Artikel kommentieren
Entscheidung des Bundesfinanzhofes: "Fallbeileffekt" der Einkommensgrenze beim Kindergeld wahrscheinlich verfassungsgemäß
Wer nur ein Euro zu viel Einkommen hat, der bzw. dessen Eltern müssen auf das gesamte Kindergeld des Kalenderjahres verzichten. Diese harte Regelung war dem Bundesfinanzhof zusammen mit weiteren Fragen vom Finanzgericht Niedersachsen vorgelegt worden, welches selbst wohl Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hatte. Der Bundesfinanzhof hat die Regelung inzwischen aber als verfassungskonform bezeichnet. Auch wenn noch eine Beschwerde bei Bundesverfassungsgericht dazu vorliegt, ist eine Änderung eher unwahrscheinlich.
Bisherige Kommentare
1. mmausmoelln kommentierte am 05.05.2009 um 14:43:31 Uhr
lässt sich doch verhindern...
warum verzichtet ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines um nur € 1,-- über der Grenze liegt, nicht auf diesen kleinen Teil seines Lohnes? für mich unverständlich, daraus dann ein derartiges Problem zu machen, wenngleich ich die Regelung absolut nicht gut heißen kann
2. Klaus Hoeppi kommentierte am 29.07.2009 um 00:01:26 Uhr
Beschwerde nicht angenommen
Vor einigen Tagen erhielt ich von der Familienkasse die Nachricht, dass das Verfassungsgericht die Beschwerde zum AZ 2BvR 1874/08 nicht zur Entscheidung angenommen hat. Ein echt starkes Stück finde ich, denn jetzt steht ja wohl eindeutig fest, dass derjenige, der auch nur einen einzigen Euro zu viel verdient hat mit über 1800 Euro weniger im Jahr leben muss. Und für mich als seinerzeit alleinerziehender Vater geht es für die Jahre 2006 und2007 mal eben um etwas über 3000€. Soviel zur Familienfreundlichkeit der Politik und unserer tollen Rechtsprechung. Vielleicht sollten sich unsere Herrschaften mal mit den Grundrechenarten beschäftigen. Wäre hocherfreut, wenn noch jemand ne Idee hätte, mit der ich mein Einspruchsverfahren auch weiter offen halten könnte. Nur Mut! Es muss Druck gemacht werden!!
3. stumi kommentierte am 16.07.2010 um 13:00:18 Uhr
1 Euro
also wenn ich die Grenze um nur einen Euro überschreiten würde, ging ich sofort in ein Geschäft und würde mir einen Bleistift für die Berufsschule kaufen oder so. Ein Euro kann man noch mit Werbungskosten fett machen. :D
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 16.07.2010 um 21:00:04 Uhr
@stumi: So einfach ist das nicht ...
... denn man hat sowieso die Werbungskostenpauschale von 920 Euro. Will man diese überschreiten, muss man JEDEN einzelnen Euro nachweisen. Wer also nicht sowieso schon jeden Beleg gesammelt hat und tatsächlich in diesen Bereich kommt, der erreicht durch den Kauf und Nachweis eines Bleistifts gar nichts. Ganz davon abgesehen, dass man das ja rechtzeitig merken müsste, denn wenn die Einnahmen leider zu hoch waren und dass zuständige Amt das im darauffolgenden Jahr merkt, kann man nachträglich nix mehr kaufen ...
Hinweis: Studis Online behält sich vor, Einträge zu entfernen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere beleidigt werden, der Eintrag Werbung enthält oder völlig am Thema vorbei geht.
Wer sich im Forum von Studis Online registriert hat, kann hier sein Username und Passwort eingeben, dann wird der Eintrag sofort angezeigt (wärst Du im Forum aktuell angemeldet - was durch ein Cookie erkannt wird - würdest Du hier sogar automatisch erkannt).
Es können auch ohne Anmeldung Kommentare geschrieben werden, dann kann der verwendete Nickname jedoch nicht geschützt werden und somit auch von anderen verwendet werden.