Hamburg
Gebühren für Externe gestoppt - dafür aber bald allgemeine Studiengebühren?
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat die Studiengebühren für Studierende an Hamburger Hochschulen, die außerhalb der "Metropolregion Hamburg" wohnen, gestoppt. Die Freude über diesen Erfolg (der auch für Bremen Auswirkungen haben könnte!) wird jedoch stark getrübt: Die Hamburger Wissenschaftsbehörde will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem Gebühren für alle ab dem ersten Semester beschlossen werden sollen. Proteste sind angekündigt.Das Hamburger OVG hat seine Entscheidung nämlich sehr grundsätzlich begründet: Eine Studiengebühr für alle, die nicht in Hamburg und naher Umgebung wohnen, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger. Demnach sei es nicht statthaft, nach dem Wohnsitz der BürgerInnen zu differenzieren, wenn es wie hier um den Zugang zu einer Hochschule gehe, der über Landesgrenzen hinweg allen gleichermaßen offen stehen müsse.
Das Urteil bedeutet, dass alle Studierende, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Metropolregion Hamburg haben, vorerst keine Gebühren zahlen müssen. Zwar ist das Verfahren mit dieser Entscheidung nicht abgeschlossen, es spricht aber wenig für eine andere Entscheidung auf höherer Ebene.
Die BremerInnen dürften nun noch mehr bestärkt sein, gegen das dortige Gesetz auch juristisch vorzugehen. Die Erfolgschancen sind offenbar ziemlich gut.
Allgemeine Studiengebühren in der Pipeline - Proteste geplant
Die Wissenschaftsbehörde dürfte die aktuell gestoppte Gebühr sowieso nur noch schwach verteidigen, plant sie doch schon den nächsten Schritt, der solche "Spezialgebühren" überflüssig macht. Innerhalb der nächsten Wochen will die Wissenschaftsbehörde einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem Gebühren für alle ab dem ersten Semester beschlossen werden sollen.
Der AStA der Uni Hamburg erklärt dazu: "Wir werden weiter gegen Studiengebühren kämpfen. Natürlich werden wir auch dieses Gesetz genau juristisch prüfen. Das jetzige Urteil hat gezeigt, dass die Behörde nicht unbedingt rechtmäßige Gesetzesvorlagen vorlegt."
Am "Tag X", an dem die Wissenschaftsbehörde den Gesetzesentwurf für allgemeine Studiengebühren vorlegt, soll es nach den Planungen der ASten von Uni, TU und HAW offenbar eine Demo geben, Treffpunkt ist um 12 bzw. 12.30 Uhr auf dem Campus der jeweiligen Hochschule, um 14 Uhr soll es dann am HBf weitergehen. Siehe z.B. auf den Seiten des AStA der Uni Hamburg.
- Quellen / Hintergründe
- Stundiengebühren in Hamburg (Stand der Dinge immer aktuell - bei Studis Online!) »
- Metropolregionsgebühr gestoppt! (AStA der Uni Hamburg zur Entscheidung des OVG) »
- Auswärtige Studenten: Gericht stoppt Studiengebühren (taz Hamburg, 22.11.2005) »
Papiertiger Zivilklausel
Ist die "Zivilklausel" der Universität Bremen nur Etikettenschwindel? Möglicherweise hat die Hochschule gleich mehrfach gegen die Selbstverpflichtung verstoßen, nicht für militärische Zwecke zu forschen. Das Rektorat will prüfen lassen, ob in der Vergangenheit über Umwege an einem Projekt für das deutsche Verteidigungsministerium gearbeitet wurde. Für Studierendenvertreter liegt die Sache auf der Hand, für sie ist es an der Zeit für eine gesetzliche Regelung.
Einführung und Abschaffung der Studiengebühren in Hamburg
In Hamburg gab es – nach einiger Zeit fast von der Öffentlichkeit unbemerkt – über Jahre einen Boykott der Studiengebühren. Studierende der Hochschule für bildende Künste (HfbK) zahlten nicht – trotz aller Drohungen. Studis Online präsentiert die Chronik der Studierenden-Proteste in Hamburg von 2004 bis heute – nicht nur gegen Studiengebühren.
Baden-Württemberg beschließt Studiengebühren-Abschaffungsgesetz
Grün-rot hat ernstgemacht und als fünftes Bundesland allgemeine Studiengebühren wieder abgeschafft. Eingeführt waren sie von der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Das Abschaffungsgesetz sieht für die wegfallenden Gebühreneinnahmen der Hochschulen eine – sogar dynamisch sich an die Studierendenzahlen anpassende – Kompensationszahlung an die Hochschulen vor. Die Studierenden haben ein sogar stärkeres Mitspracherecht bei der Verwendung dieser Kompensationsmittel.
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