Alternative zur Anstellung

Gewerbe gründen, Selbständig machen

Wer als StudierendeR ein Gewerbe betreiben will (d.h. Dienstleistungen oder Waren gegen Geld anbietet), muss genauso wie jedeR andere auch ein Gewerbe anmelden.

Da wir für Studis Online selbst ein Gewerbe anmelden mussten (wir erzielen ja Einnahmen durch Werbebanner und können umgekehrt durch das Gewerbe die MwSt. unserer Kosten, z.B. den Webserver, absetzen), wollen wir Euch hier einen kurzen Abriss geben, was zu beachten ist.

Ein Hinweis noch: Für hier vermittelte Tipps können und wollen wir keine rechtliche Verantwortung übernehmen, auch wenn wir uns bemüht haben, keine inhaltlichen Fehler zu machen. Stand des Artikels: 29.09.2009.

Im konkreten Fall empfielt sich die Beratung durch einen Steuerberater (rund um das Steuerrecht) oder einen Rechtsanwalt (Rechtsformen des Gewerbes etc.).

Warum Gewerbe anmelden?

Zunächst einmal: Handelt bzw. verkauft Ihr regelmässig Waren oder Dienstleistungen, dann betreibt Ihr ein Gewerbe und seid laut Gesetz verpflichtet, dies anzumelden. Auch wenn die Anmeldung ein wenig Geld kostet (in einfachster Form, was für den kleinen Anfang reicht, ca. 30 €) und die Pflicht nach sich zieht, mindestens jährlich (mehr dazu weiter unten) gegenüber dem Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben, so gibt es auch Vorteile. So könnt Ihr z.B. die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, die Ihr beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen für Eure Firma dabei geltend machen. D.h. solange Ihr keine Gewinne macht, bekommt Ihr vom Finanzamt sogar Geld zurück - wenn auch mit grösserer zeitlicher Verzögerung. Und das sollte man sich nicht entgehen lassen.

Für bestimmte Berufe (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure) gilt, dass sie von der Pflicht einer Gewerbeanmeldung ausgenommen sind - allerdings müsst Ihr dafür bereits Euer Diplom in der Tasche haben. Und wird das Gewerbe in der Rechtsform einer GmbH betrieben, muss natürlich auch angemeldet werden.

Geeignete Rechtsform

Die möglichen Rechtsformen eines Gewerbes haben wir in der folgenden Tabelle zusammengestellt.

Rechtsform

Bedingungen, mögliche Vor- oder Nachteile

KleingewerbetreibendeR /
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR)
Gewerbe wird von einer (Kleingew.) / mehreren (GdbR) Person(en) ausgeübt. Es genügt i.d.R. eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), jedenfalls solange der Umsatz 500.000 €/Jahr bzw. der Gewinn 50.000 €/Jahr nicht übersteigt. Keine Eintragung im Handelsregister nötig, außer es handelt sich um einen "kaufmännischen Geschäftsbetrieb" (Anhaltspunkte dazu sind bspw. hier zu finden). Persönliche Haftung mit Privatvermögen. Namen aller InhaberInnen müssen im Geschäftsverkehr (also z.B. in Briefen) mit Vor- und Zuname angegeben werden.

eingetragener Kaufmann/frau (e.K.) /
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Gewerbe wird von einer (e.K.) / mehreren (OHG) Person(en) ausgeübt. Eintragung im Handelsregister. Berechtigung zur Führung des im Handeslregister eingetragenen Firmennamens (dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irrefürend, sind) mit Zusatz e.K. bzw. OHG. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Persönliche Haftung mit Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft (KG)

Eher ungewöhnlich für eine Neugründung, daher gehen wir hier nicht weiter darauf ein.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) / Unternehmergesellschaft (UG)
Gewerbe wird von einer oder mehreren Personen ausgeübt. Eintragung im Handelsregister. Berechtigung zur Führung des im Handeslregister eingetragenen Firmennamens (dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irrefürend, sind) mit Zusatz GmbH. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Haftung nur auf Einlage der GesellschafterInnen beschränkt, das Mindeststammkapital = Mindesthaftsumme muss allerdings 25.000 € betragen (Ausnahme: UG, hier nur 1 Euro Stammkapital nötig; allerdings muss jedes Jahr ein Viertel des Jahresüberschüsses in die Rücklagen eingestellt werden; Ziel ist letztlich doch eine GmbH, nur der Beginn wird für Gründer durch die niedrige Startsumme vereinfacht). Gründungsverfahren langwierig, aber seit letzter Reform Ende 2008 etwas vereinfacht, jedenfalls in Standardfällen.
Aktiengesellschaft (AG) Wenn Ihr wirklich gleich in solchen Grössenordnungen einsteigen wollt, dann können wir Euch mit dieser Kurzeinführung auch nicht helfen.


Anmeldung / Steuerliches

Meldet Ihr als Kleingewerbetreibende bzw. GdbR ein Gewerbe an, so können wir Euch hier noch einige Hinweise geben. Bei anderen Rechtsformen werdet Ihr um eine ausführlichere Beratung nicht umhinkommen, alles andere wäre fahrlässig.

