Professor:in werden

Wie werde ich Professor:in?
Um Professor:in zu werden, kannst du zunächst einmal so gut wie jedes Fach studieren. Wichtig ist aber, dass du studierst und eine akademische Laufbahn einschlägst. Die sieht in der Regel so aus: Bachelor, Master (oder Staatsexamen), Promotion, Juniorprofessor:in, Habilitation, Professor:in. Der Weg dorthin ist sehr langwierig – wer sich für eine Professur bewirbt, ist meistens um die 40 Jahre alt.
Professor:in ist also kein Beruf, den du "mal eben so" erlangen kannst, sondern eher das Ziel einer akademischen Laufbahn.
Passende Studienfächer
Voraussetzungen
Sehr großes Interesse an der Wissenschaft
Kommunikationsstärke
Was macht eine Professor:in?
Eine Professorin oder ein Professor ist verantwortlich für die Durchführung von Lehrveranstaltungen. Dazu gehört das Vorbereiten und Halten von Vorlesungen, Seminaren und Übungen. Sie erstellen Lehrmaterialien, betreuen Studierende und korrigieren Prüfungen. Zudem sind sie oft in die Entwicklung von Studiengängen und Curricula eingebunden.
Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit einer Professorin oder eines Professors ist die Forschung. Dazu gehört die Entwicklung und Durchführung von Forschungsprojekten, die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Fachzeitschriften und die Teilnahme an Konferenzen. Sie betreuen auch Doktorandinnen und Doktoranden und fördern deren wissenschaftliche Entwicklung.
Sie übernehmen administrative Aufgaben innerhalb ihrer Hochschule. Dazu zählen die Mitarbeit in Gremien, die Übernahme von Leitungsfunktionen wie die Leitung eines Instituts oder einer Fakultät sowie die Beteiligung an der Universitätsverwaltung. Die Prof.'s sind auch für die Budgetplanung und -verwaltung in ihrem Fachbereich zuständig.
Professor:innen sind Ansprechpersonen für Studierende, wenn es um die Beratung in akademischen und beruflichen Fragen geht. Sie betreuen Abschlussarbeiten, beraten bei der Studienplanung und helfen bei der Karriereplanung. Zudem unterstützen sie Studierende bei der Teilnahme an Forschungsprojekten und bei der Veröffentlichung ihrer Arbeiten.
Zur Tätigkeit gehört auch die Vertretung der Universität nach außen. Dies umfasst die Präsentation der eigenen Forschung auf Tagungen und in der Öffentlichkeit sowie die Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte. Professorinnen und Professoren pflegen Netzwerke mit anderen Forschenden, der Industrie und der Gesellschaft.
Welche Professuren gibt es?
Eine Juniorprofessur ist eine befristete Professur auf Zeit, die meist als Einstieg in die wissenschaftliche Karriere dient. Juniorprofessor:innen haben ähnliche Aufgaben wie reguläre Professor, einschließlich Lehre und Forschung, jedoch mit einem geringeren Verwaltungsaufwand. Oft sind Juniorprofessor:innen ohne Habilitation tätig und streben diese während der Juniorprofessur an. Die Stelle ist in der Regel auf sechs Jahre befristet, wobei nach einer positiven Zwischenevaluation nach drei Jahren die Verlängerung erfolgt. Eine Juniorprofessur kann den Übergang zu einer Lebenszeitprofessur erleichtern.
Hierbei handelt es sich um Professor:innen, die für eine begrenzte Zeit an einer anderen Hochschule, oft im Ausland, tätig sind. Dies kann für ein Semester oder ein akademisches Jahr der Fall sein. Sie bringen spezifisches Fachwissen und internationale Perspektiven mit und bereichern die Lehre und Forschung der Gastuniversität. Die Position ist zeitlich befristet und dient meist dem wissenschaftlichen Austausch und der Stärkung internationaler Kooperationen.
Eine Honorarprofessur wird an Personen vergeben, die herausragende Leistungen in der Lehre oder Forschung erbringen, aber nicht hauptberuflich an der Universität tätig sind. Honorarprofessor:innen sind oft in der Praxis, z.B. in der Industrie oder im öffentlichen Dienst, tätig und unterrichten nebenbei an einer Hochschule. Sie tragen durch ihre Berufserfahrung zur Verbindung von Theorie und Praxis bei. Die Ernennung erfolgt meist ehrenamtlich und ist mit wenig bis keiner Vergütung verbunden.
Eine außerplanmäßige Professur (apl. Professur) wird an promovierte Wissenschaftler:innen verliehen, die über längere Zeit hinweg herausragende wissenschaftliche Leistungen in Forschung und Lehre erbracht haben, jedoch nicht auf einer regulären Professurstelle beschäftigt sind. Solche Titel werden häufig an Personen verliehen, die in Forschungseinrichtungen oder als Privatdozent arbeiten. Apl. Professor:innen haben das Recht, die Bezeichnung "Professor" bzw. "Professorin" zu führen und Lehrveranstaltungen anzubieten, ohne jedoch eine feste Stelle an der Universität zu haben.
