26.01.2005

Hochschulpolitik
Bundesverfassungsgericht erlaubt Studiengebühren

Das Bundesverfassungsgericht hat das vom Bund ins HRG geschriebene Verbot allgemeiner Studiengebühren für nichtig erklärt. Wie den Berichten aus der Verkündung des Urteils zu entnehmen ist, nimmt das Gericht an, dass die Länder "sozialverträgliche" Gebühren einführen würden. Erst wenn große Wanderungsbewegungen ausgelöst würden und die Länder dieses Problem nicht selbst in den Griff bekommen würden, dürfte der Bund eingreifen. Diese Gefahr sei aber sehr gering, glauben die Richter.

Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer wies in der Urteilsbegründung allerdings auch darauf hin, dass das Gericht "nur" darüber entschieden habe, ob der Bund den Ländern in Sachen Studiengebühren Vorschriften machen darf. Das sahen alle 8 Richter so. Es ging jedoch nicht darum, grundsätzlich die Zulässigkeit von Studiengebühren zu entscheiden.

Auch in Sachen Verfasste Studierendenschaft entschied das Gericht, dass die Länder selbst entscheiden sollen, ob es eine solche geben soll oder nicht. Damit bleibt es in Baden-Württemberg und Bayern dabei: Studierende haben offiziell keine handlungsfähige Struktur und müssen sich weiter mit ihren unabhängigen Strukturen behelfen. Hessen könnte sich bestärkt sehen, die Studierendenvertretungen weiter einzuschränken.

Für eine endgültige Einschätzung ist es sicher noch zu früh, da die Gesetzesbegründung durchaus noch ihre Ecken und Kanten haben kann. Die Bundesländer, die eine zeitnahe Einführung von Gebühren angekündigt haben (Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg) dürften nun bald zur Tat schreiten, die Zeitrahmen, die schon gestern im Artikel (Zeit-)Pläne für und wider Studiengebühren gestern genannt wurden, (leider) realistisch sein.

Studierendenvertretungen haben diverse Protestaktionen geplant. So sind am 03. Februar Demonstrationen in Essen, Hamburg, Leipzig und Mannheim angekündigt. Schon heute und in den nächsten Tagen sind verschiedene Demos, Veranstaltungen und Events vorgesehen.

Sascha Vogt, Geschaeftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) sagte in einer ersten Stellungnahme:

    (...)Wir bedauern dieses Urteil sehr, da aus unserer Sicht nun Verwerfungen in der Hochschullandschaft und in der sozialen Zusammensetzung der Studierendschaften zu befürchten sind.

    www.kein-spiel-mit-bildung.de

    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, ob Studiengebühren ein sinnvolles hochschulpolitisches Instrument sind und ob diese eingeführt werden müssen. Vielmehr ist es jetzt eine politische Entscheidung eines jeden Bundeslandes. Wir rufen die Bundesländer dazu auf, von jeglichen Plänen zur Einführung von Studiengebühren Abstand zu nehmen. Vielmehr ist auch jetzt eine bundesweite Einigung notwendig, die aus unserer Sicht nur ein bundesweiter Ausschluss von Studiengebühren sein kann. Alles andere wäre eine bildungspolitische Katastrophe und ein sozialpolitischer Ausschluss von Unterprivilegierten von Bildungschancen. Auch angeblich sozialverträgliche Modelle erfüllen ihren Namen nicht. Vielmehr würde die hohe Verschuldung viele Menschen vom Studium abschrecken, da die Belastung nach dem Eintritt ins Berufsleben zu hoch wäre.


Eure Meinung?

Was sagt Ihr allgemein zu Studiengebühren? Wie fandet Ihr die bisherigen Protestformen bei Euch und anderswo? In unserem Forum könnt Ihr das und andere Themen diskutieren.

» Zum Forum Studium (allgemein)



Kommentare zu diesem Artikel

Eigenen Kommentar hinzufügen »



Folgende Artikel könnten für Dich auch interessant sein





Diese Seite verlinken »


Logo von Studis Online  Studieren leicht gemacht