Studienabschlussdarlehen / Überbrückungsdarlehen / Weitere Hilfen in besonderen Fällen
Neben den kommerziellen Anbietern von Studienkrediten (die mehr oder weniger das ganze Studium finanzieren können - bei entsprechenden Schulden danach) und den staatlichen Hilfen auf Bundesebene (BAföG, Bildungskredit) gibt es bei finanziellen Engpässen insbesondere während der Studienendphase weitere Hilfen - jedenfalls an den meisten Hochschulorten.
Beachtet aber auch die Hilfe zum Studienabschluss beim BAföG - die gibt es nämlich auch nach Überschreitung der Regelstudienzeit (sofern die Überschreitung nicht zu lange ist), sofern man von der Studienzeit abgesehen auf Grund des niedrigen Elterneinkommens BAföG erhalten würde.
Studentische Darlehenskassen und entsprechende Einrichtungen der Studentenwerke eines Bundeslandes bieten - bei unterschiedlichsten Konditionen - zinsgünstige oder gar zinslose Darlehen. Die Bedingungen variieren stark, oft ist es notwendig, Bürgen zu stellen. Allerdings gibt es auch dafür wiederum mögliche Ausweichmöglichkeiten - am besten beim jeweiligen Anbieter erkundigen! Ein Rechtsanspruch auf die im folgenden aufgeführten Hilfen besteht nicht - es sind freiwillige Leistungen verschiedener Träger. Allgemein wird eine finanzielle Notlage vorausgesetzt.
Fragt in jedem Fall auch bei Eurem Studentenwerk (fast jedes Studentenwerk hat zumindest eine Darlehenskasse, die die letzten beiden Semester in Notlagen einspringen kann) oder Eurer Studierendenvertretung (kann über Eure Hochschule gefunden werden) nach, wir haben hier (zunächst) nur Anbieter aufgenommen, die ganze Bundesländer abdecken. Es gibt noch viele weitere lokale Darlehenskassen u.ä. - es ist uns unmöglich, diese alle im Blick zu behalten. Auch gibt es lokal teilweise parallel zu den genannten Angeboten noch weitere.
Tipp: Essensmarken / "Freitisch"
An einigen Hochschulen gibt es auf Antrag (dabei müsst Ihr nachweisen - meist durch Vorlage von Kontoauszügen der letzten Monate -, dass Ihr tatsächlich sehr geringe Einkünfte habt) Essensmarken für die Mensa für einige Wochen oder Monate umsonst (manchmal auch "Freitisch" genannt). Fragt am besten beim Sozialreferat Eurer Studierendenvertretung nach. Entweder bietet das selbst so etwas an - oder kann Euch an die zuständige Stelle (manchmal direkt beim Studentenwerk) verweisen.
Bundesland-weite Anbieter von Studienabschluss+Überbrückungsdarlehen
Hinweis: Die folgende Liste ist nach Name des Bundeslandes geordnet - Ergänzungen / Korrekturen dazu nehmen wir gern per Mailformular entgegen. Für Kontakt mit den hier aufgeführten Anbietern bitte deren Webseite besuchen (die Überschrift führt jeweils dorthin).
Bayern: Darlehenskasse der Bayer. Studentenwerke e.V. »
Angebot: Studienabschlussdarlehen, kurzfristige Überbrückungsdarlehen (die folgenden Details beziehen sich nur auf das Studienabschlussdarlehen)
Ratenhöhe/Dauer: i.a. bis zu 24 Monate jeweils bis zu € 600 (Sonderzahlungen möglich)
Zinssatz: 2%, nach Ablauf des 5. Jahres sind für den jeweiligen Darlehensstand zusätzlich 3% p.a. Zinsen zu entrichten.
Bedingungen: AntragstellerIn muss "Studienabschlussphase" erreicht haben. Ein Bürge muss gestellt werden.
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in Bayern, die von einem Studentenwerk betreut werden.