Vertretungsprofessor:innen übernehmen vorübergehend die Aufgaben einer Professur, wenn die oder die Stelleninhaber:in beispielsweise aufgrund von Krankheit, Elternzeit oder Forschungssemestern abwesend sind. Sie sind für die Lehre und ggf. die Betreuung von Studierenden verantwortlich und führen in begrenztem Umfang auch Forschungsaktivitäten durch. Die Vertretung ist zeitlich befristet und endet in der Regel, sobald die reguläre Professorin oder der reguläre Professor zurückkehrt.
Privatdozent:innen (PD) haben eine Habilitation abgeschlossen, was sie zur selbstständigen Lehre und Forschung an Universitäten berechtigt. Sie haben jedoch keine feste Professur inne und sind in der Regel auf Drittmittel angewiesen, um ihre Forschungsprojekte zu finanzieren. Oft halten sie Lehrveranstaltungen ab, um sich für eine Professur zu qualifizieren. Der Titel "Privatdozent:in" wird durch die Universität verliehen. Er berechtigt zur Führung der Bezeichnung "PD" vor dem Namen.
Gut zu wissen
Es gibt weitere Besonderheiten für die Professur an einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder die künstlerische Professur.
Für eine Professur an einer Fachhochschule sind spezifische Qualifikationen erforderlich. In der Regel wird eine Promotion erwartet, ergänzt durch mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, von denen drei Jahre außerhalb der Hochschule absolviert sein müssen. Diese Praxisnähe soll sicherstellen, dass die Professor:innen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis erbringen. Zusätzlich wird oft Erfahrung in der Lehre vorausgesetzt. An privaten (Fach-)Hochschulen kann auch ohne Promotion der Professorentitel geführt werden, sofern umfangreiche berufspraktische Erfahrung in der Wirtschaft nachgewiesen wird.
An Kunsthochschulen wird eine Professur in der Regel an Personen vergeben, die eine herausragende künstlerische Qualifikation besitzen und ein bedeutendes künstlerisches Lebenswerk vorweisen können. Die Praxisnähe steht hier im Vordergrund, wobei die eigene künstlerische Arbeit und deren öffentliche Rezeption von besonderer Bedeutung sind. Diese Professor:innen begleiten die Studierenden in ihrer kreativen Entwicklung und fördern deren künstlerische Praxis.
An Pädagogischen Hochschulen müssen neben der Promotion auch spezifische Qualifikationen für das Lehramt nachgewiesen werden, wie ein erfolgreich abgeschlossenes Referendariat. Diese Kombination aus wissenschaftlicher und praktischer Lehramtsausbildung ist notwendig, um eine Professur zu erhalten, da die Lehre und Ausbildung zukünftiger Lehrer:innen im Fokus steht.
Gehalt nach Besoldungsgruppen
Das Gehalt von Professor:innen ist durch einen Tarifvertrag festgelegt. Als Juniorprofessor:in steigt man in der Besoldungsgruppe W1 ein und kann von hier in die Besoldungsgruppe W2 oder W3 aufsteigen. In welche Besoldungsgruppe man eingestuft wird, ist bundeslandabhängig, jedoch richtet sich die W3-Besoldung i.d.R an Professor:innen, die ein ganzes Institut leiten.
In der Besoldungsgruppe W1 verdient man zwischen 5.276,08 und 6.011,66 Euro brutto monatlich.
In der Besoldungsgruppe W2 verdient man zwischen 6.029,67 und 7.954,66 Euro brutto monatlich.
In der Besoldungsgruppe W3 verdient man zwischen 7.247,15 und 9.159,56 Euro brutto monatlich.
(Stand Mai 2025)
Die konkreten Gehaltsspannen pro Bundesland, kannst du hier nachlesen (jeweils auf Seite 2 unter Besoldungsordnung W).
Beachte: Für die Ermittlung des Mediangehalts sind mehrere Berufsgruppen zusammengefasst, darunter auch Dozent:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, wodurch es niedriger ausfällt.
Gehalt Professor:in
Das Brutto-Monatsgehalt (Median) aller abhängig Beschäftigten im Beruf Professor:in beträgt laut Entgeltatlas der Arbeitsagentur € 5.164. Wie bei nach wie vor fast allen Berufen liegt der Verdienst von Männern mit € 5.241 höher als der von Frauen mit € 5.121. Männer verdienen also 2,3 % mehr. Das ist ein vergleichsweise geringer Unterschied.
Die abhängig Beschäftigten im Alter von über 55 in diesem Beruf verdienen übrigens brutto € 6.775. Werden nur diejenigen im Alter zwischen 25 und 55 betrachtet, so liegt deren Verdienst (Median) bei brutto € 5.123.
Fallzahl 121.526 (dabei wurden mehrere ähnliche Berufe zusammengefasst: Dozent/in - Hochschulen und Akademien, Professor/in - Hochschulen, Lehrkraft für besondere Aufgaben - Hochschulen, Honorarprofessor/in, Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Dozent/in - Musikberufe, Professor/in - Fachhochschulen, Professor/in - Kunst- und Musikhochschulen/Akademien, Forschungsreferent/in, Studiengangkoordinator/in). Die Gehälter beziehen sich auf am Jahresende Vollzeitbeschäftigte (Angestellte), wobei die genaue Stundenzahl nicht bekannt ist. Ein Teil der Differenz zwischen Frauen und Männern kann evtl. auch daher kommen.



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