Mögliche Fragen – und gute Antworten

Gut vorbereitet kann man locker und entspannt auf Fragen im Bewerbungsgespräch antworten.
Ein Vorstellungsgespräch ist keine Einbahnstraße. Auch der bzw. die BewerberIn sollte die Gelegenheit nutzen, um eigene Fragen zu stellen. Klug gestellte Fragen unterstreichen, dass man sich Gedanken gemacht hat.
Man sollte keine Formulierungen pauken, sondern eher grobe Fragestellungen im Kopf haben. Wie aber schon im vorigen Artikel erwähnt, ist es nicht falsch, mit FreundInnen Gesprächs-Situationen zu simulieren.
Gerade wenn man an einen ungeübten Interviewer gerät, sollte man schon für den Beginn des Gesprächs einige Fragen vorbereitet haben (siehe „Mögliche Fragen, die man im Bewerbungsgespräch stellen kann“ weiter unten).
1. Auf welche Fragen im Bewerbungsgespräch sollte man vorbereitet sein?
Natürlich kann man nicht auf alles vorbereitet sein – und muss das auch gar nicht. Auf einige „Standards“ sollte man sich aber eingestellt haben.
Gerade für den Anfang des Gesprächs ist es auch sinnvoll, den eigenen Lebenslauf in Kürze darstellen zu können – ohne gleich in weitläufigen Erzählungen abzuschweifen.
Sehr gut ist es, wenn man dabei das Interesse an dem konkret angebotenen Job einfließen lassen und die eigenen Qualifikationen mit dem geforderten Leistungsprofil des Arbeitgebers verbinden kann.
Ein Grund mehr, vorher über den Arbeitgeber zu recherchieren. Denn es sollte auf jeden Fall erkennbar werden, dass man sich gerade für diesen Job interessiert.
Hat man Lücken im Lebenslauf, sollte man dafür eine Begründung haben – lieber ehrlich sagen (wenn es so war), dass man mal Urlaub machen wollte, weil man damals ausgelaugt war, als um den heißen Brei herumreden.
Gleiches gilt für ein langes Studium. Hat man z.B. „nebenbei“ ehrenamtliche Tätigkeiten ausgefüllt, kann das positiv bewertet werden – also nicht verschweigen!

Ein selbstbewusster Umgang mit dem Studienabbruch kann von Vorteil sein. Denn bei Bewerbungen wird auch die bis dahin gemachte Lebenserfahrung geschätzt. weiter
Gern wird nach eigenen Schwächen und Stärken gefragt. Man sollte darauf verzichten, Schwächen zu nennen, die auch als Stärken interpretiert werden können: Ungeduld etwa oder Perfektionismus. Das ist inzwischen schon zu abgedroschen.
Besser ehrlich sein, aber die Schwächen nicht zu sehr betonen und dadurch abmildern, dass man ihnen immer passende Stärken gegenüberstellt.
Ähnlich geartet ist die Frage nach Erfolgen und Misserfolgen. Man sollte Erfolge nicht gerade aus Bereichen wählen, die mit der zukünftigen Arbeit gar nichts zu tun haben (oder gar darauf hindeuten, dass man sich eigentlich für anderes als den Job interessiert).
Bei Misserfolgen kann man aber natürlich ein wenig in solche Bereiche ausweichen. Trotzdem sollte ein Bezug zur Arbeit bestehen und auch ein „Lerneffekt“ aus diesem Misserfolg genannt werden können.
Einige Unternehmen (Banken, Behörden und natürlich wenn man ins Journalistische gehen möchte) fragen das Interesse an Politik und Wirtschaft ab. Es ist gerade in der Bewerbungsphase sinnvoll, regelmäßig Tageszeitungen oder aktuelle Online-Medien zu lesen, um bei aktuellen Themen mitreden zu können.
Es reicht zunächst, wenn man zeigen kann, dass man informiert ist. Die eigene Meinung nur vorsichtig äußern, sofern man nicht dazu aufgefordert wird. Es geht dabei nicht darum, sich zu verstellen, sondern auch, unnötige Missverständnisse zu vermeiden.
„Wo wollen Sie in fünf Jahren stehen?“ – Auch diese Frage wird von Personalchefs immer wieder gestellt. Es geht dem Fragenden dabei meist darum, zu sehen, ob man eigene Perspektiven entwickelt hat und ob diese sich mit denen des Unternehmens decken. Gerade bei verantwortlichen Positionen ist eine längerfristige Planung unabdingbar – der/die KandidatIn für die Stelle sollte also zeigen, dass er/sie Pläne hat.
Meist gegen Ende des Gesprächs wird (nochmals) explizit Gelegenheit gegeben, eigene Fragen zu stellen. Dieses Angebot sollte man unbedingt nutzen und nicht als Anlass nehmen, das Gespräch als beendet anzusehen.
Die eine oder andere eigene Frage sollte man sich also für den Schluss aufbewahren. Es kann dazu hilfreich sein, Notizen während des Gesprächs zu machen. Einige Tipps für Fragen unabhängig vom Verlauf des Gesprächs finden sich weiter unten.

