Artikel kommentieren
Nur für wenige wirklich relevant: Klage gegen Langzeit-Studiengebühren in Thüringen erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat in diesen Tagen einer Klage gegen Langzeit-Gebühren statt gegeben (Az 1 KO 1019/06). Allerdings ging es um eine spezielle Konstellation: Der Kläger hatte vor In-Kraft-Treten der Gebührenregelung relativ spät das Fach gewechselt, das neue Studienfach dann aber sehr zügig abgeschlossen. Trotzdem musste er zahlen, weil bei den Langzeitstudiengebühren alle Hochschulsemester zählen.
Bisherige Kommentare
1. Gebührenschreck kommentierte am 30.01.2008 um 00:12:58 Uhr
BVerwG Entscheidung ist anderer Fall
Aus dem von Studis Online zitierten Urteil des BVerwG ergibt sich keineswegs, dass das OVG Urteil keine allgemeine Bedeutung haben kann - im Gegenteil, wie die letzten Sätze des Urteils zeigen.
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.01.2008 um 16:07:44 Uhr
@gebuehrenschreck
Aus Deinem Kommentar werde ich nicht ganz schlau. Im zitierten Urteil des BVerwG heißt es doch gerade:
- Soweit dies in außergewöhnlichen Fällen nicht möglich gewesen sein sollte, kommt ein Gebührenerlass nach der allgemeinen Härteregelung in Betracht.
Zum Erlass weitergehender Übergangs- und Härtefallregelungen war der Gesetzgeber auch in Anbetracht der regelmäßig tragbaren Höhe der Gebühr nicht verpflichtet.
Also ist für außergewöhnliche Fälle (den Kläger kann man wohl als solchen ansehen, er hatte zunächst 6 Semester ein anderes Fach studiert, dann das neue Fach sehr zügig abgeschlossen) ein Härtefall anzunehmen. Aber eben nicht für jeden, der vor In-Kraft-Treten mal gewechselt ist.
Hinweis: Studis Online behält sich vor, Einträge zu entfernen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere beleidigt werden, der Eintrag Werbung enthält oder völlig am Thema vorbei geht.
Wer sich im Forum von Studis Online registriert hat, kann hier sein Username und Passwort eingeben, dann wird der Eintrag sofort angezeigt (wärst Du im Forum aktuell angemeldet - was durch ein Cookie erkannt wird - würdest Du hier sogar automatisch erkannt).
Es können auch ohne Anmeldung Kommentare geschrieben werden, dann kann der verwendete Nickname jedoch nicht geschützt werden und somit auch von anderen verwendet werden.