Artikel kommentieren
Thüringen hat bei Gesetz geschlampt: Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrag führt nicht zu Exmatrikulation
Gegen die Einführung des Verwaltungskostenbeitrages in Thüringen hatte es einige Proteste gegeben, die ihn nicht stoppen konnten. Ein Student hatte sogar seine Exmatrikulation in Kauf genommen, um dagegen klagen zu können. Ihm wurde nun Recht gegeben: Eine Exmatrikulation als Sanktion bei Nichtzahlung sei im thüringischen Hochschulgesetz nicht vorgesehen. Trotzdem ist zu große Freude über die Entscheidung nicht angebracht.
Hinweis: Studis Online behält sich vor, Einträge zu entfernen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere beleidigt werden, der Eintrag Werbung enthält oder völlig am Thema vorbei geht.
Wer sich im Forum von Studis Online registriert hat, kann hier sein Username und Passwort eingeben, dann wird der Eintrag sofort angezeigt (wärst Du im Forum aktuell angemeldet - was durch ein Cookie erkannt wird - würdest Du hier sogar automatisch erkannt).
Es können auch ohne Anmeldung Kommentare geschrieben werden, dann kann der verwendete Nickname jedoch nicht geschützt werden und somit auch von anderen verwendet werden.