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Plötzlich gibt es nichts mehr: Probleme mit dem Leistungsnachweis beim KfW-Studienkredit
Beim KfW-Studienkredit wird - ähnlich wie beim BAföG - nach einigen Semestern ein Leistungsnachweis fällig. Wird dieser nicht erbracht, wird die Auszahlung des Kredites beendet und zwar endgültig. Bei einem Fachrichtungswechsel kann es schnell eng werden, denn eine Verlängerung wie beim BAföG kennt der KfW-Kredit nicht. Oliver Iost erläutert die Details und was KfW und Bundesbildungsministerium dazu sagen.
Bisherige Kommentare
1. Pixelrausch2 kommentierte am 20.04.2009 um 18:49:15 Uhr
Das musste mal gesagt werden!
Gut dass das Thema mit dem KFW endlich mal auf den Tisch kommt. Eigentlich ist es ein Skandal!
2. Reingefallen kommentierte am 10.02.2010 um 21:48:41 Uhr
Leistungnachweis: weitere Probleme
An meiner Uni kann man Kurse aus dem Hauptstudium belegen, bevor alle Kurse aus dem Grundstudium abgeschlossen sind. Das Vordiplom erhaelt man dann zwar erst, wenn alle Kurse aus dem Grundstudium abgeschlossen sind; dazu haben wir aber bis zur Anmeldung der Diplomprüfung Zeit. Diesen Weg waehlen viele Studenten, um eine bessere Arbeitsauslastung ueber die Zeit zu erreichen; so auch ich. Leider hatte ich uebersehen, dass die KfW beim 4-jährigen Diplomstudiengang als Leistungsnachweis das Vordiplom fordert, statt wie sonst den Nachweis der Regelstudienleistung. Trotz guter Studienleistungen (Anzahl ECTS-Creditpoints, Noten) wurde mir daher im 6ten Semester das KfW-Darlehen eingestellt und vor Abschluß des 8 Semesters soll ich mit den Rückzahlungen beginnen. KfW blieb da ganz formal. Sicher, meine Schuld dass ich das KfW-Kleingedruckte nicht sorgfältig geprüft hatte. Aber die Banken sind da flexibler und auch sonst ist die ganze Abwicklung dort um ein Vielfaches einfacher (ich habe auch einen Bankkredit zu vergleichbaren Konditionen). KfW hat nur Nachteile.
3. ds83 kommentierte am 17.06.2010 um 06:57:53 Uhr
Es hat sich was getan
Die Informationen, die man in Fachartikeln und Foren findet, sind idR veraltet. Die KFW hat die Anzahl der im Leistungsnachweis zu erbringenden Punkte auf 90CP zurückgeschraubt; man hat wohl aus der Erfahrung gelernt. Wenn man eine Krankheit wie ein psychisches Problem nachweisen kann, ist es auch möglich, dieses Leistungsnachweis aufzuschieben!
Die KFW ist also längst nicht mehr so böse, wie man sie darstellt.
4. Pags kommentierte am 28.06.2010 um 23:51:04 Uhr
re: es hat sich was getan
Hallo ds83,
kannst du bitte eine Quelle angeben, woher du die Informationen hast, bzw an wen man sich wenden muss?
Ich habe nämlich genau dieses Problem: 110 CP und Leistungsnachweis vor der Tür. Die 90CP Regelung würde mich per Definition ans rettende Ufer bringen.
5. Oli (Studis Online) kommentierte am 29.06.2010 um 10:40:37 Uhr
@Pags
Ich habe gerade auch mit der Info-Hotline der KfW zum Studienkredit gesprochen. Demnach ist es seit diesem Semester tatsächlich so, dass bei mind. 90 CP die KfW normalerweise eine Auge zudrückt. "Good-Will" also, auf den man aber recht sicher bauen kann. Trotzdem sollte man weiterhin immer 120 CP anstreben, kann aber hoffen, dass man mit etwas weniger aber doch weiter den Kredit bekommt.
6. Pags kommentierte am 30.06.2010 um 09:03:54 Uhr
@Oli
Danke für die Info, das heißt, daß meine Chancen enorm gestiegen sind *G*
Vielen Dank für die Info
7. MavChris kommentierte am 14.07.2010 um 10:56:08 Uhr
Die neue Regelung
Da ich auch Betroffener bin im Zusammenhang mit dem Leistungsnachweis, habe ich mich auch schlau gemacht. Ein Anruf beim Infocenter der KfW war zunächst schwierig (irgendwie keiner da), aber nach 10 maligen Versuch klappt es dennoch.
Folgende Info aus dem Gespräch:
Bei einem 7semestrigen Studium werden jetzt 90 CPs verlangt (vorher 120). Die Infos selbst auf der KfW Seite sind somit veraltet. Ob das nun "Good Will" ist, vermag ich nicht zusagen. Klang eher so das dies bereits fix ist. Dennoch gebe auch ich den Rat, zumindest nahe genug an die 120 CPs zukommen (falls dies doch eine Ermessenentscheidung ist - sieht zumindest besser aus).
Gruß
8. Besserwisser3000 kommentierte am 08.05.2013 um 11:50:04 Uhr
Stimmt so nicht
Natürlich gibt es eine Fristverlängerung beim KFW Kredit. Man braucht natürlich einen triftigen Grund. Bei mir wars zum einen der Wechsel der Prüfungsordnung zum anderen konnte man in meinem Studiengang aufgrund der Korrekturfristen der Dozenten den Nachweiß nicht fristgerecht einreichen. Muss man sich halt von der Hochschule alles bescheinigen lassen.
9. tesoro kommentierte am 05.04.2014 um 12:44:24 Uhr
kfw
Ich habe auch eine Verlängerung erhalten, um vier weitere Semester. Studiere Jura und musste von der Fakultät bestätigt bekommen, dass ich innerhalb der Verlängerung fertig werde. Ich finde es sehr gut, dass die kfw erst nach dem 5. Semester die Auszahlung beendet, wenn man die Leistungen nicht erbracht hat, denn dann brechen einem nichtbBafög und kfw gleichzeitig weg.
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