Nach der Anmeldung Eures Gewerbes bei der zuständigen Stelle (Gewerbeabteilung, je nach Stadt im Rathaus, im Amt für Bürgerservice o.ä.) erhaltet Ihr nach einiger Zeit Post vom Finanzamt. Ihr werdet gebeten (und seid dazu auch verpflichtet!), einige Angaben zu den von Euch erwartenden Umsätzen zu machen. Des weiteren bekommt Ihr eine Steuernummer (falls Ihr nicht alleine ein Gewerbe anmeldet und als Einzelperson sowieso schon eine habt).

Besonders der Teil zu den Umsatzsteuern (=Mehrwertsteuern) verdient Beachtung. Kreuzt Ihr den Punkt "Auf die Anwendung des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz wird verzichtet" (oder so ähnlich - man ist dann Kleinunternehmer) an, so heisst das, dass Ihr trotz Eurer geringen Umsätze (Umsatz im letzten Jahr unter 17.500 €, im laufenden voraussichtlich unter 50.000 €) Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen wollt, dafür aber umgekehrt auch die für von anderen gekauften Leistungen gezahlte Umsatzsteuer verrechnen wollt. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr in der Anfangsphase Eures Gewerbes Verluste macht, da Eure Anfangsinvestitionen und -kosten höher als die Einnahmen sind. Habt Ihr als Gewerbetreibenden mehr Umsatzsteuern gezahlt, als Ihr selbst eingenommen habt, so erhaltet Ihr die Differenz vom Finanzamt zurück. Das kann allerdings dauern.

Kreuzt Ihr den genannten Punkt nicht an, dann braucht Ihr bei entsprechend geringem Umsatz keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürft aber auf Euren Rechnungen auch keine Umsatz/Mehrwertsteuer aufführen.

ACHTUNG: Als Neu-GewerbetreibendeR muss man in den ersten beiden Kalenderjahren monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen machen, d.h. monatlich abrechnen, wieviel Umsatz man hatte und die sich daraus ergebenden Umsatzsteuer zahlen bzw. zurückfordert. Das macht natürlich Arbeit und relativiert den beschriebenen Vorteil bezüglich der Anfangsinvestitionen. Sparen kann man sich die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nur, wenn man als Kleinunternehmer arbeitet, also eben gerade keine Umsatzsteuer berechnet (d.h. man macht vom §19 Abs. 1 Gebrauch).

Die Berechnung der Steuer sollte nach "vereinnahmten Entgelten" (Ist-Versteuerung wird hiermit beantragt) erfolgen - möglich ist das bei einem Umsatz unter 250.000 €. Die Bedeutung dahinter: Ihr müsst nur für die bereits von Euren KundInnen bezahlte Leistungen Steuer zahlen. Andernfalls ("Soll-Versteuerung") müsst Ihr Steuern schon zahlen, sobald Ihr die Leistung in Rechnung gestellt habt - auch wenn Ihr das Geld noch nicht erhalten habt.

Das Finanzamt erwartet auch nach den ersten zwei Jahren monatlich (über 6136 € zu zahlende Umsatzsteuer im Jahr) oder vierteljährlich (zwischen 512 und 6136 € im Jahr) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung, d.h. Ihr müsst Eure Umsätze in einer Einnahmen/Ausgaben-Rechnung vorlegen (bei hohen Umsätzen von über 500.000 €/Jahr bzw. Gewinn 50.000 €/Jahr wird dagegen meist eine doppelte Buchführung verpflichtend, das Finanzamt meldet sich in diesem Fall rechtzeitig) und die von Euch zu zahlenden oder vom Finanzamt zu erstattenden Umsatzsteuer aufführen. Nur bei weniger als 512 € jährlich anfallenden Umsatzsteuern reicht eine jährliche Abrechnung und zwar bis 31.5. des Folgejahres. Müsst Ihr nach dieser Rechnung etwas zahlen, so seid Ihr verpflichtet, dies unverzüglich zu tun.

Was tun?

Diese kurze Einführung kann natürlich nur ein erster Anhaltspunkt für das weitere Vorgehen sein. Ausführlichere Informationen zum Thema "Gewerbe anmelden" erhaltet Ihr z.B. von den Industrie- und Handelskammern. In vielen Städten gibt es auch kostenlose Existenzgründer-Seminare oder -Beratungstermine. Und an den Hochschulen selbst wird da inzwischen auch einiges getan. Informiert Euch ein wenig vor Ort, Ihr werdet sicher fündig. Einige Links findet Ihr auch auf unserer Existenzgründungsseite.

Für konkrete Fragen empfielt sich die Beratung durch einen Steuerberater (rund um das Steuerrecht) oder einen Rechtsanwalt (Rechtsformen des Gewerbes etc.).

Noch Fragen?

Im Karriere-Forum geht's rund ums Bewerben, Vorstellungsgespräche, Jobs, Praktika, Existenzgründung und alles was für eine Karriere nach dem Studium so nötig ist. Auch wer einen Studienabbruch hinter sich hat oder in eine Sinnkrise ob der Entscheidung "Was tun nach dem Studium" gerät, ist hier gut aufgehoben. Fragen stellen oder anderen mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen!




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