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Glück gehabt: Studierende eines Master-Studiengangs können studentisch krankenversichert bleiben
Einige Studierende von Master-Studiengängen wurden böse überrascht: Sie wurden von ihren Krankenversicherungen nicht mehr zum günstigen Studententarif versichert. Obwohl sich bis auf den Status Master nichts geändert hatte. Sollte es tatsächlich so sein, dass Master-Studierende schlechter dastehen? Diese Frage zu beantworten, war gar nicht einfach. Oliver Iost telefonierte und mailte stundenlang, über Wochen verteilt. Aber nun zeichnet sich ab, dass man Entwarnung geben kann.
Bisherige Kommentare
1. Matt-- kommentierte am 22.02.2010 um 14:34:10 Uhr
Update?
Gibt es inzwischen dieses Rundschreiben?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 26.02.2010 um 15:20:43 Uhr
@Matt
Leider ist uns kein konkretes Rundschreiben bekannt. Aber wir haben auch nichts mehr davon gehört, dass Master-Studierende von der studentischen KV ausgeschlossen worden wären. Insofern gehen wir davon aus, dass die Krankenkassen keine Probleme mehr machen.
Sollte jemand doch andere Erfahrungen machen, dann bitte melden (Kontakt siehe Impressum von Studis Online). Danke!
3. KleinKnuetti kommentierte am 09.10.2018 um 13:25:23 Uhr
Kein Glück gehabt!
Auch im Jahr 2018 hat sich nichts geändert. Eine Studentin knapp über 30 mit Anspruch auf BaföG-Leistungen soll sich jetzt freiwillig versichern. Durch die Krankenversicherungspflicht seit 2008 fliegt zwar keiner mehr aus der KK raus, ein MA-Student muss sich aber freiwillig gesetzlich zu einem Tarif versichern, den er aus den BaföG-Leistungen allein nicht stemmen kann. Das sorgt wieder mal für Existenzängste und ist für ein erfolgreiches Studium bestimmt nicht förderlich. Die Altersgrenze sollte dem elternunabhängigen Baföganspruch für MA-Studenetn angeglichen werden. Braucht der Gesetzgeber für sowas tatsächlich mehr als 13 Jahre??
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