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Bundessozialgericht entscheidet: ALG II für Studierende nicht einmal als Darlehen
Wer kein BAföG mehr bekommen kann, weil er bspw. das Studienfach erst spät gewechselt hat, kann auch kein Arbeitslosengeld II bekommen. Allerdings heißt es im Gesetz, dass in Härtefällen ein Darlehen möglich sei. Ein Student, der spät sein Studienfach gewechselt hatte und daher kein BAföG bekam, wollte über diesem Wege zu ALG II als Darlehen kommen. Das Bundessozialgericht widersprach diesem Anliegen.
Bisherige Kommentare
1. Natascha Bergen kommentierte am 29.01.2016 um 02:37:46 Uhr
ist das noch aktuell???
Nach meinen Recherschen ist ein ALG II - Anspruch bei Studierenden, die alleine wohnen, möglich. §7 Abs. 6 SGB II --> §27 Abs. 3 SGB II --> §13 Abs. 1 BAföG --> §61 Abs. 1 SGB III oder sehe ich das falsch?
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