsabhängigen Stipendien wie dem "Deutschlandstipendium" im Verhältnis zur Breitenförderung auf Grundlage des BAföG gefragt.
Die SPD plant keine Umgestaltung des BAföG hin zu einer vom Einkommen der Eltern unabhängigen Förderung, spricht sich jedoch für eine "höhere Einkommensgrenze" und eine weitere Anhebung der Altersgrenze beim BAföG aus. Das Konzept des "Deutschlandstipendiums" lehnt sie dagegen ab.
Die GAL schlägt den Ausbau der Möglichkeiten, auch ohne Abitur zu studieren, als alternativen Schritt zur Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem vor. Eine elternunabhängige Studienförderung wird zwar als denkbar, ihre Einführung jedoch als nicht sehr wahrscheinlich gesehen. Die GAL lehnt das Konzept der "Eliteförderung" durch das "Deutschlandstipendium" ab.
Die CDU vertritt wie die SPD, dass es in erster Linie "Aufgabe der Eltern [sei], für die Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen" und fordert keine Änderungen am bestehenden BAföG. Als Verfechterin des Begabungskonzepts begrüßt sie das "Deutschlandstipendiums", da es zu "Spitzenleistungen" ermuntere.
Von der LINKEN wird gegen das "Deutschlandstipendium", das nur wenigen zugute kommt, eine Ausweitung des BAföG für alle Studierenden (u.a. Umstellung auf Vollzuschuss, Anhebung der Bedarfssätze, Abschaffung der Altersgrenze) befürwortet und der politische Einsatz dafür auf Bundes- und Landesebene angekündigt.
Thema Studiengebühren
2003 waren in Hamburg von einer Koalition aus CDU, FDP und Schill-Partei unter Protesten "Langzeitstudiengebühren" in Höhe von 500 EUR eingeführt worden. 2007 wurden dann von der CDU wiederum unter Protesten allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 EUR daraus gemacht. Obwohl nach den Bürgerschaftswahlen 2008 mit SPD, GAL und LINKE Parteien, die die Studiengebühren (mehr oder weniger stark) ablehnen über eine Mehrheit in der Bürgerschaft verfügten, kam es nicht dazu, diese Mehrheit auch für ihre Abschaffung zu nutzen.
Zu Beginn der Legislaturperiode 2008 stimmte die GAL einem entsprechenden Antrag, der von der SPD eingebracht worden war, nicht zu, da sie Angst vor einem Verlust der Gunst ihrer späteren Koalitionspartnerin CDU hatte. Das enttäuschende Ergebnis in Sachen Studiengebühren, das von CDU und GAL 2008 im Zuge ihrer Koalitionsbildung präsentiert wurde, waren dann die "nachgelagerten Studiengebühren", die bis heute gelten.
Nach dem Auseinanderbrechen des schwarz-grünen Senats im Dezember 2010 bestand erneut die Möglichkeit zur Abschaffung der Studiengebühren. SPD und GAL stimmten jedoch einem entsprechenden Antrag der LINKEN nicht zu, da die Gegenfinanzierung angeblich zu große Unwägbarkeiten mit sich brächte. (Ausführlichere Informationen zur Geschichte der Studiengebührenentwicklung in Hamburg seit 2003 finden sich hier.)
Die LINKE fordert, über die schnellstmögliche Wiedereinführung eines gebührenfreien Studiums für alle hinaus, ein grundsätzliches Verbot von Studien- und Bildungsgebühren im Grundgesetz. Gleichzeitig spricht sie sich für eine Steigerung der öffentlichen Ausgaben aus, um die "strukturelle Unterfinanzierung" der Hamburger Hochschulen zu überwinden.
Die SPD lehnt die Studiengebühren ab und will "einen offenen Zugang zum Studium ohne finanzielle Barrieren […] ermöglichen". Als Zeitpunkt für die beabsichtigte Abschaffung nennt die SPD wenig präzise die "nächste[...] Legislaturperiode". (Im Extremfall könnte sie sich demnach also bis zum Jahr 2015 hinziehen.) Im Rahmen einer "Gesamtüberarbeitung des städtischen Haushalts" soll eine Kompensation für die Hochschulen vorgenommen werden.
