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Von B wie Bachelor bis S wie Staatsexamen
Studienabschlüsse / Akademische Grade
Ihr seid bei der Studienwahl und beim Wort „Bachelor“ fällt euch nur eine schlechte Fernsehshow ein? Studis Online hat für euch die wichtigsten Infos zusammen getragen und stellt alle Studienabschlüsse vor: Bachelor, Master, Staatsexamen sowie die selten gewordenen Diplom und Magister.

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Wer sich für ein Studium interessiert, begegnet irgendwann der Frage, welcher Studienabschluss es sein soll.
Inzwischen hat man meist keine Wahl mehr – die meisten Studiengänge gibt es für Studienanfänger_innen nur noch mir Bachelor-Abschluss, darauf aufbauend den Master. Einige Uni-Studiengänge sind allerdings weiterhin nur mit Staatsexamen möglich, wie Human-/ Tier-/ Zahn-Medizin und Pharmazie. Diplom und insbesondere Magister gibt es nur noch sehr selten.
Gemeinsam haben diese Abschlüsse aber eines: sie sind alle berufsqualifizierend. Zudem berechtigen alle universitären Abschlüsse – bis auf den Bachelor – zum Verfassen einer Doktorarbeit. Neben dem Abschluss ist aber auch die
Hochschulart wichtig, an der man studiert. Eine Besonderheit stellt das Lehramtsstudium dar – dazu gibt es eine gesonderte Info-Seite
Lehramtsstudium.
Hinweis: Wir gehen hier nur auf staatlich anerkannte Hochschulabschlüsse ein. In unser Studienfach-Datenbank findet man nur entsprechende Studiengänge.
1. Bachelor
Früher war der Bachelor vor allem im englischsprachigem Ausland bekannt. Seit Ende der 1990er-Jahre wurde dieser Abschluss in der deutschen Hochschullandschaft eingeführt. Bis 2010 wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Diplom- und Magister-Studiengänge durch solche mit Bachelor/Master-Abschluss ersetzt (sogenannter Bologna-Prozess).
B.A., B.Sc., B.Edu. … B.Bhf?
Als akademischer Grad wird dem Bachelor noch die fachliche Ausrichtung angefügt:
Bachelor of …
… Arts (B.A.): Geistes- und Sozialwissenschaften
… Science (B.Sc.): Naturwissenschaften
… Education (B.Edu.): Lehramt
… Engineering (B.Eng): Ingenieurwissenschaften
… Laws (LL.B.): Rechtswissenschaften
… Music (B.Mus.): Musik
… Fine Arts (B.F.A.): Freie Kunst
Der Bachelor soll – so jedenfalls die Idee – in einem Kurzstudiengang insbesondere für einen Beruf außerhalb der Hochschule qualifizieren, also „praxisnah“ sein.
In der Realität ist das nicht immer so. Vorteil ist auf jeden Fall, dass man bereits nach kürzerer Zeit Berufserfahrung sammeln kann und dann nochmal mit einem Master speziell vertiefen könnte. Zwangsweise kann aber ein Bachelor nicht so viel Wissen vermitteln wie ein Diplom – und leider wurde der Bachelor z.T. auch als Sparmaßnahme gesehen, was ja nur klappt, wenn nicht mehr alle den Master machen (dürfen).
Regelstudienzeit: 6 bis 8 Semester Vollzeitstudium (3 bis 4 Jahre)
Credit Points: 180 bis 240 ECTS (in der Regel 30 pro Semester)
Artikeltipp zur Studienwahl
Bachelor-Studiengänge sind fast immer „Kombibachelor“: man kann also verschiedene Fächer in einem Studium kombinieren.
Keine Promotionsmöglichkeit, dazu muss erst noch ein passendes Master-Studium angeschlossen und bestanden werden. Vorsicht: Man sollte sich immer schon vor Beginn des Bachelor-Studiums informieren, welche Master angeschlossen werden können. Leider werden gerade an Universitäten Bachelor von Fachhochschulen oder Berufsakademien nicht unbedingt als ausreichend für bestimmte Master-Studiengänge angesehen.
Studienfachdatenbank: Alle Bachelor | Bachelor an Universitäten | Bachelor an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften ...
Artikel zum Thema Bachelor / Master bei Studis Online
2. Master
Allen Masterstudiengängen ist gemeinsam, dass sie einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen. Dies ist regelmäßig ein Bachelor (vereinzelt werden auch andere Abschlüsse zugelassen; ein entsprechendes Diplom ist ebenso ausreichend). Der Master ist also niemals der erste, sondern immer ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Regelstudienzeit: 2 bis 4 Semester Vollzeitstudium (1 bis 2 Jahre)
Credit Points: 60 bis 120 ECTS (Summe aus Bachelor und Master muss mind. 300 ergeben; d.h. wer einen Bachelor mit 180 CP gemacht hat, kann einen Master mit weniger als 120 CP nur dann machen, wenn er die fehlenden 30 CP irgendwie nachholt – vgl. auch Regelstudienzeiten von Bachelor- und Masterstudiengängen)
Promotionsmöglichkeit (Bei Masterabschlüssen an Kunst- und Musikhochschulen u.U. nur eingeschränkt).
Studienfachdatenbank: Alle Master | Master an Universitäten | Master an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften ...
Hinweis: Die Bedeutung von Bachelor und Master wie hier definiert (insbesondere auch die 300 ECTS-Regel) gilt in Deutschland.
3. Staatsexamen (auch: Staatsprüfung)
Ein Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die vom Staat abgenommen wird. Im Gegensatz dazu werden beispielsweise die Bachelor- oder Master-Prüfungen an der besuchten Hochschule abgelegt. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen. Staatsprüfungen gibt es beispielsweise im Fach Medizin und beim Lehramt.
