16.03.2006
Hochschulpolitik
Auch NRW beschließt Studiengebühren
Als drittes Bundesland hat heute auch Nordrhein-Westfahlen allgemeine Studiengebühren beschlossen. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg und Niedersachsen bleibt es jedoch den Hochschulen überlassen, ob sie tatsächlich Gebühren erheben. Oliver Iost zeigt, welche Kritik es am Gesetz gibt, was denn nun genau drinsteht, welche Hochschulen was planen und woran das Gesetz noch scheitern könnte.Das Wortungetüm "Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz" soll offenbar verschleiern, dass es vor allem darum geht, Studiengebühren einzuführen. Von Gerechtigkeit kann weniger die Rede sein, wie insbesondere Studierendenorganisationen bemängeln. In einem offenen Brief hatten sich der studentische Dachverband fzs zusammen mit dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) gestern noch an die Landesregierung gewandt.
Ein kurzer Ausschnitt daraus:
- Sie behaupten ihr Gesetzentwurf wäre gerecht.
Am Ende eines Studium wird die arbeitslose, alleinerziehende Sozialpädagogin in Zukunft mit dem selben Schuldenberg dastehen, wie der gutverdienende Topmanager. Wenn Sie Gerechtigkeit suchen, warum setzen Sie sich dann nicht dafür ein, dass jeder und jede nach seinem tatsächlichen Einkommen zur Finanzierung von Gesellschaftsaufgaben beiträgt? Warum kämpfen Sie dann nicht für ein gerechtes, progressives Steuersystem, das dem Staat die Erfüllung seiner Aufgaben, also auch die Ausfinanzierung der Hochschulen erlaubt?
Sie versprechen, dass die von den Studierenden gezahlten Studiengebühren an die Hochschulen kommen sollen.
Ein Studierender, der in Zukunft 10 Semester studiert, einen Kredit aufnimmt und nach dem Studium in Raten von 50 Euro zurückzahlt, wird aber 65% seines Geldes (5.700 Euro Zinsen, 1.250 Euro in den Ausfallfond) in Ihr Kredit- und Schuldensystem zahlen müssen. Zusätzlich müssen die Hochschulen aus den Studiengebühren auch noch den Verwaltungsaufwand Ihres Gesetzes bestreiten. Können Sie sich ein System vorstellen, dass sinnloser junge Menschen mit Schulden belastet?
Grundsätzlich erlaub das Gesetz allen Hochschulen in NRW von Erstsemester ab Wintersemester 2006/2007, von allen ab Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro im Semester zu erheben.
Es gibt einige Ausnahmeregelungen für Studierende mit Kind, Behinderte, Kranke und in Hochschulgremien tätige Studierende, die im Gesetz empfohlene (die Hochschulen können auch mehr befreien, wenn sie es für unbedingt nötig halten) Befreiung für diese Tatbestände ist jedoch größtenteils auf wenige Semester beschränkt.
Die meisten Studierende, sofern sie nicht als "Langzeitstudierende" gelten (4 Semester mehr studiert als Regelstudienzeit, alle Hochschulsemester zählen) oder nicht aus der EU kommen, können die Gebühren nachgelagert bezahlen. Sie erhalten dazu ein Darlehen der NRW.Bank mit niedrigen Zinsen. Die Darlehensbelastung (BAföG während der Regelstudienzeit, Studiengebühren und Zinsen des Studiengebühren-Darlehens) zu Beginn der Rückzahlungsphase ist auf 10.000 Euro beschränkt.
Klagen wahrscheinlich
Sowohl vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) als auch von der Landtagsfraktion der Grünen wurden Gutachten vorgelegt, die an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes große Zweifel haben.
Im ABS-Gutachten waren neben einigen NRW-Spezifika auch einige grundsätzliche Einwände gegen Studiengebühren aufgeführt, die vermutlich bei der herrschenden Rechtssprechung kein Gehör finden (will sagen, nur eine Minderheitenmeinung darstellen - Recht ist ja auch nie absolut und unumstritten).
Einig war sich das ABS-Gutachten aber mit dem von den Grünen vorgelegten Gutachten, dass die NRW-Besonderheit, nämlich die Wahlmöglichkeit der Hochschulen, Gebühren einzuführen oder eben nicht, verfassungswidrig sein könnte.
Der Gutachter der Grünen, Prof. Dr. Georg Hermes formulierte das wie folgt:
- Zum einen widerspricht [der Gesetzenwurf] dem Grundsatz, dass der parlamentarische Gesetzgeber in grundrechtsrelevanten Bereichen, zu denen insbesondere Fragen des Zugangs zur Hochschulausbildung zählen, die wesentlichen Fragen selbst regeln muss (Vorbehalt des Gesetzes). Zum anderen führt er zu einer Ungleichbehandlung der Studierenden/Studienbewerber (Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG).
Welche Hochschulen die Gebühren ablehnen und welche schon Vorbereitungen zur Erhebung der Gebühren treffen
Diese Information findet Ihr nun im Artikel NRW: Hochschulen ringen um Einführung von Studiengebühren, der regelmäßig aktualisiert werden wird.
- Weitere Artikel und Material zum Thema
- Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz - Info-Seite über den Stand der Dinge beim Landtag NRW (mit Downloadmöglichkeit der Anträge, des Gesetzes etc.) »
- Offener Brief des ABS / fzs an die Regierung Rüttgers/ Pinkwart (ABS, 15.03.2006) »
- Überischt Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern (ständig aktualisiert) »
- Weiteres Gutachten sieht NRW-Studiengebührengesetz als verfassungswidrig an (06.03.2006) »
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