06.02.2004

Hochschulpolitik
Studiengebühren später von Steuer absetzbar?

Deutschlandfunk und SPIEGEL ONLINE berichten über die Einschätzung von Steuerrechtlern, dass Studiengebühren (und Kosten für das Studium ganz allgemein) sich in den ersten Berufsjahren von den Steuern absetzen lassen. Als sogenannte "vorweggenommene Werbungskosten". Sollte sich das bewahrheiten, würden Studiengebühren den Finanzministern praktisch kein Geld in die Kasse spülen.

Sollten sich die aktuellen Einschätzungen von Steuerrechtlern bewahrheiten, so würden Studiengebühren keinen Sinn machen. Einerseits würden Studiengebühren kassiert, die aber kurze Zeit später durch Steuerausfälle wieder Einnahmeausfälle verursachen würden.

Bisher war es so, dass Kosten im Studium nur als "Sonderausgaben" geltend gemacht werden können. Diese lassen sich nur während des Studiums absetzen (und auch nur begrenzt) - da während des Studium eher wenig verdient wird, blieb dies meist ohne Auswirkungen.

Nun wurde vom Bundesfinanzhof erstmals entschieden, dass die Kosten für eine Promotion als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Dies interpretierte der Steuerrechtler Karl-Heinz Worms in einer Sendung des Deutschlandfunks als Wende in der Rechtssprechung. Demnach müssten sich auch Studienkosten eines Erststudiums absetzen lassen. Ein Haken hat die Sache: Als BetroffeneR müsste man schon während des Studiums jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und darin ein negatives Einkommen als "vorweggenommene Werbungskosten" nachweisen.

Bisher wurde dies offenbar noch nie so gehandhabt und selbst Worms meint, dass die Finanzämter das erstmal ablehnen würden. Aber einer Klage gibt er hohe Gewinnchancen. Für verfrühten Jubel ist also noch kein Platz - aber die Chancen sind gut, dass auf diesem Wege Studiengebührenmodelle ad absurdum geführt werden. Wobei man selbst da vorsichtig sein muss: "Der Gesetzgeber" kann ja versuchen, derartige juristische Interpretationen durch veränderte Gesetze auszuschließen ...





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