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Mehr BAföG!: BAföG-Erhöhung und Änderungen ab Wintersemester
Zum Wintersemester 2016/2017 greifen endlich die Erhöhungen von Bedarfssätzen und Freibeträgen, die zu einem fast 10% höheren Höchstsatz führen. Wer bisher ganz knapp kein BAföG bekommen hat, der kann künftig mit bis zu knapp über 100 € rechnen. Dazu gibt es weitere Verbesserungen vor allem betreffend den Übergang zwischen Bachelor und Master.
Bisherige Kommentare
1. Manuel19 kommentierte am 13.07.2016 um 17:09:43 Uhr
Wie ist das bei Stipendien?
Ich finde es super, dass das BAföG erhöht wird - das ist ja längst überfällig. Aber weiß jemand wie es mit Stipendien aussieht? Denn ich interessiere mich sehr für eins und will mich auch bewerben, doch wird da auch etwas erhöht?
Meine Infos nehme ich immer über diese FB-Page https://www.facebook.com/stipendiumbewerbung da stand jetzt allerdings noch nichts zum Thema Erhöhung, allerdings einige andere Tipps, falls das was für den einen oder die andere ist :)
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.10.2021 um 16:32:53 Uhr
Wie beim BAföG …
… jedenfalls, wenn es um ein Stipendium der großen Förderwerke geht. Siehe hier
3. Philipbr1992 kommentierte am 29.07.2016 um 16:52:41 Uhr
Bafögerhöung auch bei bestehendem Bescheid?
Hallo,
gilt die Änderung auch für Personen die derzeit Bafög bekommen? Bekomme meinen Bescheid immer im März und das August Bafög war heute der gleiche Betrag wie die letzten Monate? Wäre doch ziemlich unfair, wenn die neuen Regelungen bei mir erst ab März 2017 angewendet werden. Weiß da jemand etwas oder muss ich einen Aktualisierungsantrag stellen? Vielen Dank für die Informationen und viele Grüße
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 29.07.2016 um 17:15:35 Uhr
Re: Bafögerhöung auch bei bestehendem Bescheid?
Steht doch direkt im Artikel: „Nur für diejenigen, bei denen im August oder September ein neuer Bewilligungszeitraum (BWZ) beginnt, gelten die neuen Regelungen schon dann. Ansonsten werden die neuen Regelungen für alle ab Oktober 2016 angewandt.“
Du musst also nichts tun, ab Oktober bekommst Du automatisch mehr und einen neuen Bescheid. (Dass in Einzelfällen bei der Anpassung was schiefgehen kann, ist natürlich nicht ausgeschlossen – Du solltest dann also schon schauen, was passiert ;))
5. Heike.69 kommentierte am 01.08.2016 um 12:33:29 Uhr
Richtig berechnet
Meine Tochter hat gerade den neuen Bafoeg Bescheid ab 07.2016 bekommen. Hier wurden bis September weiterhin 465.00 Euro angesetzt und erst ab Oktober 504.00 Euro. Ist das richtig berechnet oder soll hier Einspruch eingelegt werden.
6. Oli (Studis Online) kommentierte am 01.08.2016 um 12:39:50 Uhr
@Heike.69
Nochmals: Die neuen Sätze gelten nur bei im August oder September neu beginnenden Bescheiden gleich. Alle anderen bekommen leider erst ab Oktober die neuen Beträge. @Heike.69: Ist also in Ordnung, ein Einspruch würde kein Erfolg haben.
7. Haloa kommentierte am 06.08.2016 um 01:45:05 Uhr
Ausländische halbwaisenrente
Ich bekomme 150 euro ausländische halbwaisenrente. Wird das auch angerechnet wie die deutsche?
8. Curro23 kommentierte am 29.08.2016 um 16:49:37 Uhr
Vorgehen,wenn nach letztem Antrag keine Förderun
Wie sieht es aus wenn ich im März einen Bafög Antrag gestellt habe, aber keine Förderung erhalten habe? Wird dann im Oktober automatisch unter den aktuellen Bedingungen neu berechnet, muss ich einen neuen Antrag stellen, oder muss ich bis nächsten März warten und habe erst dann wieder eine Chance? War nämlich sehr knapp bei mir.
