10.01.2012

Studienfinanzierung
Kindergeld für volljährige Kinder (Seite 1)

Von Nicola Pridik

Das Wichtigste in Kürze ...
  • Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern.
  • Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern.
  • Leisten die Eltern keinen oder nur sehr wenig Unterhalt, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen (sog. Abzweigung).
  • Für Kinder über 18 Jahre gibt es nur dann Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere kann für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, weiterhin Kindergeld bezogen werden. In diesem Fall endet der Kindergeldanspruch spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes verschieben das Ende des Kindergeldanspruchs entsprechend nach hinten.
  • Auch während einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Allerdings darf der Zeitraum nicht länger als vier Monate dauern.
  • Seit 2012 entfällt die Einkommens- und Bezügegrenze. Bei Kindern, die eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium absolvieren, wird nicht mehr geprüft, wie hoch ihr Einkommen ist. Wer noch eine Ausbildung hinten dran hängt, kann auf Kindergeld hoffen, wenn er weniger als 20 Stunden pro Woche jobbt, sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht.
  • Bis einschließlich 2011 wurde Kindergeld nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro geblieben war. Dabei wurde nur das Einkommen solcher Kalendermonate berücksichtigt, in denen eine Kindergeldberechtigung besteht. BAföG zählte mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG also zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%). Achtung: Die Einkommensgrenze sank mit jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung bestand, um ein Zwölftel.
  • Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1.1.2010 für das 1. und 2. Kind 184 Euro im Monat, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 215 Euro.
.. mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!
Änderung 2012!
Es entfällt die Einkommens- und Bezügegrenze bei volljährigen Kindern. Für Kinder, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben, fällt die Prüfung von Einkommen und Bezügen ersatzlos weg. Kinder, die dagegen schon eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und an sich Kindergeld bekommen könnten, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie keiner "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgehen. Mehr dazu unter Punkt 4e.


1. Zweck des Kindergeldes

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Kinder an ihre Eltern: Es soll dazu beitragen, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern, indem ihre Eltern finanziell entlastet werden. Genau genommen soll ein Teil des elterlichen Einkommens zugunsten der Kinder steuerfrei bleiben und das Kindergeld ist ein Weg, dies zu erreichen: Mit ihm wird den Eltern monatlich ein entsprechender Steueranteil auf ihr Einkommen ausgezahlt (sog. Steuervergütung). Alternativ können ihnen Steuerfreibeträge für die Kinder gewährt werden (seit 2010 insgesamt 7.008 Euro/Jahr). Welche Variante für sie günstiger ist, wird vom Finanzamt jedes Jahr automatisch im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung geprüft.






Folgende Artikel könnten für Dich auch interessant sein





Diese Seite verlinken »

 
 

Logo von Studis Online  Studieren leicht gemacht