Berlin: Studentische Darlehnskasse e.V. »
Angebot: Studienabschluss- und Masterfinanzierung
Ratenhöhe/Dauer: monatlich bis zu € 750 für max. zwei Jahre (davopn höchstens ein Jahr während Bachelorstudium), zusätzlich kann eine einmalige Sonderzahlung von bis zu € 1.500 ausgezahlt werden (Höchstsumme insgesamt € 12.000).
Zinssatz: in den ersten beiden Jahren 2% nom.; die folgenden vier Jahre 4% nom. und ab dem siebten Jahr 6% nom.
Rückzahlung: Karenzzeit von 6 Monaten nach der letzten Auszahlung, anfängliche Rate von € 75 (bei Darlehen bis € 4.000) oder € 100 / Monat; mit formlosen Antrag ist eine Verlängerung des Rückzahlungsbeginns auf 12 Monate möglich.
Bedingungen: AntragstellerIn ist in den letzten 24 Monaten des Studiums, im Pflichtpraktikum, im PJ oder im Masterstudium. Ab € 6.001 müssen zwei Bürgen gestellt werden, ansonsten nur ein Bürge.
Einschränkungen: Nur für Studierende der Mitgliedsuniversitäten UDK Berlin, Charite, FU Berlin, TU Berlin, Beuth (frühere TFH), EFB und ASH.
Hamburg: Darlehenskasse des Studierendenwerks »
Angebot: Examensdarlehen, Zwischenfinanzierungsdarelehn, Überbrückungsdarlehen (bis BAföG-Zahlungen einsetzen), Notfonds
Details: Je nach Art des Darelhens unterschiedlich. Bitte beim Beratungszentrum für BAföG und Soziales erfragen. Für alle Darlehen gilt jedoch, das sie zinslos gewährt werden. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% der Darlehenssumme erhoben, die bei der Auszahlung sofort einbehalten wird.
Einschränkungen: Nur für Studierende der Hochschulen in Hamburg, für die das Studierendenwerk zuständig ist (alle staatlichen Hochschulen).
Hessen: Studentische Darlehnskasse »
Angebot: Studienabschlussdarlehen
Ratenhöhe/Dauer: insgesamt höchstens € 2301 für ein Semester.
Zinssatz: 0%, aber einmalig 8% auf den Gesamtbetrag
Rückzahlung: Die Rückzahlung erfolgt in fünf gleichen Jahresraten. Die erste Rate ist 3 Jahre nach dem festgelegten Stichtag (01.02. oder 01.08.) des laufenden Jahres bzw. des Folgejahres fällig.
Einschränkungen: Nur für Studierende deutscher Staatsbürgerschaft der staatlichen Hochschulen in Hessen. Vergabe über die lokalen Studentenwerke (siehe hier.
Nordrhein-Westfalen: Darlehenskasse der Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen e.V. »
Angebot: Studienabschlussdarlehen
Ratenhöhe/Dauer: Höchstsumme € 7.500, in Sonderfällen bis 12.500, monatliche Rate höchstens € 1.000.
Zinssatz: 0% (allerdings wird von der letzten Monatsrate des Darlehens zur Deckung der DAKA-Eigenkosten ein einmaliger Betrag von 5 Prozent der gesamten Darlehenssumme einbehalten - was sehr günstig ist)
Rückzahlung: Beginn 12 Monate nach der letzten Auszahlung, Raten von € 130 / Monat (€ 200 / Monat, falls die Darlehenshöhe € 7.500 überschritten hat). Die Raten können in schwerwiegenden Fällen abgesenkt oder für eine gewisse Zeit gestundet werden, dann fallen jedoch Zinsen an.
Bedingungen: AntragstellerIn muss "Studienabschlussphase" erreicht haben, u.U. kann jedoch auch schon etwas früher geholfen werden. Ein Bürge muss gestellt werden.
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in NRW, die von einem Studentenwerk betreut werden.
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