Studiengebühren
Studiengebühren in Bayern
Stand: 01.04.2010« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)
Kurz und knapp
Allgemeine Studiengebühren: 100 bis 500 €
Jeweils pro Semester seit SoSe 2007. Es ist Sache der Hochschulen, die Höhe der Beiträge festzulegen - sie können für jeden Studiengang unterschiedliche Höhen vorsehen. An FHs müssen mind. 100 € erhoben werden, an Unis und Kunsthochschulen mind. 300 €.
Vorfinanzierung für die meisten Studierenden (außer Langzeitstudierende, teilweise AusländerInnen u.a.) über Studienbeitragsdarlehen möglich, Zinsen dafür (Stand 04/2010) 2,69% (nom.), garantierter Höchstzinssatz: 7,75%
Keine Gebühren zahlt man u.a. im Urlaubssemester. Von den Gebühren befreit werden können auf Antrag u.a. Studierende mit Kind(ern) unter 10, zukünftig sogar 18 Jahren.
Alle Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen im Detail (inkl. gesetzlicher Grundlagen).Vorfinanzierung für die meisten Studierenden (außer Langzeitstudierende, teilweise AusländerInnen u.a.) über Studienbeitragsdarlehen möglich, Zinsen dafür (Stand 04/2010) 2,69% (nom.), garantierter Höchstzinssatz: 7,75%
Keine Gebühren zahlt man u.a. im Urlaubssemester. Von den Gebühren befreit werden können auf Antrag u.a. Studierende mit Kind(ern) unter 10, zukünftig sogar 18 Jahren.
Früher gab es (statt der allgemeinen Studiengebühren)
Zweitstudiumsgebühren: 500 €
Langzeitstudiengebühren: 500 €
Jeweils pro Semester (seit WiSe 2005/2006, bis WiSe 2006/2007), Langzeitstudiengebühren bei mehr als 3 Fachsemestern über der Regelstudienzeit
Verwaltungsgebühren: 50 €
Gesetzliche Grundlage für die "alten" Gebühren war: Bayerisches Hochschulgesetz (in der Fassung mit den Änderungen vom 24.03.2004 durch §18 des Gesetzes zur Änderung des Haushaltgesetzes 2003/2004), insbesondere §85 und §85a
Verwaltungsgebühren: 50 €
Jeweils pro Semester, seit WiSe 2004/2005 bis WiSe 2008/2009. Im Haushaltsgesetz 2009/2010 werden die Gebühren gestrichen, die Hochschulen wurden vom Wissenschaftsminister aufgefordert, um etwaige Rückzahlungen zu vermeiden auf die Erhebung der Gebühren für das SoSe 2009 zu verzichten (die formale gesetzliche Regelung kommt eigentlich zu spät).
Gesetzliche Grundlage für die "alten" Gebühren war: Bayerisches Hochschulgesetz (in der Fassung mit den Änderungen vom 24.03.2004 durch §18 des Gesetzes zur Änderung des Haushaltgesetzes 2003/2004), insbesondere §85 und §85a
Stand der Dinge und Geschichte
Am 01.07.2009 beschließt der Bayerische Landtag die Änderungen des Hochschulgesetzes, die auch einige weitere Befreiungsmöglichkeiten in Sachen Studiengebühren bei Geschwistern und bei eigenen Kindern der Studierenden beinhalten.
Es gibt weiterhin Proteste gegen die Studiengebühren - am 13. Mai 2009 finden an vielen Hochschulorten in Bayern Demonstrationen statt. Wo es Veranstaltungen gab, steht unter www.studiengebuehrenbayern.de/demo/. Schwerpunkt war offenbar Würzburg mit über 4000 TeilnehmerInnen und München mit (laut Veranstalter) schließlich an die 5000. Bayernweit sollen es über 15000 Studierende gewesen sein.
