Artikel kommentieren
Übergang mit Ecken und Kanten: Vom alten zum neuen BAföG
Die neueste BAföG-Reform ist seit drei Wochen in Kraft – und die Ämter verschicken Bescheide mit veralteten Zahlen. Studis Online hat beim Deutschen Studentenwerk nachgehakt. Im Interview klärt DSW-Funktionär Bernhard Börsel über leidige Umstellungsprobleme und gängige Irrtümer auf. Er sieht vor allem die Politik in der Bringschuld.
Bisherige Kommentare
1. DanielK kommentierte am 09.08.2019 um 23:58:20 Uhr
Schwammiger Artikel, kein deut besser als Andere
Der Artikel zieht über andere Artikel her und ist selber ungenau und schwammig. Es wird angedeutet, dass der Bewilligungszeitraum relevant ist. Mein BWZ endet nächsten März, nach dem Artikel würde ich erst ab April 2020 mehr Geld erhalten? Ein Blick in den Gesetzestext schafft Klarheit: Studenten mit BWZ ab 08.2019 erhalten direkt den neuen Satz und Studenten mit einem BWZ, der vor 08.2019 begonnen hat, erst ab 10.2019. Ob das GG konform ist? Keine Ahnung...
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 10.08.2019 um 13:12:04 Uhr
Artikel ergänzt …
Deine Konstellation war im Interview tatsächlich nicht angesprochen worden (aber in fast allen anderen unserer Artikel). Ich habe das nun noch ergänzt.
Grundgesetz-konform dürfte das in diesem Rahmen (2 Monate mehr BAföG für einige wenige) sein und wird so seit Jahrzehnten praktiziert. Insofern gehe ich davon aus, dass schon lange jemand dagegen geklagt hätte, wenn es Chancen gegeben hätte ;)
3. Donald Duck kommentierte am 10.08.2019 um 15:14:59 Uhr
Alles nicht so einfach...
Denken diejenigen, denen die Bestimmungen viel zu kompliziert sind, denn auch daran, dass das mit dem Anspruch aus § 1 BAföG zusammenhängt, jedem Berechtigten eine INDIVIDUELLE Ausbildungsförderung anzubieten. Die Alternative wären Pauschalierungen ohne Ausnahmen: etwa eine Altersgrenze strikt bei 32 Jahren, elterunabhängige Förderung erst ab 28 Jahren, keine Überschreitung der Förderungshöchstdauer u.s.w. Stattdessen könnte man auch jedem Erstsemester 20.000,-- Euro in die Hand drücken, die für vier Semester reichen müssen. Einen Nachschlag gäbe es erst ab dem fünften Semester mit Leistungsnachweis. Gäbe es da nicht auch ein großes Aufheulen der Steuerzahler und derjenigen, die die Voraussetzungen knapp verpassen?
Die Kompliziertheit ist zudem teilweise aus anderen Gesetzen importiert z.B. Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz EU bei § 8 Staatsangehörigkeit oder Einkommenssteuergesetz bei § 21 Einkommen.
Unklare Vorschriften gehen auch auf die Unfähigkeit des Gesetzgebers zurück, eindeutige Formulierungen zu gebrauchen - weil bei einer Mehrparteienregierung einem Koalitionspartner eine klare Regelung zu weit ginge, zu Missbrauch animieren würde und überhaupt. Dann denkt sich der Gesetzgeber: "Wem als Antragsteller das nicht passt, kann ja dagegen vorgehen. Dann werden die Gerichte uns sagen, wie unser Gesetz zu verstehen ist."
Halt alles nicht so einfach.
Hinweis: Studis Online behält sich vor, Einträge zu entfernen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere beleidigt werden, der Eintrag Werbung enthält oder völlig am Thema vorbei geht.
Wer sich im Forum von Studis Online registriert hat, kann hier sein Username und Passwort eingeben, dann wird der Eintrag sofort angezeigt (wärst Du im Forum aktuell angemeldet - was durch ein Cookie erkannt wird - würdest Du hier sogar automatisch erkannt).
Es können auch ohne Anmeldung Kommentare geschrieben werden, dann kann der verwendete Nickname jedoch nicht geschützt werden und somit auch von anderen verwendet werden.