9. Oli (Studis Online) kommentierte am 29.08.2016 um 17:58:50 Uhr
@ Curro23
Das Amt sollte dann eigentlich für Oktober neu rechnen, ja. Evt. solltest Du aber mal dezent nachfragen …
10. Toniabc kommentierte am 31.08.2016 um 11:47:52 Uhr
Bafög beim Nicht-bestehen der Klausur?
Ich bin im 6. Semester und müsste noch ein Semester dranhängen, weil ich eine Klausur zwei Mal nicht bestanden habe, aber noch einen dritten Versuch offen habe. Mein Bafög Beauftragter sagte mir, dass ich dann kein Bafög mehr bekomme, weil die Regelung für das Nicht-Bestehen einer Klausur verändert wurde. Letztes Semester hätte ich wohl noch ein Semester Bafög bekommen, dieses Semester nicht mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Deine Hilfe!
11. spatzline kommentierte am 31.08.2016 um 18:35:48 Uhr
Erhöhung des Stipendienfreibetrages?
Wird auch die Höhe des Stipendienfreibetrages erhöht, den man monatlich bekommen darf? Bisher waren es ja 300 Euro....
12. Meto kommentierte am 01.09.2016 um 10:51:51 Uhr
Nebenberufliche selbstständig
Hallo, Ich verdiene neben bei was auf Honorarbasis, also durch Selbstständigkeit, bekomme ich dann ab Oktober einen neuen Freibetrag, sodass ich mehr verdienen kann? Momentan darf ich nach allen Abzügen um die 323 Euro monatlich hinzuverdienen, sodass das Badög voll erhalten bleibt.
13. alina1234 kommentierte am 01.09.2016 um 13:48:09 Uhr
Neuer BWZ aber alter Grundbedarf?
Hallo zusammen,
habe vor ein paar Tagen meinen Bafög-Bescheid erhalten. In der Berechnung wird allerdings mit den alten 422,- (bei Eltern wohnend) als Regelbedarf gerechnet wird.
Einspruch einlegen? Die neuen Bafög-Sätze gelten doch bereits, daher gelten die 451,- als Regelbedarf.
Immer muss man selbst alles nachrechnen von denen :D Vielen Dank
14. Oli (Studis Online) kommentierte am 01.09.2016 um 15:10:04 Uhr
@ alina1234
Man mag es kaum glauben, aber nicht überall wurde wohl die BAföG-Software rechtzeitig und funktionstüchtig angepasst. In seltenen Fällen mag auch der Sachbearbeiter etwas falsch eingestellt haben. Ein Hinweis ans Amt sollte genügen. Ein wenig Geduld wirst Du aber wohl haben müssen :-(
15. Oli (Studis Online) kommentierte am 01.09.2016 um 15:37:51 Uhr
@spatzline
Nein, da ändert sich nichts. Da aber auch beim Büchergeld im Rahmen der Stipendien der großen Institutionen und dem Deutschlandstipendium die Förderung gleich hoch bleibt, war da auch kein Handlungsbedarf.
16. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.10.2021 um 16:21:07 Uhr
@ Meto
Siehe hier Mit dem neuen BWZ bzw. ab Oktober also monatlich im Schnitt 367,50 € Gewinn ohne BAföG-Abzug möglich.
17. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.10.2021 um 16:35:09 Uhr
@Toniabc
BAföG-rechtlich ist mir hierzu eigentlich keine Änderung bewusst. Zumindest die Hilfe zum Studienabschluss müsste noch möglich sein: siehe hier
18. Alfonso kommentierte am 02.09.2016 um 15:01:46 Uhr
Gúltigkeit auch für Auslands-BaFög?
Ich beziehe zurzeit Auslands-Bafög in den Niederlanden. Zuständig ist das Amt in Köln. Gelten die neuen Regelungen auch für mich und kann ich ab Oktober mit einem neuen Bescheid rechnen?
