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Rechtslage: Wann Praktikanten eine Bezahlung verlangen können
Immer wieder ist von der "Generation Praktikum" die Rede. Und in der Tat versuchen einige Arbeitgeber offenbar, PraktikantInnen als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen. Teilweise wird gar keine Vergütung gezahlt. Als BetroffeneR ist man aber nicht vollkommen wehrlos. Schon das geltende Recht macht es in bestimmten Fällen möglich, eine Bezahlung einzufordern – auch über eine Klage.
Bisherige Kommentare
1. Pede kommentierte am 02.05.2012 um 11:24:09 Uhr
Von wegen Bezahlung
Irgendwie scheint die Rechtslage aber noch nicht so ganz bei den Firmen angekommen zu sein. Laut meinpraktikum.de Studie sind immer noch 40 Prozent aller Praktika unbezahlt. Hier die Quelle: http://www.meinpraktikum.de/praktikantenreport
2. Bugsbunny kommentierte am 11.03.2015 um 16:19:09 Uhr
Keine Chance auf ein Praktikum!
Wer an einer Uni studiert und kein Pflichtpraktikum machen muss, ist trotzdem gut beraten, einPraktikum zu machen, da viele Firmen vor der Einstellung -auch von Absolventen- Berufserfahrung wünschen. Bewirbt man sich nun auf eine freie Praktikantenstelle (bezahlt, 6 Monate Dauer), und hat glücklicherweise ein Vorstellungsgespräch UND eine Zusage bekommen, dann kommt das dicke Ende: die Firma bittet um eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, weil sich es sich nicht "leisten können", den Praktikanten nach Mindestlohn zu bezahlen. Eine Bescheinigung gibt es nicht - Praktikum ade, und dass nach bereits 30 geschriebenen Bewerbungen und ähnlich vielen Absagen.....Das darf nicht sein!
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