Studiengebühren
Stifterverband sieht rechtliche Probleme
Gutachten zu den Studiengebührengesetzen der einzelnen Bundesländer gibt es schon einige. Nun hat auch noch der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ein Gutachten vorgelegt. Erwartungsgemäß (der Stifterverband ist Gebühren nicht abgeneigt) wendet sich das Gutachten nicht gegen Studiengebühren an sich. Aber es hat durchaus Zweifel, ob die bisher beschlossenen Studiengebührengesetze vor Gericht Bestand haben können.Knackpunkte Ausfallfonds und einheitliche Gebührenhöhe
Kronthaler hält es für fragwürdig, die möglichen Rückzahlungs-Ausfälle bei den Studienbeitragsdarlehen durch die Studienbeiträge selbst zu finanzieren. Alle schon beschlossenen Gesetze sehen vor, dass ein Teil der eingenommenen Beiträge in Ausfallfonds gehen sollen, aus denen diese Rückzahlungsausfälle beglichen werden. Der Gutachter geht dagegen davon aus, dass die Kosten für die sozialverträgliche Absicherung von Studienbeiträgen nicht aus den Gebühren selbst finanziert (und damit von den Studierenden getragen) werden dürfen, sondern Sache des Staates sind.
Als zweiten großen Kritikpunkt sieht das Gutachten die Tatsache an, dass die bisherigen Gesetze im wesentlichen einheitliche Studienbeiträge vorsehen. Der Gutachter ist dagegen der Meinung, dass zunächst die Hochschulen verbindlich klären müssten, welche Verbesserungsmaßnahmen ergriffen werden, was diese kosten und nach welchem Maßstab sie auf die Studierenden umgelegt werden sollen. Erst danach könne dieser Aufwand in konkrete Beiträge der Studierenden umgelegt werden, und zwar nach dem Maß der jeweiligen Vorteile in den einzelnen Studiengängen.
Bessere Chancen für Klagen gegen die Gebühren?
In praktisch allen Bundesländern, in denen allgemeine Studiengebühren eingeführt oder geplant sind, wird es Klagen gegen die Gesetze geben. Das aktuelle Gutachten wird, da der Autor Richter am Bundesfinanzhof ist, durchaus gewichtig sein. Allerdings spricht es sich ja keineswegs gegen Studiengebühren aus, sondern möchte lediglich die Rahmenbedingungen geändert wissen.
Die GegnerInnen von Studiengebühren können das Gutachten zwar dazu verwenden, die aktuellen Gebührengesetze anzugreifen - nicht aber Gebühren an sich. Im juristischen "Mainstream" scheint die Frage nicht mehr so sehr zu sein, ob allgemeine Studiengebühren möglich seien, sondern nur noch, welche juristischen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen. Nur in Hessen, wo es in der Landesverfassung einen Passus gibt, der von vielen als Studiengebührenverbot ausgelegt wird, ist auch die Frage der grundsätzlichen Möglichkeit von Studiengebühren stärker umstritten.
Schließlich: "Die Auseinandersetzung um Studiengebühren ist primär eine politische, keine juristische", wie schon vor knapp zwei Jahren der damalige scheidende Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in einem Interview mit Studis Online äußerte. Und zu Ende wird diese Auseinandersetzung wohl nie sein - erst wurden Studiengebühren in Deutschland in den 1970ern abgeschafft, dann in den 1990ern zunächst Langzeitstudiengebühren und nun allgemeine Studiengebühren in vielen Bundesländern wieder eingeführt. Auch dabei muss es nicht bleiben.
Des Kanzlers Sicht der Dinge
Dass Kronthaler als Ex-Kanzler einer Uni die Gebühren vollständig für die Hochschulen haben (und die Risiken auf den Landeshaushalt abwälzen) möchte, ist noch verständlich. Selbst wenn an anderer Stelle Zuschüsse des Landes gekürzt würden: Mit den Gebühren hätten die Hochschulen relativ frei einsetzbare Gelder - was bei den Zuschüssen des Landes nicht immer der Fall ist.
Die Kritik an der einheitlichen Gebührenhöhe bzw. ihrer Ausgestaltung scheint allerdings vor allem der Ideologie geschuldet zu sein, alles in monetären Kennzahlen ausdrücken zu wollen. Aus Sicht der Hochschulverwaltung sind die Vorschläge Kronthalers dagegen nicht so erfreulich: Es müsste für jedes Fach eine nicht gerade einfache Rechnung aufgemacht werden, wieviel die Studienplätze kosten. Und dieser Aufwand kostet letztlich auch Geld und würde zum Gegenstand hochschulinternen Gezerres. Denn man müsste sich dann auch um die Verteilung allgemeiner Kosten streiten etc. pp.
Quellen und Hintergründe
- Kronthaler-Gutachen des Stifterverbandes »
- Kritische Ausfallfonds (taz, 28.09.2006) »
- Hessen auf dem Weg zu Studiengebühren - trotz vieler Bedenken (in diesem Artikel Verweis auf weitere Gutachten, 15.09.2006) »
- NRW: Beschlossene Studiengebühren-Satzungen nichtig? (in NRW muss jede Hochschule selbst eine Studiengebührensatzung beschließen, wenn sie Gebühren erheben will - auch da kann manches "schiefgehen", 24.06.2006) »
- Weiteres Gutachten sieht NRW-Studiengebührengesetz als verfassungswidrig an (06.03.2006) »
- "Die Auseinandersetzung um Studiengebühren ist primär eine politische, keine juristische" (15.11.2004) »
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