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Das Entscheidende fehlt: Erster Entwurf 29. BAföG-Änderungsgesetz
Heute wurde der erste Entwurf für das 29. BAföG-Änderungsgesetz bekannt. In Kraft soll dieses zum Wintersemester 2024/2024 treten. Es enthält diverse Verbesserungen im Detail, die entscheidende Sache fehlt aber: Die Bedarfssätze sollen NICHT erhöht werden. Und das nach mehreren Jahren hoher Inflation. Protest daran ist angebracht – noch sind Änderungen möglich. [12.1.: Update mit BMBF-Äußerungen]
Bisherige Kommentare
1. Peterchen kommentierte am 12.01.2024 um 08:24:55 Uhr
Schuldenobergrenze
Gilt die neue Schuldenobergrenze dann nur für BAföG-Erstanträge ab Gültigkeit des Gesetzes oder für alle, die bis dahin noch einen Rückzahlungsbescheid bekommen haben?
2. Paul kommentierte am 12.01.2024 um 09:04:08 Uhr
Flexibilitätssemester
Kann das Flexi Semester auch genommen werden wenn man bereits vor dem WS24/25 Bafög bezogen hat? (ich stelle jetzt meinen Folgeantrag) befinde mich also mitten im Studium.
3. Oli (Studis Online) kommentierte am 12.01.2024 um 09:39:01 Uhr
Re: Schuldenobergrenze
Seit 2019 wird die Schuldenobergrenze ja nicht mehr durch eine feste Summe bestimmt, sondern dadurch, dass höchstens 77 Raten zu zahlen sind. Die neue Ratenhöhe steigt nach dem Entwurf ab Oktober 2025 – das betrifft alle, die dann noch Raten zahlen müssen. Für alle, die erstmals ab August 2019 oder später BAföG bezogen haben, steigt damit auch die Schuldenobergrenze. Wenn jemand schon vor Oktober 2025 Raten zahlen muss und auch welche danach, liegt die persönliche Schuldenobergrenze irgendwo zwischen 10.010 und 11.550 Euro. Bitte aber daran denken: Noch ist es nur ein Entwurf, es können sich noch Dinge ändern (oder das Gesetz gar nicht beschlossen werden).
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 12.01.2024 um 09:41:21 Uhr
Re: Flexibilitätssemester
Es ist so vorgesehen, dass alle, die bei In-Kraft-Treten noch BAföG beziehen, davon profitieren können. Bitte aber daran denken: Noch ist es nur ein Entwurf, es können sich noch Dinge ändern (oder das Gesetz gar nicht beschlossen werden).
5. Alex969 kommentierte am 12.01.2024 um 20:22:17 Uhr
Schuldenobergrenze
Ich habe erstmals im WiSe 16/17 für Bachelor und WiSe 22/23 für Master BAföG bezogen. Bleibt für mich die 10.000€ Schuldenobergrenze bestehen?
Ich danke sehr herzlich!
6. Alex969 kommentierte am 13.01.2024 um 10:18:07 Uhr
Schuldenobergrenze
Die Förderung von Bachelor und Master war nahtlos und bisher wurde kein Rückzahlungsbescheid versendet und noch keine Schulden zurückgezahlt. Die Master-Förderung knüpft an die Bachelorförderung an (4-jähriger Bachelor plus 2 verlängerte Corona-Jahre, dann Master)
7. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.01.2024 um 14:19:30 Uhr
@ Alex969 / Schuldenobergrenze
Die Änderung, dass sich die Schuldenobergrenze durch die Zahl der Raten ergibt (77 * Rate, wobei diese im Laufe der Zeit sich ändern kann und eine absolute Grenze dadurch formal nicht mehr besteht) fand erst 2019 statt. Wer schon vorher BAföG bezogen hat, für den gilt die „alte“ feste Grenze von 10.000 €. In Deinem Fall gilt das also auch.
Wenn Du seit WiSe 2016 BAföG bekommen hast, wäre (8 Semester Bachelor, Ende der Regelstudienzeit also SoSe 2020) die Rückzahlungsaufforderung irgendwann 2025 zu erwarten. Ich glaube, dass dürfte nun auch trotz Corona-Verlängerung so sein.
8. Alex969 kommentierte am 15.01.2024 um 15:05:17 Uhr
Schuldenobergrenze
Ich danke dir Oli!
Da sprichst du aber noch einen wichtigen Punkt an: Ich dachte tatsächlich, dass ich durch die Corona-Verlängerung auch den Rückzahlungsbescheid später erhalte und hatte jetzt erst 2026/'27 damit gerechnet.
Muss ich tatsächlich von 2025 ausgehen? Ich habe versucht das selbständig zu recherchieren, aber tatsächlich keine konkrete Info ergooglen können.
9. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.01.2024 um 15:26:18 Uhr
Re: Alex969
Das BVA muss Dir nach Ende der Förderungshöchstdauer (FHD)einen Bescheid erteilen, in dem die Darlehenssumme und eben die FHD festgestellt wird. Der hätte Dir eigentlich schon zugegangen sein können, denn die FHD deines Bachelors ist ja auch inkl. der Coronasemester schon vorbei. Voraussetzung ist natürlich, dass dem BVA auch Deine korrekte Adresse bekannt war. Es kann evt. aber auch sein, dass das BVA mit dieser Bescheiden sehr lange braucht und Du tatsächlich noch keinen bekommen hast.