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2. Was darf der Arbeitgeber nicht fragen?

Bei manchen Fragen darf man die Antwort für sich behalten …
Die Zeiten, in denen Personalchefs die Bewerber/in durch unangenehme Fragen unter Druck zu setzen versuchten, sind im Allgemeinen vorbei.
Sollte man dennoch an solch einen unangenehmen Gesprächspartner geraten, so bleibt man am besten zunächst gelassen.
Eine Frage danach, ob man homosexuell, schwanger oder „durchgeknallt“ sei, kann man mit der Gegenfrage parieren, ob das Voraussetzung für den Job sei.
Bleibt es allerdings nicht nur bei einer derartigen – unerlaubten oder unschicklichen – Frage, so sollte man sich überlegen, ob man in einem Unternehmen mit solch einem Personalverantwortlichen überhaupt arbeiten möchte. Im Allgemeinen deuten derartige führende Mitarbeiter auf eine unangenehme Unternehmenskultur hin.
Meist unzulässig sind Fragen nach:
Vermögensverhältnissen
Austritts- oder Kündigungsgrund im vorherigen Job
Heirat
Kinderwunsch
sexueller Orientierung
Schwangerschaft 2
Krankheiten 2
Parteizugehörigkeit 3
öffentlichen Ämtern und Ehrenämtern 3
Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden 3
Gewerkschaftszugehörigkeit 3
Religionszugehörigkeit 3
Vorstrafen 1
Aber Vorsicht: Je nach Job und Branche gibt es Ausnahmen, bei denen der potentielle Arbeitgeber bestimmte Fragen doch stellen darf. Wir haben die wichtigsten in der Liste gekennzeichnet und geben im Folgenden noch Erläuterungen. Die Ausführungen sind nicht abschließend, es kann weitere Sonderfälle geben.
1 So muss man über Vorstrafen Auskunft erteilen, wenn sie für den potentiellen Job von Bedeutung sein könnten. Ist man z.B. wegen Trunkenheit am Steuer rechtskräftig verurteilt worden, dann muss man das bei einem Job, bei dem man selbst Auto fahren muss, auf Nachfrage zugeben. Nur über laufende Ermittlungen darf man schweigen (denn hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten). [ArbG Münster, 3 Ca 1459/92]
2 Nach aktuellen Erkrankungen darf man gefragt werden, wenn diese für die aufzunehmende Arbeit relevant sind. Das wäre der Fall, wenn der Interessent nicht in gleicher Weise einsatzfähig ist wie ein gesunder Kollege. Auch ansteckende Krankheiten dürfen nicht verschwiegen werden. Wenn sich aus der Erkrankung ergibt, dass man in absehbarer Zeit (auch nur zeitweise) arbeitsunfähig werden könnte, so muss man dies auf Nachfrage ebenfalls zugeben. Gleiches gilt im Grunde für eine Schwangerschaft.
Kirchenzugehörigkeit als Kriterium?
Immer mehr Gerichtsurteile in den letzten Jahren (vgl. 8 AZR 501/14) sehen in einer vom Arbeitgeber gewollten Kirchenzugehörigkeit eine Diskriminierung für BewerberInnen.
3 Darüber hinaus kann es je nach Arbeitgeber und Tätigkeit (Beispiel: kirchliche Einrichtung, Partei, Gewerkschaft) doch erlaubt sein, nach einzelnen der oben genannten Punkte zu fragen, sodass sich eine Antwort nicht vermeiden lässt. Als BewerberIn ist man grundsätzlich verpflichtet, den Arbeitgeber über alle Umstände aufzuklären, die für den Abschluss des Arbeitsvertrags von Bedeutung sein könnten – sofern das für den/die BewerberIn erkennbar ist.
Fragen nach den persönlichen Vermögensverhältnissen oder dem Kündigungsgrund im vorherigen Job sind aber nie angebracht und sollten eher Misstrauen gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber wecken. Ganz allgemein müssen Fragen, die gar keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis erkennen lassen, nicht beantwortet werden.
Geht es um eine Vertrauensposition (Geschäftsleitung, Assistenz der Geschäftsleitung), so kann der Arbeitgeber besondere Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit stellen.
Enttäuschungen vermeiden – mit offenen Karten spielen
Ein Rat noch dazu, was man nicht verraten muss: Es hat wenig Sinn, Dinge zurückzuhalten, von denen man ahnt, sie könnten für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein. Auch wenn der Arbeitgeber danach nicht fragt – wenn man schon zu Anfang etwas verschweigt, wie soll sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickeln? Also lieber gleich raus damit. Man hat nichts davon, wenn es deswegen später zu Enttäuschungen kommt, die zu einer Kündigung führen könnten.

