Staatsgerichtshof hat keine Einwände
Studiengebühren in Hessen bleiben möglich
Die Euphorie blieb also erhalten und die Hoffnung war groß, dass der hessische Staatsgerichtshof die Studiengebühren grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. In der hessischen Landesverfassung findet sich in Artikel 59 ein Passus zur "Unterrichtsgeldfreiheit". Dessen genaue Interpretation war (und ist) umstritten, was auch die knappe Entscheidung des Gerichts zeigt. Sechs Richter hatten keine Bedenken, fünf durchaus.
Keine Rückzahlung von Gebühren
Mit diesem Urteil haben sich die Hoffnungen zerschlagen, dass erstmalig in Deutschland ein Gericht in oberster Instanz (für die hessische Landesverfassung ist der Staatsgerichtshof die oberste Instanz) allgemeine Studiengebühren für verfassungswidrig erklären würde. Somit wird es auch nicht zu einer Rückzahlung der bisher erhobenen Studiengebühren in Hessen kommen.
Studienbeitragsdarlehen als soziale Abfederung?
Die Mehrheit der Richter hatte auch deswegen keine Probleme mit den Studiengebühren, da aus ihrer Sicht das Studienbeitragsdarlehen ausreicht, um den Zugang zum Studium allen zu ermöglichen. Die Darlehen würden ohne Bonitätsprüfung vergeben, BAföG-EmpfängerInnen müssten darüber hinaus keine Zinsen zahlen (dies ist eine hessische Besonderheit gewesen).
Dass allerdings für Menschen aus finanzschwachen Elternhäusern damit Schulden (oder mehr Jobben) zugemutet werden, die anderen aus finanzstärkeren Elternhäusern erspart bleiben können, scheint auch die Mehrheit der Richter des Staatsgerichtshofes zu verdrängen.
Die fünf Richter, die sich gegen Studiengebühren ausgesprochen hatten, sehen die Probleme dagegen durchaus. In der Presseeklärung des Staatsgerichtshofes zur Entscheidung wird ihre Ansicht wie folgt zusammen gefasst: "Mit dieser Zukunftsbelastung [den Schulden aus dem Darlehen] verschlechtere [der Gesetzgeber] die wirtschaftliche Lage wirtschaftlich schwacher Studierender noch zusätzlich und erhöhe im Widerspruch zur Hessischen Verfassung die Barrieren, die deren Studienaufnahme entgegenstünden."
Die Minderheit der Richter erklärt auch deutlich, dass "Der Unterricht ist unentgeltlich" in der hessischen Verfassung aus ihrer Sicht "Es kostet nichts" und nicht "Du kannst es später abzahlen" bedeute. Sie führen weiter an, dass das Ziel alle BAföG-berechtigten Studierenden von der Verpflichtung zur Zinszahlung freizustellen, nicht erreicht werde. Denn eine Befreiung gebe es nur, wenn tatsächlich BAföG bezogen wird, nicht aber, wenn auf den Bezug verzichtet wird, um Schulden zu vermeiden.
Gebühren können zurückkehren
Trotz der knappen Entscheidung ist diese nun rechtskräftig und bleibt auf lange Sicht – außer die Verfassung selbst würde geändert (was bei der dafür nötigen 2/3-Mehrheit im Landtag unwahrscheinlich ist) – Richtschnur. Der jeweilige hessische Landtag könnte im Rahmen der genannten Einschränkungen (ein Studienbeitragsdarlehen ist beispielsweise notwendig) jederzeit wieder Studiengebühren einführen.
Zwar wird am 17. Juni die aktuelle Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linker die Gebühren erstmal abschaffen. Offen ist allerdings, wie lange diese Mehrheit erhalten bleibt. Die Wahl einer neuen Regierung konnte diese Mehrheit vor allem wegen diverser Vorbehalte gegen die Linke bisher nicht realisieren.
Insofern könnte die Abschaffung der Studiengebühren nur ein kurzes Zwischenspiel sein, wenn es bald Neuwahlen geben würde und die CDU dabei wieder die absolute Mehrheit erreicht oder zumindest nur die FDP als Koalitionspartner benötigt. Die aktuellen Umfragen jedenfalls sagen letzteres voraus ...
Quellen und weitere Materialien
- Pressemitteilung des Staatsgerichtshofes zur Entscheidung inkl. Zusammenfassung der abweichenden Meinung der Minderheit (11.06.2008) »
- Studiengebühren in Hessen – Entwicklung in den letzten Jahren »
- Historischer Moment: Studiengebühren in Hessen abgeschafft (03.06.2008) »
- Zu früh gefreut? Koch will Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren nicht unterzeichnen (05.06.2008) »
Eigenen Kommentar hinzufügen »
1. Isabelle O. kommentierte am 11.06.2008 um 16:20:16 Uhr
Das Volk ist der beste Hüter seines eigenen Rechts
Mir fällt da nur noch eines ein:
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"!
2. hessen-student kommentierte am 11.06.2008 um 20:47:14 Uhr
koch und co
mich würde es nicht wundern wenn koch und co drohungen erhalten oder irgendwelche gegenstände in flammen auf gehen würden, denn wenn unser grundrecht so mit füßen getreten wird bleibt wohl nicht mehr raum für einen friedlichen protest.
4. Kanzis kommentierte am 12.06.2008 um 11:43:40 Uhr
na klar
ISt mir klar, dass die Leute FÜR die Studiengebühren sind, die bereits ein jahrelanges Studium hinter sich haben. Dieses Land ist einfach zum kotzen.
5. ..student.. kommentierte am 12.06.2008 um 17:49:14 Uhr
denn sie wissen nicht was sie tun
na das ist doch mal ein geiler widerspruch..... http://www.tagesschau.de/inland/bildung36.html aber in hessen gelten aber andere rechte... http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,559080,00.html
6. Hönig kommentierte am 30.06.2008 um 15:32:12 Uhr
Koch und Co
ich bin dann für SPD....
ich glaub wenn Koch weiter so macht.. , dann hat er kein Sieg ..
Nur niederlage und viele feinde!!!
Folgende Artikel könnten für Dich auch interessant sein
Ab WiSe 2011/2012 keine Gebühren mehr
Zum WiSe 2011/2012 wurden die Studiengebühren in NRW nach einigen Jahren wieder abgeschafft. Eine entscheidende Besonderheit in NRW war, dass jede Hochschule selbst bestimmen konnte, ob und in welcher Höhe (höchstens jedoch 500 €/Semester) sie tatsächlich Gebühren erhebt. Unser Artikel hält die Geschichte rund um die Gebührenerhebung und -festsetzung an den Hochschulen in NRW fest.
Sind Studiengebühren abschreckend – oder etwa doch nicht?
"Studiengebühren schrecken Studienwillige (insbesondere aus sozialschwachen Familien) ab" ist seit Jahren eines der Argumente gegen Studiengebühren. Eine Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung behauptet nun – bezogen auf die aktuelle Höhe der Gebühren von 500 Euro pro Semester – das sei gar nicht der Fall. Aber ganz so einfach ist der Zusammenhang vielleicht doch nicht ...
Studieren in Großbritannien
Kaum ein anderes Land nimmt jedes Jahr so viele deutsche Studierende auf wie Großbritannien. Aus gutem Grund: Großbritannien beheimatet einige der weltweit besten und anerkanntesten Universitäten. Doch ob das Land seine Beliebtheit bei deutschen Studierenden wird halten können ist fraglich - denn ab Winter 2012/13 betragen die Studiengebühren in England oft 9.000 Pfund.
Diese Seite verlinken »




