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Staatsgerichtshof hat keine Einwände: Studiengebühren in Hessen bleiben möglich
Viele StudiengebührengegnerInnen hatten – neben der Abschaffung durch den Landtag – auf den Staatsgerichtshof gehofft. Diese Hoffnung wurde heute enttäuscht. Mit denkbar knapper Mehrheit (sechs zu fünf) hat der Staatsgerichtshof die bisherigen Studiengebühren nicht als verfassungswidrig angesehen. Trotz der Verschuldung, die sich mit der Aufnahme eines Studienbeitragsdarlehen ergibt, sieht die Mehrheit der Richter das Angebot eines Darlehens für die Studiengebühren als ausreichende "soziale Abfederung" an.
Bisherige Kommentare
1. Isabelle O. kommentierte am 11.06.2008 um 16:20:16 Uhr
Das Volk ist der beste Hüter seines eigenen Rechts
Mir fällt da nur noch eines ein:
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"!
2. hessen-student kommentierte am 11.06.2008 um 20:47:14 Uhr
koch und co
mich würde es nicht wundern wenn koch und co drohungen erhalten oder irgendwelche gegenstände in flammen auf gehen würden, denn wenn unser grundrecht so mit füßen getreten wird bleibt wohl nicht mehr raum für einen friedlichen protest.
4. Kanzis kommentierte am 12.06.2008 um 11:43:40 Uhr
na klar
ISt mir klar, dass die Leute FÜR die Studiengebühren sind, die bereits ein jahrelanges Studium hinter sich haben. Dieses Land ist einfach zum kotzen.
5. ..student.. kommentierte am 12.06.2008 um 17:49:14 Uhr
denn sie wissen nicht was sie tun
na das ist doch mal ein geiler widerspruch..... http://www.tagesschau.de/inland/bildung36.html aber in hessen gelten aber andere rechte... http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,559080,00.html
6. Hönig kommentierte am 30.06.2008 um 15:32:12 Uhr
Koch und Co
ich bin dann für SPD....
ich glaub wenn Koch weiter so macht.. , dann hat er kein Sieg ..
Nur niederlage und viele feinde!!!
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