Nachdem vor kurzem Baden-Württemberg seine Befreiungstatbestände bei Studiengebühren etwas ausgeweitet hat, will offenbar auch Bayern nachziehen. Jedenfalls verkündet Wissenschaftsminister Heubisch am 27.01.2009 diverse geplante Änderungen im Hochschulrecht, die vom Kabinett abgesegnet wurden, u.a. auch zu den Gebühren. Die Regelungen werden allerdings (wenn alles glattgeht) erst zum Wintersemester 2009/2010 greifen und müssen noch vom Landtag beschlossen werden (theoretisch könnte es also noch Änderungen geben). Es geht wie in Baden-Württemberg um Geschwister und das Alter von Kindern der Studierenden. Details siehe hier.
Nach wie vor gibt es Widerstand gegen die Studiengebühren. Am 02.12.2008 findet in München eine Demonstration "S.O.S. - Studieren Ohne Studiengebühren" statt. Zusätzlich wurde eine Petition im bayerischen Landtag eingereicht, sie kann noch unterstützt werden.
Die Landtagswahlen brachten ein geradezu historischen Einbruch des seit Jahrzehnten alleine regierenden CSU. Erstmals seit vielen Jahrzehnten muss die CSU mit Koalitionspartner regieren. Die Verhandlungen mit der FDP werden sehr schnell über die Bühne gebracht, schon am 27.10.2008 wird der neue Ministerpräsident, Horst Seehofer (CSU), gewählt. In den Koalitionsvereinbarungen (Thema Hochschule ab Seite 18) wird an den Studiengebühren festgehalten (evt. sollen die Befreiungstatbestände erweitert werden), die Verwaltungsgebühren sollen jedoch abgeschafft werden.
Am 28.09.2008 stehen Landtagswahlen in Bayern an. Was die einzelnen aussichtsreicheren Parteien in Sachen Hochschulen und insbesondere Studiengebühren so versprechen, kann im Artikel Hochschulpolitik im Vergleich: Landtagswahlen in Bayern nachgelesen werden.
Trotz oder gerade wegen des beschlossenen Gesetzes gibt es noch Proteste: Am bundesweiten Protesttag 31.05.2006 beteiligten sich Studierende verschiedenster Hochschulen an Aktionen, in München gab es ein großes Festival Rock gegen Studiengebühren. Und an kirchlichen Hochschulen in München und Nürnberg wurde sogar gestreikt. Siehe hier.
Am 18.05.2006 hat der Landtag das neue Bayerische Hochschulgesetz inkl. "Studienbeiträge" verabschiedet. Mehr vor allem zu den Studiengebühren-Regelungen darin im Artikel Bayern beschließt Studiengebühren.
Am 25.10.2005 hat das bayerische Kabinett den Gesetzentwurf für die "Studienbeiträge" vorläufig beschlossen, am 06.12. dann endgültig - er wird nun in den Landtag zur Beschlussfassung gegeben. Er soll voraussichtlich am 18.05.2006 beschlossen werden (Landtagsdrucksache 15/4396), damit die Gebühren dann zum Sommersemester 2007 erhoben werden können. Zwar verspricht Ministerpräsident Stoiber, dass alles Geld den Studierenden zugute käme, wenn man genauer hinschaut, sieht man jedoch, dass diese Behauptung nicht haltbar ist. Mehr in unserem Artikel dazu.
09.05.2005: Studiengebühren verschoben! Wie diverse Medien melden (z.B. sueddeutsche.de), wird es in Bayern offenbar frühestens zum SoSe 2007 allgemeine Studiengebühren geben. Bei den Gebühren hatte der bayerische Wissenschaftsminister Goppel ursprünglich sogar das Wintersemester 2005/2006 angepeilt, dies dann aber auf frühestens 2006 verschoben. Nun also noch später - mehr siehe Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - Studiengebühren frühestens 2007.
Direkt nach der Urteilsverkündung sprach Wissenschaftsminister Goppel von 500 Euro Studiengebühren, die er gleich zum nächsten Wintersemester einführen wolle. Das fanden selbst viele Hochschulen, die das Geld angeblich zusätzlich bekommen sollen, zu schnell. Vor allem war Goppel noch dazu der Meinung, 500 Euro im Semester wären selbst für den ärmsten Studi kein Problem. Man muss "nur jeden Monat für 100 Euro auf etwas verzichten oder zwei Nachhilfestunden geben". Deswegen lohne auch der Aufbau eines Kreditsystems nicht. Nachdem es über diese Aussagen ziemlichen Unmut gab, ruderte Goppel vorläufig zurück. Details zu dem Hin- und Her im Artikel Politiker planen Gebühren - Studierende planen Proteste vom 29.01.2005.
