Hochschulpolitik
Studienfinanzierungsmodell des BDA frisch aufgebrüht
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte schon vor Monaten ein Studienfinanzierungsmodell vorgestellt. Aus Anlass der aus ihrer Sicht zu begrüßenden Einführung von allgemeinen Studiengebühren wurde das Modell nun nochmals beworben - und die Presse berichtet, als wenn es etwas Neues wäre. Dabei sind die Vorschläge wenig innovativ und forcieren ein Kurzstudium.Der BDA möchte Kindergeld, Ausbildungsfreibeträge und BAföG für Studierende streichen und so "seine Idee" finanzieren, sie sei damit kostenneutral. Dies dürfte richtig sein - zu welchem gesellschaftlichen Preis, wird man noch sehen.
Vor allem mit zwei Zahlen will der BDA sein Modell schmackhaft machen. So soll jeder Student eine staatliche Ausbildungshilfe von 15.000 Euro erhalten - gratis. Die Summe hört sich toll an, aber ist auch für das ganze Studium gedacht und natürlich auch nicht auf einen Schlag auszuzahlen, sondern monatlich. Die Auszahlung wäre genauso wie heute das Kindergeld an gewisse Kriterien zu koppeln, zumindest an die Tatsache, dass man tatsächlich eingeschrieben ist.
Zusammen mit einem günstig verzinsten Darlehen könnte der BDA-Musterstudent dann 834 Euro im Monat zur Verfügung haben. Damit seien Studiengebühren und weitere "nutzungsabhängige Beiträge" in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Semester für jeden verkraftbar.
Schon die Gebühren von bis zu 2.000 Euro im Semester relativieren die 834 Euro pro Monat - fallen die 2.000 Euro wirklich an, stehen nur noch 500 Euro im Monat für den eigentlichen Lebensunterhalt zur Verfügung. Wer Krankenkassenbeiträge selbst zahlen muss, dem bleiben unter 450 Euro.
Bei einem 10-semestrigen Diplom (oder konsekutiven Bachelor/Master)-Studiengang hat der Student 35.600 Euro als Darlehen bekommen. Und die werden noch verzinst, da ist man dann sicher bei über 50.000 Euro Schulden. Bei ungünstiger Zinsentwicklung bzw. nur schwacher Stützung durch Bund und Länder kann es auch mehr sein.
Für den BDA alles kein Problem: Er geht davon aus, dass der Bachelor-Abschluss zur Regel wird und damit nur drei Jahre Studium finanziert werden müssen. Lange Studiengänge wie Medizin (12 Semester sind da normal) werden also noch mehr als heute zum Privileg von Kindern aus gut situierten Familien. Bildung ist für den BDA sowieso nur Mittel zum Geldverdienen und nicht zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung.
Der Vergleich mit der heutigen Situation zeigt besonders deutlich, warum das BDA-Modell eine Umverteilung nach oben bedeutet:
Studierende, die den BAföG-Höchstsatz bekommen, haben (Krankenkasse schon abgezogen) 530 Euro zur Verfügung plus evt. Kindergeld. Studiengebühren sind keine zu zahlen. Nach dem Studium müssen höchstens 10.000 Euro erstattet werden. Beim BDA-Modell dagegen dürften noch weitere mind. 40.000 Euro abgestottert werden.
Warum es auch 120.000 Euro Schulden werden könnten
BDA-Präsident sagte übrigens zu den von manchen befürchteten Überschuldungen der Studierenden von mehr als 120.000 Euro, diese seien "völlig aus der Luft gegriffen". Dem ist aber nicht so.
Natürlich sind 120.000 Euro das Extrembeispiel - es kann aber eintreten. Im obigen Beispiel (mit den 50.000 Euro Schulden) sind wir von 10 Semestern Studium ausgegangen und gehen von staatlich gestützten Zinsen aus (Ausfallbürgschaft etc.), die sich im heutigen Rahmen halten. Die Darlehenssume beträgt unter 600 Euro monatlich, da ein Teil Zuschuss sind (die "Ausbildungshilfe").
Man kann aber - mit Recht - auch von einer längeren Studiendauer ausgehen (z.B. Medizin, 12 Semester) und 650 Euro Darlehen annehmen (teure Städte wie München ...). Dann ist man schon bei 46800 Euro, die bei unverzinstem Darlehen zurückzuzahlen wären. Stützt der Staat die Zinsen nur sehr gering oder gar nicht und muss - wegen Arbeitslosigkeit nach dem Studium - erst einmal eine Stundung beantragt werden, so können die Schulden durchaus auf über 120.000 Euro ansteigen.
Dass der Staat die Kredite auf Dauer so gut abstützt oder die Zinsen so niedrig bleiben wie heute - dafür kann niemand eine Garantie abgeben. Daher ist die Nennung eines Worst-Case-Szenarios durchaus legitim. Es ist keineswegs "völlig aus der Luft gegriffen".
Auch hier nochmals - wie schon in einigen anderen Artikeln - die Erinnerung daran, dass selbst die CDU noch vor 10 Jahren gegen derartige Modelle war. Der damalige Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) wollte das BAföG auf Volldarlehen umstellen und war schließlich am Widerstand auch der CDU-Länder gescheitert, da die Schuldenberge zu hoch erschienen.
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Stipendien abseits der Eliteförderung
Neben der Förderung von Begabten, die sich an der Leistung der Studierenden orientiert, gibt es auch Stipendien bei denen dieses Kriterium keine oder nur eine geringfügige Rolle spielt. Der Wunsch nach finanzieller Unterstützung kann auch für weniger leistungsstarke Studierende ohne den Geist aus der Lampe Realität werden.
Stipendien: Engagement ist gefragt
Stipendien werden von vielen verschiedenen Organisationen, aber auch vom Bund oder einzelnen Ländern angeboten. Vielen Stipendien ist gemein, dass sie von den Geförderten besonders gute Leistungen erwarten – es gibt aber auch Ausnahmen. Von Vorteil ist es, wenn man sich zudem gesellschaftlich engagiert – aber auch das ist nicht überall Voraussetzung. Zunächst ein paar Grundlagen, bevor wir die größeren Stiftungen mit weiteren Details auflisten.
Altersgrenzen für Förderungen und Vergünstigungen
Immer wieder wird vom "lebenslangen Lernen" gesprochen. Das Bachelor/Master-System unterstützt diese Idee eigentlich – doch in Sachen Finanzierung gibt es noch viele Hürden. Viele Leistungen sind ab 30 nicht mehr (oder nur in Ausnahmefällen) zugänglich oder sie sind teurer als für jüngere Studierende. Oliver und Katrin Iost fassen zusammen, auf was zu achten ist, welche Ausnahmen es gibt und warum sich Betroffene durchaus zusammen tun sollten, um Änderungen zu erreichen.
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