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Rückmeldegebühren in BaWü sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch die Entscheidung bezüglich der Klagen gegen die Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg verkündet. Die 1997 eingeführte und nach Erfolgen der Kläger in der 2. Instanz bereits 1998 wieder ausgesetzte Gebühr von 100 Mark (rund 51 Euro) pro Semester sind demnach verfassungswidrig. Die Studierendenvertretungen rufen nun die damals Studierenden auf, die 1997/1998 bezahlten Rückmeldegebühren zurückzufordern.
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