Wer selbst gute Fragen parat hat, kann neben einem hohen Interesse an der Stelle auch seine eigene Qualifikation unter Beweis stellen.
3. Mögliche Fragen, die man im Bewerbungsgespräch stellen kann
Grundsätzlich sollten „Warum“-Fragen vermieden werden – das könnte nach Kritik klingen. Stattdessen offene Fragen stellen („Wer?“, „Was?“, „Wie?“), die nicht in einem Satz beantwortet werden können, sondern der Gesprächspartnerin oder dem Gesprächspartner – sofern gewünscht – Gelegenheit geben, ausführlicher zu werden.
Das Gespräch sollte nicht mit eigenen Fragen beginnen, nur bei Verständnisschwierigkeiten oder wenn es konkret passt, kann man schon am Anfang Fragen einbringen. Peinlich wäre es aber, wenn gleich nach Urlaubsgeld oder Gleitzeit gefragt würde.
Eine Liste mit eigenen Fragen vorzubereiten zeugt nicht von Unsicherheit – im Gegenteil, es ist eher professionell. Bei der Vorbereitung dieser Fragen kann auch überlegt werden, welche Fragen sich vielleicht sogar schon vor dem Gespräch klären lassen.
Vielleicht gibt es sogar Dinge, die das eigene Interesse an dem Job zunichte machen würden – wenn man die schon vorher abklärt, spart man sich, aber auch dem Arbeitgeber Zeit.
Folgende Fragen-Themen sind i.d.R. unproblematisch – und werden oft von selbst von der/dem GesprächspartnerIn angesprochen:
Fragen zur Arbeitsweise (Anteil Einzeln- oder Teamarbeit)
Wie sieht die Einarbeitungsphase aus? Welche Abteilungen wird man kennenlernen?
Wer sind weitere Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeiter?
Wie sieht der Arbeitsplatz aus? Kann man ihn evt. besichtigen?
Welchen Handlungsspielraum hat man in der angestrebten Position?
Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen?
In welcher Form wird Weiterbildung unterstützt?
Sind Auslandseinsätze möglich / notwendig?
Nicht unbedingt im ersten Gespräch, aber natürlich vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man noch folgende Aspekte klären:
Höhe der Bezahlung, mögliche Sonderleistungen
Arbeitszeitregelung und Urlaub
Gibt es betriebliche Altersversorgung oder sonstige Versicherungsleistungen?
Wie sieht's mit Kantine, Betriebssport oder sonstigen betrieblichen Einrichtungen aus?

Wenn du dich beim Bewerbungsgespräch fühlst wie ein Kaninchen vor der Schlange, dann hat das Lampenfieber zugeschlagen. Zum Glück gibt es Strategien, die Angst zu nutzen. weiter
Rund um das Vorstellungsgespräch
- Grundsätzliches zum Vorstellungsgespräch
- Selbstmarketing für Introvertierte
- Die Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch
Du solltest auf alle Fragen zu deinem Lebenslauf antworten können, jedoch ohne in lange Erzählungen abzuschweifen. Auch auf die Fragen, warum du dich ausgerechnet für diesen Job bei diesem Arbeitgeber interessierst, solltest du Antworten parat haben. Falls du Lücken im Lebenslauf hast oder sehr lange studiert hast, bereite dich auch auf entsprechende Fragen dazu vor.
Offene Fragen („Wer?“, „Was?“, „Wie?“), die nicht in einem Satz beantwortet werden können, sind empfehlenswert. Von „Warum?“-Fragen ist dagegen eher abzusehen.
Meist unzulässig sind Fragen nach Vermögensverhältnissen, Austritts- oder Kündigungsgrund im vorherigen Job, Heirat, Kinderwunsch, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Krankheiten, Parteizugehörigkeit, öffentlichen Ämtern und Ehrenämtern, Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religionszugehörigkeit oder Vorstrafen.
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