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Bis auf sehr wenige Ausnahmen geht es hier nur um grundständige Studiengänge (Bachelor, Diplom, Staatsexamen). Angegebene Fristen gelten oft nur für Bewerber:innen, die erstmals ein Studium beginnen und das Abitur in Deutschland gemacht haben und können für andere Personenkreise abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr!


Erläuterungen zur folgenden Tabelle

Note
Die Grenznote, die man als Abinote mindestens vorweisen musste. Achtung: Meist bekommen nicht alle mit dieser Note einen Platz. Wo bekannt, geben wir die weiteren Kriterien an, Details durch Klick auf die jeweilige Angabe.
„Alle!“ heißt, dass alle BewerberInnen einen Studienplatz angeboten bekamen. Wenn es nicht gleich im Hauptverfahren so weit war, kann es aber sein, dass man sein Verbleib im Verfahren zwischendurch nochmals bestätigen musste.
Details zu den Verfahren (und warum in manchen Bundesländern Grenznoten nicht mehr oder nur begrenzt angegeben werden können) im Artikel Auswahlverfahren bei lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen

Wartesemester (WaSe)
Die Mindestzahl an Semester, die man als Wartezeit aufweisen musste, um einen Studienplatz zu bekommen. In einigen Fällen die Grenznote mit Wartezeitbonus. Details (wo es was gibt und wo auch gar keine Wartezeit mehr) im Artikel Wartesemester im Auswahlverfahren
Achtung: Meist bekommen nicht alle mit diesem Grenzwert einen Platz. Wo bekannt, geben wir die weiteren Kriterien an, Details durch Klick auf die jeweilige Angabe.

Stand
In dieser Spalte steht, welchen Stand die Angaben haben – oder ersatzweise welche Frist für die Bewerbung gilt –, Details durch Klick auf die jeweilige Angabe.





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