Auch im Fach Rechtswissenschaft war das erste Examen lange Zeit ein reines Staatsexamen. Dies hat sich allerdings mit der Studienreform von 2003 geändert. Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2003/04 oder später aufgenommen haben, legen einen Teil der Abschlussprüfung seither regulär an der Hochschule ab. Man spricht deshalb nicht mehr vom ersten Staatsexamen, sondern von der »ersten juristischen Prüfung« oder auch einfach nur vom »ersten Examen«.
Alle Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen, haben gemeinsam, dass zwischen erstem und zweitem Staatsexamen eine praxisnahe Phase stattfindet, i.a. ein Referendariat (bei Lehrern und Juristen – mit der o.g. Einschränkung). Obwohl das erste Staatsexamen ein regulärer Hochschulabschluss ist, sind die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt allein mit diesem Abschluss gering. Erst das Bestehen des zweiten Staatsexamens ist der wirklich berufsqualifizierende Abschluss. So kann beispielsweise eine typische juristische Tätigkeit (Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsdienst) nur von sog. Volljuristen (mit zweitem Staatsexamen) wahrgenommen werden.
Regelstudienzeit (bis zum ersten Staatsexamen bzw. ersten Examen):
- Lehramt: 6-9 Semester (3 bis 4½ Jahre)
- Medizin: 10-12 Semester (5 bis 6 Jahre)
- Jura: 9 Semester (4½ Jahre)
Manche Staatsexamen Studiengänge geben auch Credit Points an – man kann in der Regel davon ausgehen, dass ein Semester 30 ECTS wert ist.
Promotionsmöglichkeit.
Studienfachdatenbank: Alle Staatsexamen (darunter auch noch einige Lehramts-Studiengänge)
4. Diplom
Dieser Abschluss war in Deutschland bis Ende der 1990er der Standard in fast allen Fächern. Nur bei Geisteswissenschaften an den Universitäten wurde in der Regel ein Magister vergeben. Inzwischen ist das Diplom fast vollständig durch Bachelor/Master-Studiengänge verdrängt worden, die Umstellung war bis 2010 größtenteils abgeschlossen. Insbesondere die technischen Universitäten taten sich etwas schwer mit der Umstellung, da sie ihren Dipl.Ing als Markenzeichen betrachten, das sie nur ungern gegen die „Massenware“ Bachelor/Master eintauschen wollten. Daher gibt es hier vereinzelt doch noch (oder wieder!) das Diplom.
Ein Diplom ohne Zusatz der Hochschulart bezeichnet ein Diplom an einer Universität, Pädagogischen Hochschule (PH) oder Kunst/Musikhochschule. Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften müssen ihr Diplom mit (FH) kennzeichnen, Berufsakademien mit (BA).
Regelstudienzeit:
Berufsakademie: 6 Semester (3 Jahre)
FH / HAW 8 Semester (FH)
Universitäten, Pädagogische und Künstlerische Hochschulen: 9 Semester (4½ Jahre), gelegentlich auch 10 Semester (5 Jahre)
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Mit einem Diplom einer Universität, PH oder Kunst/Musikhochschule kann in der Regel eine Promotion angeschlossen werden, nicht jedoch (oder nur erschwert) mit einem Diplom der FH oder Berufsakademie.
Wichtig: Wir reden hier ausschliesslich vom Diplom von staatlich anerkannten Hochschulen (bei Unis ohne Zusatz, bei Fachhochschulen mit (FH), bei Berufsakademien mit (BA) in Klammern). Es gibt einige private Einrichtungen, die ein Diplom mit anderen Zusätzen vergeben. Diese Abschlüssen sind in der Regel in Deutschland nicht staatlich anerkannt.
Studienfachdatenbank: Alle Diplom-Studiengänge
5. Magister
Bei Geisteswissenschaften war der Magister (oft „Magister Artrium“) der übliche Abschluss. Meist werden dazu ein Hauptfach und zwei Nebenfächer studiert (z.B. Politikwissenschaften, Philosophie und Geschichte). Inzwischen ist der Magister praktisch vollständig durch Bachelor/Master ersetzt. Oft wird beim Bachelor nur noch ein Fach schwerpunktmäßig studiert, an vielen Universitäten wird aber auch mit 2-Fach-Bachelor/Mastern oder Haupt- und -Nebenfächern gearbeitet („Kombi-Bachelor / Kombi-Master“).
Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnet sich das Magisterstudium durch eine breite wissenschaftliche Orientierung aus. Hierbei können die Studierenden die Zusammenstellung der Fächer aus dem Angebot einer Universität weitgehend selbst bestimmen. Das Magisterstudium eröffnet die Möglichkeit der Kombination künstlerischer Fächer z.B. mit Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächern sowie auch Fächern anderer Fakultäten als Nebenfach. Das Magisterstudium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Studierenden haben jedoch durch die Wahl der Fächer die Möglichkeit, auf ein angestrebtes Einsatzgebiet hinzuarbeiten. Neben einer Tätigkeit im Hochschulwesen sowie in der Kultur ist ein Einsatz im Verlags- und Bibliothekswesen, im Freizeit- und Medienbereich sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung möglich. Auch die Wirtschaft bietet im wachsendem Maße Einstiegschancen. Den Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich somit verschiedene berufliche Perspektiven, nicht zuletzt dank der möglichen breiten Fächerung und der eventuell im Studium erworbenen Sprachkenntnisse.
Als akademischer Grad muss man genaugenommen vom „Magister Artium (M.A.)“ sprechen, umgangssprachlich wird aber fast nur vom Magister gesprochen.
Regelstudienzeit: 9 Semester (4½ Jahre)
Mit einem Magister kann eine Promotion in einem der gewählten Fächer angeschlossen werden.
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