Die GAL formuliert ebenfalls, "für die Abschaffung der Studiengebühren" und "ein gebührenfreies Erststudium bis zum Master" (aus ihrem Wahlprogramm) zu sein. Eine Ablehnung von Studiengebühren in all ihren möglichen Formen ("Langzeitstudiengebühren" etc.) kommt so jedoch nicht zum Ausdruck. Die GAL betont die Notwendigkeit von Kompensationsleistungen an die Hochschulen bei einem Wegfall der Studiengebühren.
In ihrer Antwort auf unsere Wahlprüfsteine verteidigt die CDU das von ihr mit zu verantwortende "deutschlandweit einmalige[...] Studiengebührenmodell" der nachgelagerten Studiengebühren als "eine moderne und sozial gerechte Studienfinanzierung", die niemanden von der Aufnahme eines Studiums abschrecke. Von ihr werden diesbezüglich keine Änderungsabsichten formuliert.
Thema Hochschulautonomie, (Re-)Demokratisierung / Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes
Eine Hauptbegründung der "Reformen" der Hochschulgesetze in den vergangenen 10 Jahre war der beabsichtigte Ausbau der "Hochschulautonomie". In diesem Zuge wurden an den Hochschulen – analog zu Aufsichtsräten in Wirtschaftsunternehmen – Hochschulräte mit exekutiven Entscheidungskompetenzen installiert und – konkret in Hamburg – mit der Fakultätenbildung unter Ex-Wissenschaftssenator Jörg Dräger (seit 2008 Geschäftsführer des CHE) die Abwicklung der demokratischen Strukturen auf Ebene der Fachbereiche durchgesetzt. Diese Entwicklung steht aktuell in Frage, zum Einen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen und zum Anderen durch die geplante Überarbeitung des Hamburgischen Hochschulgesetzes.
Vor diesem Hintergrund richteten sich zwei unserer Fragen auf das von den Parteien vertretene allgemeine Verständnis von Demokratie und auf ihre Positionen zur Demokratie an den Hochschulen.
Die CDU betont, dass auch ihr Verständnis "weit über die in der Frage angesprochene Stimmabgabe hinaus[ginge]". Mit dem neuen Recht zur Verbindlichkeit von Volksentscheiden seien "direktdemokratische Elemente erheblich gestärkt" worden, so dass ihres Erachtens "ein weiterer Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstrebenswert erscheint".
Im hochschulpolitischen Konzept der CDU liegt der Fokus auf "mehr Eigenverantwortung und Autonomie der Hochschulen". Sie sollen demnach "Profile" ausbilden, um "im globalen Wettbewerb bestehen [zu] können". Als Instrument der Hochschulsteuerung werden "langjährige Hochschulverträge" genannt. Was die Position der CDU zur Novellierung des Hochschulgesetzes betrifft, so ist von ihr "die Wiedereinführung von bis zu zwei weiteren Organisationsebenen pro Fakultät" und eine Särkung der Rolle der Fakultätsräte beabsichtigt. Zur Förderung von Nachwuchswissenschaftler_innen soll das Instrument des "tenure tracks" eingeführt werden.
In Bezug auf die gesellschaftliche Entwicklung der Demokratie fordert DIE LINKE einen Ausbau von Mitbestimmung, transparente Entscheidungsstrukturen: ein Vorantreiben der "Demokratisierung der Demokratie".
Im Zusammenhang mit der Novellierung des Hochschulgesetzes vertritt sie die Forderung nach einer "Re-Demokratisierung der Hochschulen". Dazu gehört die Abschaffung des Hochschulrates, eine "viertelparitätische Besetzung aller Gremien" und "eine Stärkung der studentischen und akademischen Selbstverwaltung" insgesamt. Zudem will DIE LINKE die "bestehenden Curricula studierendenfreundlicher gestalten, Anwesenheitspflichten und übermäßigen Leistungs- und Prüfungsdruck entschärfen und Hürden für chronisch kranke und behinderte Studierende, sowie Studierende mit Kind abbauen". Sie fordert zudem Tarifverträge für Beschäftigtengruppen wie studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte und Lehrbeauftragte.
Auf die Frage, ob ihres Erachtens "mehr Mitsprache und Mitbestimmung "von unten" nötig und möglich" sei, nennt die SPD das Verfahren der Volksgesetzgebung als Möglichkeit zum Mitentscheiden von Sachfragen jenseits von Wahlen und sieht es "als gute Ergänzung zu unserer repräsentativen Demokratie". An den Hochschulen soll die akademische Selbstverwaltung gestärkt und das "Demokratiedefizit" aus der CDU-Regierungszeit abgebaut werden, indem die Hochschulgremien bspw. "wieder die Entscheidungskompetenz über grundlegende Fragen wie die Wahl der Hochschulpräsidenten und Kanzler der Hochschulen" bekommen.