19. Oli (Studis Online) kommentierte am 02.09.2016 um 15:06:39 Uhr
@ Alfonso
Ja, wenn Dein Bewilligungszeitraum Sommersemester 2016 und Wintersemester 2016/17 umfasst, muss das Amt Dir für Oktober einen an die neuen Regelungen angepassten Bescheid erteilen und die Zahlungen entsprechend anpassen.
20. Balu90 kommentierte am 15.09.2016 um 11:27:39 Uhr
Bafög bescheid
ich habe im april mein bescheid für november bekommen. bekomme ich nun ein neuen bescheid vor ausbildungsbeginn?
21. dina1104 kommentierte am 30.09.2016 um 10:35:30 Uhr
Meisterbafög bestehender Antrag - keine Erhöhung
Hallo, meine Tochter ist im 4. Jahr zur Ausbildung zur Erzieherin und erhält Meister-Bafög. Das Darlehen haben wir abgelehnt. Sie wohnt noch zuhause und bekommt um die 206 Euro Bafög. Seit dem 1. Jahr. Heute kam das Oktobergeld und eine Erhöhung ist bei ihr nicht dabei. Gilt die Erhöhung nur für Neuanträge? Oder fällt sie aus anderen Gründen raus?
Falls mich da jemand mal aufklären kann wäre ich dankbar.
22. Oli (Studis Online) kommentierte am 04.10.2016 um 09:23:19 Uhr
@dina1104
Hier im Artikel geht es nur um das BAföG für SchülerInnen und Studierende, nicht um das Meister-BAföG (das inzwischen ja Aufstiegs-BAföG heißt). Trotzdem in Kürze: Wie auch beim Schüler/Studierenden-BAföG mag es bei der Umstellung zu Problemen kommen, z.B. dazu, dass vorläufig die alten Beträge weiter ausgezahlt werden. Ansonsten müsste die Erhöhung aber kommen.
23. Balu90 kommentierte am 27.10.2016 um 19:32:21 Uhr
Neuer bescheid
Ich habe im April mein Bewilligungsbescheid für November bekommen. Bekomme ich ein neuen? bis jetzt hab ich noch nichts erhalten
24. MJ292 kommentierte am 02.11.2016 um 16:28:26 Uhr
Freibetrag erhöht durch Studienkredit?
Hallo, ich verdiene ab Dezember 2016 nun monatlich mehr als 800€, da ich als Werksstudent anfange. Mir stellt sich nun dir frage ob sich der Freibetrag von 5400 Euro erhöht, weil ich zB zusätzlich einen Studienkredit erhalte und das ja Schulden sind ?
25. Oli (Studis Online) kommentierte am 03.11.2016 um 09:30:35 Uhr
Antworten @Balu90 und @MJ292
@Balu90 Kommt drauf an. Wenn der Bewilligungszeitraum tatsächlich noch andauert UND der alte Bescheid noch nicht die neuen Beitragssätze und Freibeträge berücksichtigt hatte, dann musst Du einen korrigierten Bescheid bekommen.
@MJ292 Vermögen/Schulden und Einkommen sind zwei verschiedene Dinge. D.h. egal wie viel Schulden Du hast (und egal, ob Du deswegen monatlich etwas zurückzahlen musst), an der Anrechnung Deines Einkommens ändert sich dadurch nichts.
26. Elfo kommentierte am 26.01.2017 um 21:37:33 Uhr
Einkommensgrenze
Ich verdiene 1300€ netto, habe Studiengebühren von 420€ monatlich und Miete von 800€ monatlich. Habe ich Anspruch auf Bafög ? Danke für eure Hilfe.
27. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.01.2017 um 22:28:20 Uhr
@ Elfo
BAföG hängt noch von vielen Dingen mehr ab. Nutze unseren BAföG-Rechner!
28. Ayse kisa kommentierte am 24.02.2017 um 12:41:43 Uhr
Immatrikulationsbeitrag
Hallo zahlt das Bafög amt auch den immatrikulationsbeitrag ?
29. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.02.2017 um 10:50:03 Uhr
@Ayse kisa
Das Bafögamt zahlt weder den Immatrikulationsbeitrag noch sonst irgendwelche Studienkosten. Darum muss man sich grundsätzlich selbst kümmern.
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