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Studiengebühren

Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen

Stand: 15.12.2009

« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)

Kurz und knapp
Allgemeine Studiengebühren: 0 bis 500 €
Jeweils pro Semester seit WiSe 2006/2007 für Erstsemester, seit SoSe 2007 für alle. Es ist jeder Hochschule überlassen, ob und in welcher Höhe innerhalb des Koordors von 0 bis 500 € Gebühren erhoben werden. Gebührenfrei ist z.B. Kunstakademie Düsseldorf. Siehe für Details die Liste der Studiengebühren-Beschlüsse (bzw. auch der Nicht-Beschlüsse) der Hochschulen in NRW.
Wenn es Studiengebühren gibt: Vorfinanzierung für die meisten Studierenden über Studienbeitragsdarlehen möglich, Zinsen dafür seit 15.12.09 3,896% (nom.), BAföG-BezieherInnen müssen bei hohen BAföG-Schulden nichts oder weniger zurückzahlen.
Keine Gebühren zahlt man u.a. im Urlaubssemester. Von den Gebühren befreit werden können auf Antrag u.a. Studierende mit minderjahrigen Kind(ern) (aber in der Regel nur 3 Semester lang).
Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen im Detail (inkl. gesetzlicher Grundlagen).

Früher gab es (von WiSe 2004/2005 bis WiSe 2006/2007)
Studienkonten: 650 € bei "Langzeitstudium"

Aussichten für die Zukunft: Höhere Gebühren
Wissenschaftsminister Pinkwart sprach im Zusammenghang mit den beschlossenen Studiengebühren davon, dass 500 Euro "ausreichend für einen Einstieg in einen Mentalitätswechsel" seien - also steht er Erhöhungen mittelfristig offen gegenüber.

Stand der Dinge und Geschichte

Eine erste "Bilanz" der Einführung der Studiengebühren in NRW wird auf einer Anhörung im Landtag am 28.02.2008 gezogen. Wie unser Artikel zeigt, gehen die Ansichten darüber stark auseinander.

Am 09.10.2007 entscheidet das Oberverwaltungsgericht für NRW über eine Klage gegen die Studiengebühren, die vor allem auf den UN-Sozialpakt verweist, der nach Ansicht der KlägerInnen Studiengebühren ausschließt. Das OVG sieht den UN-Sozialpakt jedoch nicht als "unmittelbar geltendes Recht" an. Und will nicht einmal eine Revision zulassen. Trotzdem soll weiter geklagt werden. Mehr dazu und ein Kommentar im Artikel UN-Sozialpakt nicht anwendbar? Oberverwaltungsgericht Münster hat keine Bedenken gegen Studiengebühren.

Ende 2006 / Anfang 2007 flammt nochmals besonderer Widerstandsgeist gegen die Studiengebühren auf - in Nordrhein-Westfalen allerdings etwas gebremst. An einigen Hochschulen wird ein Studiengebühren-Boykott versucht - allerdings ohne durchschlagende Wirkung. An welchen Hochschulen (vor allem auch in anderen Bundesländern) ein Boykott versucht wurde ist im Übersichts-Artikel Studiengebührenboykott 2007 nachzulesen.

Mitte November 2006 reicht die im Oktober gestartete Kampagne "Wir holen Dir die Gebühren zurück!" erste Klagen ein - siehe den Artikel Klagen, nichts als Klagen. Viele Studierendenvertretungen in Nordrhein-Westfalen werden zusammen mit dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) gegen die allgemeinen Studiengebühren klagen und suchen dafür Erstsemester, die sich an Sammelklagen beteiligen wollen.

An diversen Hochschulen, die allgemeine Studiengebühren beschlossen haben (Übersicht siehe hier - zuletzt wurde eine Studienbeitragssatzung selbst an der Uni Bochum verabschiedet - trotz aller Studiproteste) oder das noch tun wollen, könnte es ein Gebühren-Boykott geben. Dies und andere Protestformen sollen jedenfalls auf einem Summercamp of resistance vom 24. bis 29. August in Bochum besprochen werden.

Die SPD beschließt am 28.08.2006 keine Verfassungsbeschwerde gegen das Studienbeitragsgesetz (also gegen die Studiengebühren) einzulegen. Die Grünen allein - die dies vorgeschlagen hatten - haben nicht genug Abgeordnete im Landtag, um diesen Weg gehen zu können. Somit sind die Studierenden bei Klagen auf sich gestellt - es soll aber in jedem Fall Klagen geben. Und ein Boykott wird auch geplant.

Neben den schon vor einiger Zeit gemeldeten juristischen Bedenken gegen das Studiengebührengesetz an sich könnten auch einige von Hochschulsenaten beschlossene Studiengebührensatzungen nichtig sein. Jedenfalls dann, wenn sie in Senatssitzungen beschlossen wurden, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagten. Mehr dazu im Artikel Beschlossene Studiengebühren-Satzungen nichtig? vom 24.06.2006.

