Studiengebühren

Studiengebühren in Berlin

Stand: 11.02.2010

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Kurz und knapp
Bereits eingeführt
Rückmeldegebühren/Verwaltungsgebühren: 50 € pro Semester
Höhere Sozialbeiträge (Studentenwerk) bei langem Studium - 16 bis 36 € mehr bei Überschreitung der Regelstudiendauer um drei Semester oder mehr

Immer wieder in der Diskussion waren
Langzeitstudiengebühren/Studienkonten: 500 €.
Zur Zeit ist die Debatte aber verstummt



Stand der Dinge und Geschichte

Es herrscht ziemlich Ruhe in Sachen Studiengebühren. Weder SPD noch LINKE wollen allgemeine Studiengebühren, auch Langzeitgebühren bspw. in Form von Studienkonten sind zur Zeit (Stand Anfang 2010) nicht in der Debatte.

Die SPD/Linkspartei.PDS-Koalition wird auch in der neuen Legislaturperiode fortgeführt. Insbesondere bei der PDS.Linkspartei erstaunt das fast ein wenig - auch in Sachen Studiengebühren bleibt der Koalitionsvertrag nämlich wachsweich. Um die Frage Studienkonten dürfte es daher erneut Debatten geben. Insbesondere da nun der bisher in Rheinland-Pfalz tätige Wissenschaftsminister Zöllner nach Berlin geholt wird, wie am 21.11.2006 gemeldet wurde.

Eine Einschätzung der Positionen der zur Wahl stehenden größeren Parteien gibt der Artikel Berlin wählt im September: Werden dann Studiengebühren eingeführt? vom 23.06.2006.

Weil im Herbst Landtagswahlen sind und danach die Karten neu gemischt werden könnten - will sagen, Langzeitstudiengebühren oder allgemeine Studiengebühren drohen könnten, beteiligen sich auch Berliner Studierende am bundesweiten Protesttag am 31.05.2006 und besetzen symbolisch die Hamburger Vertretung beim Bund (da in Hamburg am selben Tag die Bürgerschaft in erster Lesung über Studiengebühren beschließen soll).

10 Jahre nach Einführung der Rückmeldegebühren (und so lange laufen schon die Klagen) kommt das OVG Berlin am 15.02.2006 zum Schluss, dass die Gebühren vielleicht doch verfassungswidrig sein könnten (1998 sah es das noch anders und musste erst vom Bundesverwaltungsgericht dazu gebracht werden, das Verfahren nochmals aufzurollen). Das Verfahren wird daher an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht - und die Chancen sind für die KlägerInnen gar nicht schlecht. Allerdings betrifft das ganze Verfahren vermutlich nur die Gebühren, die bis Ende 2004 erhoben wurden - danach gab es eine Gesetzesänderung.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26.01.2005, dass der Bund den Ländern Studiengebühren nicht verbieten darf, ist die Diskussion um Studienkonten oder gar allgemeine Studiengebühren auch in Berlin wieder aufgeflammt. Insbesondere der Finanzsenator brachte Gebühren wieder ins Spiel und war sogar so offen (oder so doof), einen Teil des Geldes für die Sanierung des Haushaltes und nicht etwa die Hochschulen vorzusehen. Letztlich wäre das zwar auch anderswo zumindest mittelfristig zu erwarten, Sarrazin war aber der erste, der das offen aussprach.

Die PDS blieb Anfang 2005 aber noch bei ihrer Ablehnung, auch wenn sich einige BefürworterInnen von Langzeitstudiengebühren und Studienkonten wieder aus der Deckung wagten. Teilweise (u.a. auch von Wissenschaftssenator Flierl, PDS) wurden auch Ideen in Richtung "Landeskinder"-Regelungen publik bzw. Staatsverträge mit gebührenfreien Ländern, deren "Landeskinder" dann ausgenommen werden.

Am 24. Februar 2004 hatten sich Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) und Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) "übergangsweise" auf die Erhebung von Langzeitstudiengebühren geeinigt - bis zur späteren Einführung von Studienkonten. Die eigene Partei hatte dem Wissenschaftssenator jedoch am 4. April 2004 einen Strich durch die Rechnung gemacht und diesen Plan mit fast 3/4-Mehrheit abgelehnt. Die SPD bestand dann doch nicht mehr auf die Einführung der Gebühren, da sonst die Koalition zerbrochen wäre. SPD-Bürgermeister Wowereit ließ trotzdem kaum eine Gelegenheit aus, für "Offenheit" in diesem Bereich zu werben und auch über allgemeine Studiengebühren zu spekulieren.

Berlin war Vorreiter der "Rückmeldegebühren" bzw. "Verwaltungskostenbeiträgen". Wie schon bei der Einführung vor über fünf Jahren liegen sie bei 51 € (100 DM) pro Semester.

Zwar ist die Entscheidung schon vom Dezember 2003, trotzdem ist sie sehr interessant und uns erst jetzt bekannt geworden: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage (die erste Instanz fand 1996 statt ...) gegen die Rückmeldegebühren mit durchaus positivem Unterton an das Berliner Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Mehr dazu in unserem Beitrag "Rückmeldegebühren in Berlin vielleicht doch nicht verfassungskonform?" vom 19.3.2004.

Laut Koalitionsvertrag des SPD-PDS-Senat sollen "eigentlich" über die bestehenden Gebühren keine weiteren erhoben werden. Berereits im April 2003 - nach Sparplänen des Finanzsenators, die besonders die Hochschulen stark treffen würden - ist die Debatte wieder aufgeflammt.

Im Laufe des Jahres 2003 wurde bekannt, dass in der Finanzplanung für 2004/2005 bereits Einnahmen aus nicht näher definierten Gebühren für Studierenden vorgesehen sind. Wie sich nach und nach herausstellt, soll es sich um Langzeitstudiengebühren oder Studienkonten handeln - ein Grund für den Streik der Studierenden der TU Berlin (und später auch HU und FU) ab Anfang November 2003.

Berlin ist nach unseren Informationen das einzige Bundesland, dass nach Semesterzahl gestaffelte Beiträge zum Studentenwerk hat. Beginnend mit 30,68 Euro, zahlt mensch bei drei bis sechs Semestern Überschreitung der "Förderungshöchstdauer" 46,02 Euro, und ab einer Überschreitung von sieben Semestern 76,69 Euro.



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Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!






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