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Studieren von A bis Z

Sozialhilfe

Gab es in ihrer ursprünglichen Form bis Ende 2004. Seitdem erfolgt die Grundsicherung des Lebensunterhalts bei Bedürftigen weitestgehend durch das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Beide Leistungen sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Relikte der Sozialhilfe sind nunmehr im SGB XII zu finden. Sie dient u.a. der Existenzsicherung bei Alter und Erwerbsminderung. Darüber hinaus ist sie für Personengruppen bestimmt, die von den anderen o.g. Leistungen ausgeschlossen sind. Wer z.B. krankheitsbedingt länger als 6 Monate nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, hilfebedürftig ist und nicht mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, hat einen Anspruch auf Sozialhilfe.

Mehr dazu: Artikel ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe für Studierende und SchülerInnen





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