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Europäischer Gerichtshof entscheidet: BAföG im EU-Ausland ab dem ersten Semester
Geändert werden sollte das zwar sowieso mit der nächsten BAföG-Novelle – nur hat die sich ja verschoben und ist immer noch nicht beschlossen. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser geplanten BAföG-Änderung vorgegriffen. BAföG-Auslandsförderung ist demnach ab dem ersten Semester möglich, sofern nur innerhalb der EU studiert wird. Bisher war zuvor ein Jahr Studium in Deutschland (Österreich oder dem deutschsprachigen Teil der Schweiz) notwendig gewesen. UPDATE (30.10.): Auf Antrag könnten sogar Altfälle (bis zu vier Jahre in der Vergangenheit) von der Entscheidung profitieren.
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