Die GAL bezeichnet die Grünen als "die Partei der Beteiligung". Sie vertritt die Notwendigkeit einer "breiten Beteiligung", sowohl im Zusammenhang mit Großprojekten wie "Stuttgart 21", als auch an den Hochschulen. Von ihr wird die Bedeutung von Beteiligungsinstrumenten wie Volksbegehren und Volksentscheiden betont.
In Bezug auf die Reform des Hamburger Hochschulgesetzes will die GAL erreichen, dass "Hochschulräte […] von Aufgaben entlastet werden, die sie strukturell nicht wahrnehmen können". Außerdem will sie "Selbstverwaltungsstrukturen unterhalb der Fakultätsebene wieder ermöglichen", "demokratische Verfahren zur Wahl und Abwahl von PräsidentInnen und DekanInnen einführen" und "die Beteiligung der Studierenden" bei der Studienreform" stärken.
Thema Hochschulfinanzierung und "Schuldenbremse"
Die staatlichen Hochschulen in Deutschland sind seit Jahrzehnten strukturell unterfinanziert. So wurde mit dem so genannten "Öffnungsbeschluss der Kultusministerkonferenz" 1977 – neben der weiteren Öffnung der Hochschulen – auch das Einfrieren der öffentlichen Ausgaben für sie beschlossen. Zudem ist der Anteil der staatlichen Grundmittel der Hochschulen von 1980 bis 2007 von 72,3 auf 50,1 Prozent gesunken, während im gleichen Zeitraum die Drittmittel- und Verwaltungseinnahmen stark zugenommen haben. (Vgl. Lieb, 2009)
Im Oktober vergangenen Jahres präsentierten CDU und GAL ein sogenanntes "Sparpaket", wonach neben dem Kulturbereich (Schauspielhaus etc.) auch im Hochschul- und Wissenschaftsbereich insgesamt mehr als 20 Mio. EUR gekürzt werden sollen, u.a. beim Studierendenwerk, bei den Kompensationszahlungen für die Studiengebühren und in weiteren Bereichen.
Wir haben die Parteien zum Einen dazu befragt, wie sie dazu stehen, dass sich der Staat mehr und mehr aus der Hochschulfinanzierung zurückzieht und zum Anderen, was sie von der so genannten "Schuldenbremse" halten, die in immer mehr Landesverfassungen verankert, u.a. von der GEW jedoch als "Bildungsbremse" kritisiert wird.
Zur Drittmittelthematik weist die GAL darauf hin, dass nicht jede Drittmittelfinanzierung gleichbedeutend mit Privatisierung sei. Sie vertritt, dass die Hochschulen mehr Geld benötigen würden und dass die öffentliche Hand "im Rahmen des finanzpolitisch Möglichen" die Grundlage dafür schaffen müsse, um die Hamburger Hochschulen "im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig aufzustellen".
Die GAL bewertet die "Schuldenbremse" als "prinzipiell richtig", da ein Gemeinwesen "nicht unendlich Schulden aufnehmen" könne. Um die Handlungsfähigkeit des Staates, der Länder und Kommunen zu gewährleisten, sei jedoch "eine Einnahmeverbesserung für die öffentlichen Haushalte bei gleichzeitigem sparsamen Wirtschaften" notwendig.
Zur Frage der Hochschulfinanzierung lobt die CDU ihre Wissenschafts- und Hochschulpolitik der vergangenen Jahre. Sie habe "auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten prioritär in Wissenschaft investiert" und den Wissenschaftsetat in den letzten 10 Jahren um 29 % gesteigert. Die Wissenschaftsfinanzierung durch das Einwerben von Drittmitteln wird von der CDU positiv bewertet und gleichzeitig betont, dass ein Großteil der eingeworbenen Mittel aus öffentlichen Geldern stamme.
Die Einführung der "Schuldenbremse" wurde auf Bundesebene im Wesentlichen von der CDU vorangetrieben. Entsprechend spricht sie auch in ihrer Antwort auf unsere Frage dafür und bezeichnet sie als "aktive Sozialpolitik" an der "alle in der Bildung und Wissenschaft tätigen Organisationen […] ein vitales Interesse" haben sollten, da so verhindert werde, dass "Belastungen aus der Gegenwart weiterhin mittels Schulden künftigen Generationen aufgebürdet werden".
