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Keine Studiengebühren für BAföG-EmpfängerInnen?
Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Langzeitstudiengebühren in Baden-Württemberg sieht zwar die Langzeitstudiengebühren als gerechtfertigt an, deutet aber möglicherweise darauf hin, dass alle bisher geplanten bzw. schon beschlossenen Gebührengesetze über allgemeine Studiengebühren verfassungswidrig gestaltet sind, soweit es die BAföG-EmpfängerInnen betrifft.
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