19.03.2003

Hochschulpolitik
Rückmeldegebühren in BaWü sind verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch die Entscheidung bezüglich der Klagen gegen die Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg verkündet. Die 1997 eingeführte und nach Erfolgen der Kläger in der 2. Instanz bereits 1998 wieder ausgesetzte Gebühr von 100 Mark (rund 51 Euro) pro Semester sind demnach verfassungswidrig. Die Studierendenvertretungen rufen nun die damals Studierenden auf, die 1997/1998 bezahlten Rückmeldegebühren zurückzufordern.

Die Gebühren waren als Verwaltungsgebühren deklariert und daran sind sie nun auch gescheitert: Das BVerfG erkannte, dass das Entgelt in einem "groben Missverhältnis" zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand steht, der mit 8,33 Mark (4,26 Euro) veranschlagt worden war.

Die Entscheidung ist jedoch kein Grundsatzurteil zu Rückmeldegebühren. Baden-Württemberg hat lediglich das Gesetz zur Einführung dieser Gebühren juristisch falsch formuliert. Das Land hatte den Betrag explizit "für die Bearbeitung jeder Rückmeldung" festgesetzt, dass BVerfG hat nun klargestellt, dass somit nur der spezielle Bearbeitungsaufwand entgolten werden darf. Es stünde dem Gesetzgeber aber frei, das Gesetz anders zu formulieren und auch weiter gehende Verwaltungskosten einzubeziehen. Ein kleines Detail am Rande: Für die erstmalige Immatrikulation wurden die Gebühren vom Gericht nicht beanstandet - nur die Rückmeldung durfte bei der Formulierung des Gesetzes nicht 100 DM kosten.

Es steht zu erwarten, dass Baden-Württemberg schon bald wieder Rückmeldegebühren einführen wird und sich an den Regelungen in anderen Bundesländern orientieren wird, die gerichtlich nicht beanstandet wurden. Der Wissenschaftsminister Frankberg deutete dies in einer Presseerklärung an, ohne allerdings konkreter zu werden (musst ja auch erst mal Wunden lecken ;-)

Nachtrag 27.3.2003: BaWü will tatsächlich erneut Rückmeldegebühren einführen, unter dem Label Verwaltungskostenbeitrag

Baden-Württemberg hatte 1997/1998 rund 68 Mio. DM (34,8 Mio. Euro) Rückmeldegebühren eingenommen. Es ist nun noch die große Frage, unter welchen Bedingungen das Land geleistete Gebühren von damaligen Studierenden zurückzahlen muss - evt. auch nur an die, die immer schön nur unter Vorbehalt gezahlt haben und weiteres beachtet haben. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg will ab nächster Woche schon mal Formulare zur Rückforderung der Gebühren bereitstellen. Da man nur gewinnen kann, lohnt sich diese Mühe dann in jedem Fall, sollte man damals in BaWü studiert haben.

Die Einführung der Rückmeldegebühren war seinerzeit von Widerstand begleitet. Im Wintersemester 96/97 hatten fast alle Hochschulen im Land Treuhandkonten auf die Beine gestellt, deren Quoren aber (fast) durchweg nicht erreicht wurden. In der (richtigen) Einschätzung, dass auf dem politischen Weg zunächst nichts mehr zu machen war, gingen einige Studierende den Rechtsweg. Mehr dazu findet Ihr im UNiMUT aktuell, in dessen Online-Ausgabe auch noch Artikel von 199/97 recherchiert werden können.





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