11.06.2008

Staatsgerichtshof hat keine Einwände
Studiengebühren in Hessen bleiben möglich

Viele StudiengebührengegnerInnen hatten – neben der Abschaffung durch den Landtag – auf den Staatsgerichtshof gehofft. Diese Hoffnung wurde heute enttäuscht. Mit denkbar knapper Mehrheit (sechs zu fünf) hat der Staatsgerichtshof die bisherigen Studiengebühren nicht als verfassungswidrig angesehen. Trotz der Verschuldung, die sich mit der Aufnahme eines Studienbeitragsdarlehen ergibt, sieht die Mehrheit der Richter das Angebot eines Darlehens für die Studiengebühren als ausreichende "soziale Abfederung" an.

Die Euphorie der StudiengebührengegnerInnen nach der Abschaffung der Studiengebühren in Hessen durch die Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linker am 4. Juni war bereits kurz darauf gedämpft worden. Der geschäftsführende Ministerpräsidenten Koch (CDU) hatte zwei Tage später erklärt, er könne das Gesetz wegen eines Formfehlers nicht unterschreiben. Dieser tatsächlich vorhandene Fehler kann aber offenbar durch eine Sondersitzung des Landtages am 17. Juni ausgebessert werden, so dass das Gesetz vermutlich doch noch zum Wintersemester Wirkung entfalten kann.

Die Euphorie blieb also erhalten und die Hoffnung war groß, dass der hessische Staatsgerichtshof die Studiengebühren grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. In der hessischen Landesverfassung findet sich in Artikel 59 ein Passus zur "Unterrichtsgeldfreiheit". Dessen genaue Interpretation war (und ist) umstritten, was auch die knappe Entscheidung des Gerichts zeigt. Sechs Richter hatten keine Bedenken, fünf durchaus.

Keine Rückzahlung von Gebühren

Mit diesem Urteil haben sich die Hoffnungen zerschlagen, dass erstmalig in Deutschland ein Gericht in oberster Instanz (für die hessische Landesverfassung ist der Staatsgerichtshof die oberste Instanz) allgemeine Studiengebühren für verfassungswidrig erklären würde. Somit wird es auch nicht zu einer Rückzahlung der bisher erhobenen Studiengebühren in Hessen kommen.

Studienbeitragsdarlehen als soziale Abfederung?

Die Mehrheit der Richter hatte auch deswegen keine Probleme mit den Studiengebühren, da aus ihrer Sicht das Studienbeitragsdarlehen ausreicht, um den Zugang zum Studium allen zu ermöglichen. Die Darlehen würden ohne Bonitätsprüfung vergeben, BAföG-EmpfängerInnen müssten darüber hinaus keine Zinsen zahlen (dies ist eine hessische Besonderheit gewesen).

Dass allerdings für Menschen aus finanzschwachen Elternhäusern damit Schulden (oder mehr Jobben) zugemutet werden, die anderen aus finanzstärkeren Elternhäusern erspart bleiben können, scheint auch die Mehrheit der Richter des Staatsgerichtshofes zu verdrängen.

Die fünf Richter, die sich gegen Studiengebühren ausgesprochen hatten, sehen die Probleme dagegen durchaus. In der Presseeklärung des Staatsgerichtshofes zur Entscheidung wird ihre Ansicht wie folgt zusammen gefasst: "Mit dieser Zukunftsbelastung [den Schulden aus dem Darlehen] verschlechtere [der Gesetzgeber] die wirtschaftliche Lage wirtschaftlich schwacher Studierender noch zusätzlich und erhöhe im Widerspruch zur Hessischen Verfassung die Barrieren, die deren Studienaufnahme entgegenstünden."

Die Minderheit der Richter erklärt auch deutlich, dass "Der Unterricht ist unentgeltlich" in der hessischen Verfassung aus ihrer Sicht "Es kostet nichts" und nicht "Du kannst es später abzahlen" bedeute. Sie führen weiter an, dass das Ziel alle BAföG-berechtigten Studierenden von der Verpflichtung zur Zinszahlung freizustellen, nicht erreicht werde. Denn eine Befreiung gebe es nur, wenn tatsächlich BAföG bezogen wird, nicht aber, wenn auf den Bezug verzichtet wird, um Schulden zu vermeiden.

Gebühren können zurückkehren

Trotz der knappen Entscheidung ist diese nun rechtskräftig und bleibt auf lange Sicht – außer die Verfassung selbst würde geändert (was bei der dafür nötigen 2/3-Mehrheit im Landtag unwahrscheinlich ist) – Richtschnur. Der jeweilige hessische Landtag könnte im Rahmen der genannten Einschränkungen (ein Studienbeitragsdarlehen ist beispielsweise notwendig) jederzeit wieder Studiengebühren einführen.

Zwar wird am 17. Juni die aktuelle Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linker die Gebühren erstmal abschaffen. Offen ist allerdings, wie lange diese Mehrheit erhalten bleibt. Die Wahl einer neuen Regierung konnte diese Mehrheit vor allem wegen diverser Vorbehalte gegen die Linke bisher nicht realisieren.

Insofern könnte die Abschaffung der Studiengebühren nur ein kurzes Zwischenspiel sein, wenn es bald Neuwahlen geben würde und die CDU dabei wieder die absolute Mehrheit erreicht oder zumindest nur die FDP als Koalitionspartner benötigt. Die aktuellen Umfragen jedenfalls sagen letzteres voraus ...

Quellen und weitere Materialien


Kommentare zu diesem Artikel

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1. Isabelle O. kommentierte am 11.06.2008 um 16:20:16 Uhr

Das Volk ist der beste Hüter seines eigenen Rechts

Mir fällt da nur noch eines ein:

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"!




2. hessen-student kommentierte am 11.06.2008 um 20:47:14 Uhr

koch und co

mich würde es nicht wundern wenn koch und co drohungen erhalten oder irgendwelche gegenstände in flammen auf gehen würden, denn wenn unser grundrecht so mit füßen getreten wird bleibt wohl nicht mehr raum für einen friedlichen protest.




4. Kanzis kommentierte am 12.06.2008 um 11:43:40 Uhr

na klar

ISt mir klar, dass die Leute FÜR die Studiengebühren sind, die bereits ein jahrelanges Studium hinter sich haben. Dieses Land ist einfach zum kotzen.




5. ..student.. kommentierte am 12.06.2008 um 17:49:14 Uhr

denn sie wissen nicht was sie tun

na das ist doch mal ein geiler widerspruch..... http://www.tagesschau.de/inland/bildung36.html aber in hessen gelten aber andere rechte... http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,559080,00.html




6. Hönig kommentierte am 30.06.2008 um 15:32:12 Uhr

Koch und Co

ich bin dann für SPD....

ich glaub wenn Koch weiter so macht.. , dann hat er kein Sieg ..

Nur niederlage und viele feinde!!!







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