Wissenschaftsminister Goppel redete schon lange über Studiengebüren. Im Mai 2004 präsentierte er 7 Thesen für Studiengebühren und "diskutierte" diese mit StudierendenvertreterInnen (von einer echten Diskussion kann aber keine Rede sein ...). Und die bayerischen Hochschulrektoren wollten auch nicht im Wege stehen und fordern ebenfalls ganz opportunistisch Gebühren.
Der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro je Semester (siehe weiter unten) wurde am 16. März 2004 vom Landtag verabschiedet worden und wird erstmals im WiSe 2004/2005 erhoben. Siehe z.B. bei zahlt-keinen-cent.de. Die geplanten Langzeitstudiengebühren wurden ebenfalls mit diesem Gesetz beschlossen, greifen aber erst ab WiSe 2005/2006.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Kabinett am 20.01.2004 Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro pro Semester beschlossen. In einem Artikel der Süddeutschen ein Tag vor dem Beschluss konnt man dazu lesen: "Das Geld wird jedoch nicht den Hochschulen zugute kommen, sondern direkt an Finanzminister Kurt Faltlhauser weitergeleitet. Wissenschaftsminister Thomas Goppel verständigte sich mit Faltlhauser darauf, die Gebühr einzuziehen, wenn er dafür nicht mehr Stellen hergeben müsse."
Langzeitstudiengebühren (oder ähnliches) haben in Bayern zwar fast keinen Sinn: nach der Regelstudienzeit plus 4 Semester muss die letzte Prüfung gemacht werden, sollte man nicht bestehen, bleibt noch ein allerletztes Wiederholungssemester. Danach werden Studierende (bis auf wenige Ausnahmen) zwangsexmatrikuliert. Obwohl es also schon genug Druck gibt, das Studium schnell zu beenden, sollen - so beschloss das bayerische Kabinett ebenfalls am 20.01.2004 - auch noch 500 Euro Strafgebühren eingeführt werden.
In Bayern ist man schon länger mit 511 € (1000 DM) dabei, wenn man ein Zweitstudium machen will und nicht zu den Ausnahmefällen gehört, die noch ohne Gebühren wegkommen. Wer also nach einem ersten vollständigen Studium in Deutschland noch ein weiteres machen will, sollte nicht unbedingt in Bayern studieren (wobei es inzwischen leider nur noch wenige Bundesländer gibt, bei denen es nichts kostet ...). Weitere Infos gibt's u.a. vom Arbeitskreis gegen Studiengebühren der Studierendenvertretung Uni München.
Eine Promotion darf grundsätzlich nur noch sechs Semester dauern, allerdings bestehen zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten.
Noch ein wenig Rückblick in Sachen Diskussionen um Gebühren
Die TU München hat mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) ein Konzept mit Studiengebühren in Höhe von bis zu 12.000 € erarbeitet. Bekannt wurde diese mehr oder weniger geheime Zusammenarbeit im Mai 2002. Der damalige bayerische Bildungsminister Zehetmayer hat darauf zwar mit Ablehnung reagiert (er war einer der wenigen innerhalb des CDU/CSU-Lagers, der nicht dauernd von allgemeinen Studiengebühren geredet hat - inzwischen ist er in Rente ...), trotzdem ist es vielleicht interessant, ein Blick auf das Papier zu werfen.
Ein Detail aus diesem Papier (eher witziger Natur - die GegnerInnen nahmen das zum Anlass, als Motto "Wer knackt die Bibel?" auszugeben): Die TUM hat vorgeschlagen, das Projekt "BiBeL - BildungsBeiträge für exzellente Lehre" zu nennen. Das CHE stimmt dem zu. (Da es aber noch Bedenken bezüglich des Akronyms gibt, wird dieses vorerst nicht verwendet werden.) [aus "TUM-Studiengebühren und Marketing: Besprechung am 21.Januar 2002 in München", S.1]
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- CHE-Papier zu Studiengebühren an der TU München »
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!
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