Drittmittel werden von der LINKEN nicht prinizipiell abgelehnt, sie vertritt jedoch, dass diese "ihre positiven Wirkungen […] nur bei ausfinanzierten Hochschulen entfalten" könnten. Als wichtiges Instrument des Ausbaus der öffentlichen Hochschulfinanzierung wird der Hochschulpakt 2020 zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze genannt, dessen Erweiterung angestrebt wird.
Die LINKE stimmt der Einschätzung der GEW in Bezug auf die "Schuldenbremse" zu und fordert eine Abschaffung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in Sachen Bildung und Bildungsplanung, um diese so zu einer "Gemeinschaftsaufgabe" zu machen, die durch eine Erhöhung der Steuereinnahmen statt durch einen Investitionsstopp finanziert werden sollten.
Die SPD will an dem Vorrang der staatlichen Hochschulfinanzierung festhalten und das dafür aufgewendete Finanzvolumen tendenziell ausbauen. Drittmitteleinnahmen werden von ihr jedoch "für eine notwendige Ergänzungen zur staatlichen Hochschulfinanzierung" gehalten. Die "Schuldenbremse" wird von der SPD befürwortet, da in Deutschland "über viele Jahre zu viel Geld ausgegeben worden" sei. Diese Maßnahme müsse jedoch aus ihrer Sicht nicht zwangsläufig mit Sozialabbau einhergehen. Die SPD will an den politischen Schwerpunkten "Bildung, Soziales und Gerechtigkeit" festhalten.
Thema Studienreform
In Sachen Studienreform fragten wir die Parteien, wie sie zu der Umsetzung des Konzepts der Bachelor-Master-Studiengänge in Deutschland – in der Regel sechssemesteriges Bachelor-Studium, Übergangsquoten in Höhe von ca. 30 - 70%, Neubewerbung für ein Master-Studium – stehen und welchen Entwicklungsbedarf sie auf diesem Gebiet sehen.
Die SPD fordert, dass jedem Bachelor-Absolventen der Weg zu einem Master-Studiengang offen stehen müsse. Die Regelstudienzeit sollte "künftig den inhaltlichen Anforderungen des Studienfachs flexibel angepasst werden" und nicht starr festgelegt werden. Zudem solle "exzellente Lehre […] eine zentrale Rolle in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen spielen".
Die GAL äußerte sich zu diesem Punkt nur sehr knapp. Die Zahl der Masterstudienplätze sei zu gering. Sie spricht sich für "ausreichend Plätze für Masterstudiengänge in allen Fachrichtungen" aus.
Die CDU sieht es jetzt in erster Linie als Aufgabe der Hochschulen an, das Studiensystem weiterzuentwickeln. Die Einführung des BA/MA-Systems wird von ihr als "überwiegend erfolgreich" bewertet. Jetzt, in der "zweiten Phase" des Reformprozesses, gelte es "nachzusteuern und erst aus der Umsetzung der Reform erkennbare Probleme zu beseitigen".
DIE LINKE fordert eine tatsächliche Öffnung der Hochschulen für alle Studierwilligen durch einen Ausbau der Studienplätze und die Einstellung zusätzlichen Lehrpersonals. Sie spricht sich für ein bundesweites Hochschulzulassungsgesetz und gegen die zunehmende Verbreitung von Zulassungsbeschränkungen aus. Dies sei auch vor dem Hintergrund des Rechts auf freie Berufswahl nicht zulässig.
Thema Uni-Sanierung / -Ausbau
Bei der Frage nach Sanierung und Ausbau der Universität Hamburg an ihrem bisherigen Standort im Grindelviertel sprechen sich nun – nachdem die von Wissenschaftssenatorin Gundelach (CDU) und Ex-Uni-Präsidentin Auweter-Kurtz über Jahre vertretenen "unausgegorenen sowie nicht finanzierbaren Verlagerungspläne" (SPD) u.a. durch den Druck von "linken Hochschulgruppen, der Bürgerinitiative für den Erhalt der Universität im Grindelviertel" (LINKE) und weiteren Akteuren zu den Akten gelegt werden mussten – alle Parteien gleichermaßen für einen zügigen Beginn der Arbeiten im Stadtteil Eimsbüttel aus.
Weiteres zu den Wahlen in Hamburg