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Jetzt sogar Rückzahlung: Noch ein Eilbeschluss zu Studiengebühren in Hessen
Nachdem vor kurzem das Verwaltungsgericht Gießen beschlossen hatte, dass ein Student der Uni Gießen die Gebühren erst einmal nicht zahlen muss, geht dasselbe Gericht in einer Entscheidung heute noch weiter: Die Uni Marburg muss die Gebühren einer Klägerin vorläufig zurück erstatten, obwohl diese die Gebühr bereits gezahlt hatte. Voraussetzung aber so oder so: Ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid. Eine Welle von Rückzahlungsforderungen dürfte nun die Unis erreichen.
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