Artikel kommentieren
Erfolg für StudiengebührengegnerInnen: Hessen: Verwaltungsgericht zumindest vorläufig gegen Studiengebühren
In Hessen stehen die Chancen nach wie vor gut, dass die eingeführten Studiengebühren doch noch gestoppt werden. Heute wurde die Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen in einem Eilverfahren bekannt. Der Kläger, ein Medizin-Student, muss demnach bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage keine Gebühren zahlen. Das Gericht sprach in der Begründung für die aufschiebende Wirkung von "ernstlichen Zweifeln an der Vereinbarkeit" des Studiengebührengesetzes mit der hessischen Landesverfassung.
Hinweis: Studis Online behält sich vor, Einträge zu entfernen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere beleidigt werden, der Eintrag Werbung enthält oder völlig am Thema vorbei geht.
Wer sich im Forum von Studis Online registriert hat, kann hier sein Username und Passwort eingeben, dann wird der Eintrag sofort angezeigt (wärst Du im Forum aktuell angemeldet - was durch ein Cookie erkannt wird - würdest Du hier sogar automatisch erkannt).
Es können auch ohne Anmeldung Kommentare geschrieben werden, dann kann der verwendete Nickname jedoch nicht geschützt werden und somit auch von anderen verwendet werden.