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Numerus-clausus-Urteil: Berlin bald zulassungsfrei?
Höchste Eisenbahn für den Berliner Senat. Der muss schnellstens auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts reagieren, mit dem dieses den Numerus Clausus (NC) für ein Studienfach an der Humboldt-Universität (HU) gekippt hat. Das Problem geht indes weit über den Einzelfall hinaus. Es betrifft nicht nur die Hauptstadt, sondern auch andere Bundesländer. [Ergänzung 17.01.: Erfolgsaussichten einer Klage bei Ablehnung im Sommersemester in Berlin sehr gut.]
Bisherige Kommentare
1. 56070 kommentierte am 14.01.2012 um 11:03:34 Uhr
Zweischneidig und unrealistisch
Ich frage mich, wo das enden soll. Wenn eine freie Studienplatzwahl möglich sein soll: Wie viele Studienplätze müssen dann geschaffen werden? Gilt das dann auch für Fachschulen und andere Ausbildungsberufe? Kann irgendwer eigentlich abschätzen, wieviele Studienplätze wo gebraucht werden?
Was passiert, wenn die Leute fertig sind und auf dem Arbeitsmarkt nichts finden? Gerade bei Studiengängen, deren Absolventen für den Staat selber ausgebildet werden, sprich Lehrer? Oder wird sich das alles von selber regeln, weil die Leute nicht mehr 20 Bewerbungen starten müssen, sondern mit allenfalls drei auskommen?
Natürlich ist es recht seltsam, dass die Berufswahl in hohem Maße davon abhängt, wo man einen Studienplatz kriegen konnte - da stellst sich sicher bei den Betroffenen oft die Frage "was wäre wenn".
2. luna5 kommentierte am 14.01.2012 um 20:07:37 Uhr
rauswurf mit nc 2,5 statt 2,3!!im master und 3kids
was soll ich dazu noch sagen??? ich wurde gerade aus meiner hochschule rausgeworfen, weil ich nach abschluß meines ba meinen nc von 2,3 nicht gehalten habe. das im master, rückwirkend im laufenden wintersemester und ich habe drei kleine kinder (4jahre, 19monate und knapp 5monate)!!!!
ich kann nicht mal eben, in eine andere stadt gehen um mit meinem "schlechten" nc von 2,5, ohne zeitverlust, mit drei kids, und ohne bewerbungsfristen (erst wieder zum ws), einen neuen master und auch noch in psychologie zu finden!!!
nun??bin ich hartzIV empfängerin!!
-soviel dazu-
was sagt mir der artikel, klagen!!! oh man, ich wollte einfach nur von a-z mein studium machen!
3. Berliner0815 kommentierte am 10.02.2012 um 19:16:54 Uhr
Zunächst einmal...
... kann niemand einen NC halten oder haben. Die Abkürzung NC steht für Numerus Clausus und bedeutet soviel wie "geschlossene Zahl", also dass die Zahl nicht nach oben offen ist. Wenn man selbst von seinem eigenen NC spricht, ist vermutlich ein NOTENSCHNITT gemeint.
Grundsätzlich stimme ich aber überein, dass ein Wechsel des Wohnortes nicht immer in Frage kommt und auch ein finanzielles Problem darstellen kann. Manche angehende Studenten würden zum Beispiel gerne zu Hause wohnen bleiben, können dies aber nicht, da sie in ihrer Stadt keinen Studienplatz bekommen. Vor allem in Berlin ist dies ein nicht unbedeutendes Problem, da inzwischen kaum noch gebürtige Berliner hier Studienplätze kriegen und der NC (man beachte die Verwendung) für fast alle Fächer im Bereich 1.x ist. Mit einem guten Notenschnitt (!) ist man also nicht gut genug, es muss eben sehr gut sein. Ein Zustand, den ich persönlich beängstigend finde!
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