Wahlprüfsteine HochschuleWahlen zum Landtag Brandenburg: Was die CDU will
Im Land Brandenburg ist nur das Fach Psychologie (Diplom) zentral zulassungsbeschränkt, so dass die Studienplätze dafür über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben werden. Für einzelne Fächer können die Hochschulen Zulassungskriterien, beispielsweise für ein Sport- oder Kunststudium, festlegen. Dies liegt allein im Regelungsbereich der jeweiligen Hochschule. Diese sind transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Durch staatsvertragliche Vereinbarungen der Länder wird die ZVS zur Zeit zu einer Serviceeinrichtung für die Hochschulen umgebaut. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand der Hochschulen bei Bewerbungsverfahren zu verringern, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und Bürokratieabbau fortzusetzen. Vor allem aber kann durch eine zentrale Einrichtung für Zulassungen die Planungssicherheit der Hochschulen erhöht werden, weil durch das Service-Angebot der ZVS Bewerbungen von Studieninteressenten bei den beteiligten Hochschulen besser gesteuert werden können.
Hinsichtlich der Anzahl der Studienplätze hat sich Brandenburg im Zuge der Einigung bezüglich des Hochschulpaktes 2020 verpflichtet, trotz sinkender Schülerzahlen, die im Wintersemester 2005 erreichte Studienanfängerzahl zu halten. Im Vergleich mit anderen Bundesländern bietet Brandenburg sehr gute Studienbedingungen durch Ausstattungen sowie Lehr- und Forschungsgebäuden auf neuestem Stand.
2. Die gesicherte Studienfinanzierung ist ein entscheidender Punkt, um Menschen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten ein Studium zu ermöglichen. In Deutschland spielen hierfür Unterhaltsrecht und BAföG zusammen, nicht immer optimal. Welche Vorstellungen haben Sie in diesen Bereichen für eine Weiterentwicklung?
Am 1. Januar 2008 trat das 22. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft. Die Erhöhung der Bedarfssätze um zehn Prozent und Freibeträge um acht Prozent erfolgte zum Wintersemester 2008/2009. Mit dem Beschluss des Bundestages von 2007 wurde nach sechs Jahren eine der höchsten Steigerung des BAföG der letzten Jahrzehnte realisiert. Dies war und ist ein richtiges Signal, junge Menschen für die Aufnahme eines Studiums zu motivieren und Hürden abzubauen. Allein in Brandenburg werden in diesem Jahr von Bund und Land zusammen voraussichtlich rund 63 Mio. € BAföG-Zahlungen an Studierende ausgereicht; davon stellt das Land fast 22 Mio. € bereit.
Die BAföG Sätze sind in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung der haushalterischen Rahmenbedingungen den zu erwartenden Bedürfnissen anzupassen.
Um besonders begabte und leistungsfähige Studenten in Brandenburg zu fördern, setzten wir uns dafür ein, dass in der kommenden Legislaturperiode ein landeseigenes Stipendiensystem etabliert wird.
3. Es gibt die Idee, das Schüler-BAföG auszuweiten und insbesondere für SchülerInnen der Oberstufe auch dann eine Förderung zu ermöglichen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen können. Unterstützen Sie eine solche Ausweitung oder wie sind Ihre Vorstellungen, mehr Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien zu einer Hochschulzugangsberechtigung zu verhelfen?
Das jetzt schon bundesweit gewährleistete Schüler-BAföG ist sinnvoll. Weitergehende Forderungen nach einem Schüler-Landesausbildungsfördergesetz (LAföG) werden nicht befürwortet. Zusätzliche Mittel für den Schulbereich sollen u.a. eingesetzt werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Verlässlicher Fachunterricht ist besonders für Schüler aus bildungsfernen Schichten wichtig, weil es deren Umfeld schwerer fällt, schulische Defizite zu kompensieren. Zudem muss nach derzeitiger Rechtslage davon ausgegangen werden, dass zusätzliche Leistungen an Kinder von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitssuchende deren Ansprüche mindern. Für diese Schüler wäre ein Schüler-LAföG faktisch wirkungslos. Neben einem verlässlichen und qualitativ hochwertigen Schulangebot, das es Schülern weitgehend unabhängig von Unterstützung aus dem Elternhaus erlaubt, einen ihren Wünschen und Neigungen entsprechenden Schulabschluss zu erwerben, halten wir eine offensive Politik zur Förderung der Studierneigung für geboten. Eine erworbene Hochschulzugangsberechtigung sollte in der Regel auch ausgenutzt werden. Die Maßnahmen der Landesregierung, die mittlerweile zu messbaren Fortschritten geführt haben, befürworten wir daher ausdrücklich.
4. a) In Ihrem Bundesland gibt es bisher keine allgemeinen Studiengebühren. Wollen Sie daran festhalten oder planen Sie Änderungen? Wenn Sie Studiengebühren einführen wollen: Wie genau soll die "soziale Abfederung" aussehen, wie die Zweckbindung?
Das erst im vergangenen Jahr novellierte Brandenburgische Hochschulgesetz regelt klar, dass in Brandenburg keine Studiengebühren erhoben werden. Wir sehen hier als CDU Brandenburg keinen Novellierungsbedarf.
b) In Ihrem Bundesland gibt es Rückmeldegebühren. Das Land Bayern hat diese gerade erst wieder abgeschafft. Was haben Sie vor und warum?
Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz werden für Verwaltungsleistungen, die die Hochschulen für die Studierenden im Rahmen der Durchführung des Studiums außerhalb der fachlichen Betreuung erbringen, Gebühren in Höhe von 51 Euro erhoben. Wie schon zu Frage a) ausgeführt, sehen wir keinen Novellierungsbedarf.
5. Ist die Trennung in Fachhochschulen und Universitäten, gerade im Hinblick darauf, dass die inzwischen eingeführten Abschlüsse Bachelor und Master unabhängig von der Hochschulart gleichwertig sein sollen, noch zweckmäßig? Wenn ja, warum; wenn nein, was planen Sie stattdessen?
Beide Hochschultypen haben sich bewährt, da sie sich in ihrer fachlichen Ausrichtungen zu einem umfassenden Angebot ergänzen. Nach wie vor gibt es Studiengänge mit Bachelorabschluss , die entweder nur an Universitäten oder an Fachhochschulen angeboten werden. Das sollte auch nicht geändert werden. Gleichwohl hat sich durch die Studienreform die Durchlässigkeit zwischen den beiden Hochschultypen verbessert, da der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss zur Aufnahme eines Masterstudienganges an allen Hochschulen berechtigt, sofern die individuellen Voraussetzungen, die die Hochschulen festlegen, erfüllt sind.
6. "Autonomie" ist ein Schlagwort der Hochschulreformen der letzten Jahre. "Demokratisierung" der Hochschulen dagegen nur noch selten. Wo legen Sie Ihre Schwerpunkte bei möglichen weiteren Änderungen der Hochschulgesetze Ihres Landes?
Autonomie, Wettbewerb und Eigenverantwortung sowie eine auskömmliche Finanzierung sind wesentliche Voraussetzungen für eine attraktive Hochschullandschaft. Diesem Ziel fühlen wir uns verpflichtet. Die Hochschulen sind somit in den Stand versetzt, Profile zu entwickeln und den eigenen Bedürfnissen und den der Studenten gemäß zu handeln.
7. Ohne eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen ist gute Lehre nicht möglich. Darüber sind sich eigentlich alle einig. Trotzdem scheint es - egal in welchem Bundesland und unter welcher Regierung - nach wie vor nicht zu einem echten Durchbruch zu kommen. Gelder werden lieber für Leuchtturmprojekte ausgegeben (von denen nur wenige profitieren), die Forschung gestärkt (für Studierende ebenfalls kaum Auswirkungen) und für die Lehre bleibt am Ende vielleicht ein kleiner Preis übrig. Was wollen Sie tun, damit es wirklich zu einer nachhaltigen Verbesserung kommt, sowohl was die bauliche, aber auch personelle Ausstattung angeht? Vor allem auch unter dem Aspekt, dass die Hochschulen heute teilweise schon fast sittenwidrige Löhne zahlen (vor allem bei studentischen Hilfskräften, Honorarprofessuren und vielen wissenschaftlichen Mitarbeitern).
Für die CDU hat die Verbesserung der Studienqualität an den Brandenburgischen Hochschulen einen großen Stellenwert. Sie setzt sich dafür ein, dass an den Hochschulen eine neue Lehrkultur entsteht, bei der die Qualität der Lehre dasselbe Ansehen in Wissenschaft und Öffentlichkeit genießt wie Erfolg in der Forschung.
Daher hat das Land bereits weitgehende Schritte unternommen, um die Verbesserung der Lehrqualität zu unterstützen. So ist Brandenburg z. B. das erste Bundesland, das gesetzlich die Möglichkeit der Berufung von Lehrprofessuren geschaffen hat. Zudem wurde das durch das CDU-geführte Wissenschaftsministerium initiierte und finanziell geförderte hochschuldidaktische Netzwerk "Studienqualität Brandenburg" (SqB) als Weiterbildungsangebot für Lehrende gegründet. Es soll ab Wintersemester 2009/10 weiter ausgebaut werden. Die Qualität der Lehre wird durch Evaluationen darüber hinaus regelmäßig überprüft. Ebenso ist bei Berufungen von Hochschullehrern ein wesentliches Kriterium die Lehrbefähigung.
Die personelle Ausstattung der Hochschulen gibt der Stellenplan vor. Im Regelfall werden den Hochschulen für alle Stellen die Personalkosten global zur Verfügung gestellt, unabhängig davon, ob eine Stelle besetzt ist oder nicht. Darüber hinaus erhalten die Hochschulen Mittel aus dem Hochschulpakt 2020, die die meisten Hochschulen für die Finanzierung von zusätzlichem Lehrpersonal verwenden, um die Betreuungsrelation Lehrkraft zu Studierendem zu verbessern.
Aus unserer Sicht sind Ausgaben für Bildung und Wissenschaft prioritär. Wir stehen zu den Absprachen zwischen der Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Bundesländern beim Bildungsgipfel letzten Jahres in Dresden, dass bis zum Jahr 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Bildung und Forschung investiert wird.
Sittenwidrige Löhne sind nicht akzeptabel. Die Höhe der Vergütung muss den ortsüblichen bzw. tariflichen Vorgaben entsprechen und die Ausbildungsqualifikation angemessen widerspiegeln. Zu berücksichtigen ist gleichwohl, dass die Tätigkeiten von studentischen Hilfskräften - neben ihrer wissenschaftlichen oder organisatorischen Dienstleistung für die jeweiligen Professuren – auch ihrer eigenen Qualifikation dienen.