Falls die FHD in dem Bescheid falsch angegeben wäre, müsstest Du dagegen Widerspruch einlegen und zwar rechtzeitig. Denn in § 18 BAföG heißt es in Absatz 9: Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erteilt das Bundesverwaltungamt den Darlehensnehmenden – unbeschadet der Fälligkeit nach den Absätzen 4 bis 6 – jeweils einen Bescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer festgestellt werden. 2Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides sind diese Feststellungen nicht mehr zu überprüfen; […]
10. .Corinna. kommentierte am 17.01.2024 um 20:43:55 Uhr
Studienstarthilfe
Ja, die Bedarfssätze sind zu niedrig! Mir stößt zusätzlich auf, dass die sehr sinnvolle Starthilfe an vorausgehende Sozialleistungen gebunden ist. Ich fürchte daher, dass die Careleaver mit Studienwunsch hier leer ausgehen (Careleaver sind junge Menschen, die in Wohngruppen, Pflegefamilien u.ä. gelebt haben- sie werden oft bis zum Studienbeginn durch die Jugendhilfe finanziert, bekommen aber von dort kein "Startgeld" außer meist einem Betrag für Möbel und Hausrat, ähnlich dem was die Jobcenter zahlen). Die Mietkaution ist oft der erste Schuldenbaustein. Gerade Careleaver, die oft nicht auf familiäre Unterstützung zählen können, würden von der Studienstarthilfe extrem profitieren können- vorausgesetzt darauf muss nicht genauso lange gewartet werden wie auf das Bafög selbst- diese Lücke ist oft ebenfalls ein Riesenproblem, wenn keine Rücklagen oder Support vorhanden sind.
11. Alex969 kommentierte am 18.01.2024 um 10:11:13 Uhr
@Oli / Bescheid
Vielen Dank, Oli! Das sind tatsächlich nützliche Hinweise, die ich noch nicht kannte. Dabei dachte ich, den BAföG-Dschungel sogar relativ gut zu kennen und mit den ganzen Formalitäten ganz gut zurecht zu kommen, aber man lernt immer wieder Gesetze und Paragraphen dazu.
Vielleicht habe ich den Bescheid auch noch nicht bekommen, weil der Master noch läuft (Prüfungsordnungswechsel und jetzt 2-jähriger Master.
Hinweis an alle: So kann es übrigens auch gehen. Dank Corona und währenddessen Prüfungsordnungswechsel kann es bis zum Master plötzlich deutlich länger als 5 Jahre dauern. Ich finde das für mich nicht schlimm, aber man sieht sich ja manchmal im Rechtfertigungsmodus, wenn man nicht die obligatorischen 5 Jahre braucht. Sehr schön, dass im Artikel hier auch angemerkt wird, dass die Mehrheit der Studierenden auch durchaus 1 oder 2 Semester länger braucht)
und gefördert wird und somit theoretisch die Darlehenssumme noch steigt und deshalb kein Festsetzungsbescheid verschickt wurde. Das ist jetzt aber sponate Vermutung von mir.
12. Herr Müller kommentierte am 17.03.2024 um 21:33:17 Uhr
Flexsemester und Corona Nullsemester
Hallo liebe Community,
Weiß jemand einen Rat, inwiefern die Corona Freisemester mit dem Flexibilitätssemester zusammenhängen ? Ich habe im WiSe 2021 begonnen zu studieren. Daher zählt mein erstes Semester bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer nicht mit. Da mein Studium regulär 7 Semester dauert und das erste Semester nicht gezählt wird, wäre die bisherige Förderung zum Ende des SoSe 2025 abgeschlossen. Kann ich dann im Rahmen der neuen Reform noch ein Flexibilitätssemester anhängen (also bis Ende des WiSe 2025 BAföG erhalten) ?
Dankeschön!
13. Herr Müller kommentierte am 19.03.2024 um 22:50:26 Uhr
Flexsemester und Corona Nullsemester
Hallo liebe Community,
Weiß jemand einen Rat, inwiefern die Corona Freisemester mit dem Flexibilitätssemester zusammenhängen ? Ich habe im WiSe 2021 begonnen zu studieren. Daher zählt mein erstes Semester bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer nicht mit. Da mein Studium regulär 7 Semester dauert und das erste Semester nicht gezählt wird, wäre die bisherige Förderung zum Ende des SoSe 2025 abgeschlossen. Kann ich dann im Rahmen der neuen Reform noch ein Flexibilitätssemester anhängen (also bis Ende des WiSe 2025 BAföG erhalten) ?
Dankeschön!
14. Omar kommentierte am 20.03.2024 um 10:36:59 Uhr
Flexibilitätssemester
Hallo allesamt... Meine Frage wäre ob ich nach dem vierten Semester ein FlexibilitätSsemester beantragen könnte, da man laut dem Gesetzt ja 90 Credit points aufbringen müsste. Wäre es nach der entgültigen Inkraftsetzung der Reform, denn möglich?
Nebeninfo Ich beziehe seit meinem Studienstart Sose 2023 Bafög und habe bisher in zwei Semestern nur 35 Cp aufbringen können. Bis 90 cp hätte ich nun noch 2 Semester Zeit, was jeder im Studiengang Bauing schwierig ist...
15. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.03.2024 um 11:00:27 Uhr
@Herr Müller
Eigentlich sollten Corona- und Flexibilitätssemester voneinander unabhängig sein. Aber noch ist letzteres ja nicht beschlossen und die genauen Details können sich noch ändern.
Hoffnung kannst du also haben, aber solltest dich noch nicht 100% darauf verlassen.
16. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.03.2024 um 11:04:46 Uhr
@Omar
Das Flexibilitätssemester dient nur der Verlängerung der Förderdauer am Ende des Studiums. In Bezug auf den Leistungsnachweis hilft es leider nicht weiter. Wie viele ECTS du nach vier Semestern genau haben musst, legt normalerweise deine Hochschule bzw. der Fachbereich / Fakultät fest. Erkundige Dich dort, was wirklich gilt.
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