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Bundesverfassungsgericht zum Fachrichtungswechsel nach "Parkstudium"
Wer nach dem dritten Fachsemester sein Fach wechselt, hat nur in wenigen Fällen eine Chance, weiter BAföG zu bekommen. Selbst wenn man im neuen Studiengang Leistungen angerechnet bekommt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass dies nicht so zu sehen ist. Besonders MedizinerInnen, die zwischen Zahn- und Humanmedizin wechseln wollen und wegen des NCs länger warten müssen (und solange weiter das alte Fach studieren), können sich freuen.
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