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Verlustvortrag & Co: Weiterbildenden Master von der Steuer absetzen
Wer ein weiterbildendes Master-Studium absolviert, kann dieses von der Steuer absetzen. Wird es berufsbegleitend absolviert, kann es in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Ansonsten ist ein Verlustvortrag oder Verlustrücktrag möglich.
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