Am 16.05.2006 demonstrieren etwa 7000 Studierende auf einer landesweiten Demonstration gegen Studiengebühren und Hochschulfreiheitsgesetz. Im Anschluss an die Demonstration kam es zu weiteren spontanen Aktionen von einigen Hundert Studierenden, die nach Angaben von studentischen Augenzeugen zu übertriebenen Reaktionen seitens der Polizei führten. Es gibt dazu eine Audio-Dokumentation (mp3, 5.5 MB) von betonzeit, einer studentischen Zeitung an der Uni Bochum.

Ende April 2006 haben die meisten Hochschulen sich bereits dazu positioniert, ob sie Studiengebühren einführen wollen. Gebührensatzungen sind aber auch im Mai bisher erst ganz vereinzelt beschlossen - und solche Beschlüsse wurden teilweise durch Studierenden-Proteste zumindest aufgeschoben. Einen Überblick (der auch in Zukunft immer aktualisiert werden wird) gibt der Artikel NRW: Lagebericht.

Am 16.03.2006 beschließt der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP das "Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz", ein Wortungetüm, dass verschleiert, dass es einfach um Studiengebühren geht. Mehr dazu im Artikel Auch NRW beschließt Studiengebühren.

Im Laufe des Februars beschließen weitere Hochschulen, dass sie - sofern der Landtag das Gebührengesetz beschließt - ab Wintersemester Studiengebühren erheben wollen. Nach dem Rektorat der Uni Bielefeld wird am 15.02. auch das Rektorat der Uni Paderborn besetzt.

Die geplanten Studiengebühren führen in NRW weiter zu Unruhe. So preschen die ersten Hochschulen vor und wollen schon Vorbereitungen zur Einführung treffen, obwohl noch nicht mal das Gesetz beschlossen ist. In Bielefeld führte das am 01.02.2006 zur Besetzung des Rektorats nach einer von Tumulten begleiteten Senatssitzung.

Aus der vollmundig angekündigten Geld-zurück-Garantie bei den Studiengebühren ist nichts geworden - im aktuellen Gesetzesentwurf gibt's nicht mal mehr den ursprünglich geplanten Passus, der selbst schon kaum wirkungsvoll war. Dazu und zu weiteren aktuellen Entwicklungen in NRW der Artikel Gesetze mit schönen Titeln und unschönen Inhalten vom 25.01.2006.

Laut Planungen sollen die Hochschulen selbst entscheiden können, ob sie Studiengebühren erheben. An der Uni Bochum wurden die Studierenden gleich zweimal zum Thema befragt - vom AStA und vom Rektorat. In beiden Umfragen wurden Gebühren deutlich abgelehnt.

Die erste Lesung des Studiengebühren-Gesetzes findet am 30.11. statt, dazu haben Mitte November 2005 diverse Studierendenvertretungen Proteste angekündigt (parallel gibt es auch in Baden-Württemberg die erste Lesung des dortigen Gesetzentwurfes). Offenbar auch um die Proteste zu diskreditieren, wurde von "Innovations-Minister" Pinkwart lanciert, dass es doch eine Geld-zurück-Garantie geben würde - hinter der allerdings wenig steckt.

Am 07.09.2005 verkündete "Innovationsminister" Pinkwart die neueste Beschlusslage des Kabinetts. Demnach werden auch viele BAföG-EmpfängerInnen die Studiengebühren zahlen müssen - je nach Höhe ihrer BAföG-Schulden sogar ganz. Details dazu im Artikel Studiengebühren auch für BAföG-EmpfängerInnen?. Was sonst noch zu sagen ist zu den Plänen (und den Details, die noch für einigen Ärger und sogar dem Scheitern sorgen könnten), ist im Artikel NRW will doch am schnellsten sein: Studiengebühren ab WiSe 2006/2007 zu lesen. Einführungstermin nun also doch wieder früher - ein ständiges hin und her ...

Um die Einführung von allgemeinen Studiengebühren vielleicht doch noch zu verhindern, führen das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren unterstützt von Gewerkschaften, ASten und der LandesschülerInnenvertretung seit 01.09.2005 eine Unterschriftensammlung gegen Studiengebühren durch. Ende Juli 2005 ist verschiedenen Medienberichten zu entnehmen, dass NRW doch nicht so schnell sein wird mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren. Als Starttermin ist für alle nun das Wintersemester 2007/2008 anvisiert (als "frühestmöglich" bzw. "spätestens" - je nach Quelle). Erstsemester könnten jedoch schon früher dran sein. Siehe den Artikel "NRW bremst ein wenig".

Bei den Landtagswahlen am 22.5.2005 haben CDU und FDP die Mehrheit im Landtag gewonnen und werden voraussichtlich eine Koalition eingehen. Diese Koalition strebt die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 500 € an. Siehe auch die kurze Zusammenfassung der Wahlprogramme. In den noch Koalitionsgesprächen zwischen CDU und FDP wurden ein paar Eckpunkte vereinbart, siehe Nordrhein-Westfalen am schnellsten bei Studiengebühren?. Da die Hochschulen offenbar selbst entscheiden können, ob sie Studiengebühren erheben, könnte es an den einzelnen Hochschulen liegen, ob es wirklich zu Studiengebühren kommt. Die FH Dortmund jedenfalls will zur Zeit an der Studiengebührenfreiheit festhalten, siehe Hochschulen könnten Studiengebühren verhindern.



Mehr zu Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen


Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!





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