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Hamburg: Auswärtiger muss vorläufig keine Studiengebühren zahlen
Hamburg hatte als bisher einziges Bundesland Studiengebühren vom ersten Semester erhoben - wenn man nicht mit Erstwohnsitz in Hamburg gemeldet ist. Durch diese Drohung mit Gebühren konnte Hamburg offenbar 6000 Einwohner dazugewinnen - und 15 Mio Euro im Länderfinanzausgleich. Nun hat das Verwaltungsgericht diese Studiengebühr im Eilverfahren ausgesetzt. Sind "Landeskinder"-Regelungen in Zukunft ausgeschlossen?
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