Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Was bringt mein Schulabschluss?
Habt ihr die Fachhochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife, kann es Einschränkungen in Bezug auf Hochschularten oder Studienbereiche geben. Wir erläutern im Detail, was möglich ist.
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Hochschulreife ist nicht Hochschulreife ...
Die Bewerbung für einen konkreten Studienplatz macht nur Sinn, wenn Ihr einen Schulabschluss habt, welcher dazu berechtigt, dieses Studium an einer bestimmten Hochschulart aufzunehmen. Ohne die passende
Hochschulzugangsberechtigung wird euch sonst die Hochschule gleich ablehnen. Die Art Eurer Hochschulreife hat also Einfluss darauf, welche Fächer bzw. an welcher Hochschulart Ihr studieren dürft.
Inzwischen kann man auch über Schulabschluss (z.B. Mittlere Reife), erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung und mehrjährige Berufstätigkeit bzw. dann noch Weiterbildung (Meister, Fachwirt u.ä.) zu einer Hochschulzugangsberechtigung gelangen. Details dazu können im Artikel
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nachgelesen werden.
Hochschulreife ist nicht gleich Hochschulreife
- Mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) könnt Ihr grundsätzlich alle Studienfächer an allen Hochschulen studieren.
- Mit der fachgebundenen Hochschulreife kommen nur Studienfächer aus einem bestimmten Fachbereich in Betracht. Vorsicht: Es gibt sowohl das fachgebundene Abitur (Fachabitur – wird allerdings umgangssprachlich oft mit der Fachhochschulreife verwechselt!), womit ein Studium in passenden Fachbereichen an Unis möglich ist (und natürlich ebenso an Fachhochschulen), als auch die fachgebundene Fachhochschulreife, dann ist nur ein Studium ausschließlich in bestimmten Fachhochschulstudiengängen möglich. Welche Studiengänge genau möglich sind – das können wir euch leider nicht im Detail beantworten.
Klar dürfte sein, dass man z.B. bei einer technisch ausgerichteten Hochschulreife keine medizinisch-psychologischen Studiengänge studieren kann. Aber es gibt natürlich auch Fächer, die ein wenig quer zu den klassischen Disziplinen liegen – da muss man sich dann leider bei der jeweiligen Hochschule erkunden, ob man mit der jeweiligen fachgebunden Hochschulreife genommen wird oder leider nicht.
- Wer die Fachhochschulreife besitzt, konnte bislang nur an Fachhochschulen studieren, nicht aber an einer Uni. Dies hat sich mittlerweile geändert. So kann man in Hessen und Niedersachsen mit der FH-Reife jeden Bachelor-Studiengang an den staatlichen Universitäten aufnehmen (nicht jedoch an der Goethe-Uni Frankfurt!). Wer nicht auf Anhieb die Chance hat, mit FH-Reife direkt in sein Wunschstudienfach an einer Uni zu kommen, kann sich überlegen, erst an der FH zu studieren. Spätestens mit einem Fachhochschul-Bachelor hat man in jedem Fall die fachgebundene Hochschulreife, so dass danach der Weg zur Universität offensteht. Gibt es fachlich passende Master, kann man in der Regel direkt den Master an einer Universität anschließen.
Habt Ihr noch gar keine Hochschulreife oder möchtet „upgraden“, so erfahrt Ihr im Artikel
Wege zur Hochschulreife, welche Möglichkeiten es gibt, den erforderlichen Abschluss nachzuholen.
Insbesondere bei manchen künstlerischen Studiengängen haben BewerberInnen in Ausnahmefällen die Chance, auch ohne Hochschulreife an einer Hochschule aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie eine besondere Begabung für das Studienfach mitbringen. Es ist Sache der Hochschule, ob sie dies ermöglicht.
Das war (leider) nur der erste Schritt …
So, nun wisst ihr, an welchen
Hochschularten ihr euch prinzipiell bewerben könnt. Gibt es fachbezogene Einschränkungen, so müsst ihr vielleicht noch weiter recherchieren.
Bei einigen Studienfächern werden schon vor der eigentlichen Bewerbung Eignungsverfahren durchgeführt (Aufnahmeprüfung, Mappe …), besonders üblich ist das im künstlerisch-musischem Bereich, vereinzelt aber auch anderswo.
Manchmal sind Sprachkenntnisse erforderlich (und zum Nachweis ein Test – z.B. TOEFL) oder ein Praktikum. Wenn es um einen solchen Studiengang geht, darf man sich nicht erst im Juni/Juli für das Wintersemester im gleichen Jahr bewerben, sondern muss schon früher aktiv werden.
Nicht ganz so zeitaufwändig ist die in Baden-Württemberg geforderte Teilnahme an einem Online-Studienorientierungsverfahren. Mehr zu alldem im Artikel
Besondere Studienvoraussetzungen: Aufnahmeprüfung, Fremdsprachenkenntnisse u.a..
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