Wie du dir deinen Studienplatz sicherstBewerbung über Hochschulstart
Auch wenn Hochschulstart bei vielen zulassungsbeschränkten Studiengängen ins Spiel kommt: Es gibt nach wie vor solche, für die eine Bewerbung ausschließlich direkt an der anbietenden Hochschule erfolgt. Und bei zulassungsfreien Studiengängen ist das sowieso der Fall.
Bewerbungsfristen bei Hochschulstart
Eine Bewerbung ist leider nicht jederzeit möglich. Hochschulstart gibt den Rahmen vor, ab wann frühestens eine Anmeldung möglich ist. Ab wann konkret eine Bewerbung für einen bestimmten örtlich zulassungsbeschränktenStudiengang möglich ist, variiert von Studiengang zu Studiengang. Es kann also sein, dass du dich für Biologie an der Uni X schon bewerben kannst, für Biologie an der Uni Y aber noch warten musst. Und Mathematik an der Uni X erst noch später zugänglich ist.
Grundsätzlich hat der Zeitpunkt der Bewerbung keine Auswirkung auf deine Chancen – solange die Bewerbung komplett und fristgerecht eingeht.
Wintersemester
25.04. Start der Bewerbungsphase (in Folgejahren kann es geringfügige Abweichungen geben)
31.05. Bewerbungsschluss für Alt-Abiturient:innen*
15.06. Frist für Nachreichen von Unterlagen für Alt-Abiturient:innen*
15.07. Bewerbungsschluss für alle anderen
20.07. Frist für Nachreichen von Unterlagen Zentrales VerfahrenSommersemester
01.11. des Vorjahres: Start der Bewerbungsphase (Termin für SoSe 22; in Folgejahren kann es geringfügige Abweichungen geben)
15.01. Bewerbungsschluss
20.07. Frist für Nachreichen von Unterlagen Zentrales Verfahren
*Altabiturient:innen sind alle, die die Hochschulreife vor dem 16.01. des jeweiligen Kalenderjahres erworben haben. Wer also das Abitur bis 15.01.2022 gemacht hat, muss sich ab dem diesjährigen Verfahren für Medizin etc. bereits bis 31.05. korrekt bewerben, um am Verfahren teilnehmen zu können.
Wer ist Hochschulstart? Ein wenig Geschichte
hochschulstart.de wird betrieben von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), die im Auftrag der Länder und Hochschulen das Verteilungsverfahren vieler zulassungsbeschränkter Studiengänge durchführt.
Die Stiftung für Hochschulzulassung wurde durch Staatsvertrag aller Bundesländer 2010 errichtet als Nachfolgerin der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Immerhin konnten so Personal und Räumlichkeiten ohne Unterbrechungen weitergenutzt werden. Nun aber als Stiftung öffentlichen Rechts, nicht mehr als Anstalt öffentlichen Rechts.
Anfangs kümmerte sich Hochschulstart nur um die zu diesem Zeitpunkt noch bundesweit zentral vergebenen Studiengänge (Human-/Tier-/Zahn-)Medizin und Pharmazie. Früher waren noch einige Studiengänge mehr durch die ZVS vergeben worden, so vor allem Psychologie, aber auch Jura oder BWL. Diese sollten dann aber wieder jeweils direkt von den Hochschulen vergeben werden.
Der dadurch von manchem erhoffte „Wettbewerb“ hatte aber einige entscheidende Nachteile: Potentielle Studierende bewarben sich einfach an vielen Hochschulen und warteten erst einmal. Selbst wenn sie ein Angebot angenommen hatten, meldeten sie sich meist nicht bei den anderen Hochschulen ab. Das führte zu langwierigen Verteilungsverfahren – und der Erkenntnis, dass eine Koordinierungsstelle wohl doch sinnvoll ist.
Genau diese Aufgabe übernahm Hochschulstart dann mit dem „Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)“ ab 2012. Doch zunächst nahmen nur wenige Hochschulen teil, das System konnte seine Vorteile nur teilweise ausspielen. Auch die Soft- und Hardware spielte nicht immer mit. Doch über die Jahre reifte das System.
Mit der durch ein Bundesverfassungsurteil Ende 2017 erwzungenen Reform beim Vergabeverfahren für Medizin und Pharamzie taten sich weitere Anpassungszwänge auf – und das DoSV wurde genutzt, um schließlich alle von Hochschulstart verteilten Studiengänge zentral zu verwalten und den Studieninteressierten zugänglich zu machen.